Nach Zinsfestschreibung Darlehen verlängert und nun wieder bei 1 % Tilgung! Darf die Bank sowas? Nochmal 30 Jahre von vorne?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Nach Zinsfestschreibung Darlehen verlängert und nun wieder bei 1 % Tilgung! Darf die Bank sowas? Nochmal 30 Jahre von vorne?

Hallo,
ich habe vor ca. 8 Jahren bei der Frankfurter Hypobank
ein Darlehen aufgenommen, welches mit 1 & Tilgung losging.
Der Berater erklärte mir damals, das nach 30 Jahren
dieses Darlehen dann abgezahlt ist.
Vor gut einem Jahr war die erste Zinsfestschreibung für
diesen Kredit zünde und ich bekam von der Bank ein
schreiben mit einem Angebot wie dieses Darlehen nun
weiterlaufen kann.
Es war eigentlich nur anzukreuzen ob ich fünf Jahre
oder zehn Jahre festschreiben wollte. Jeweils mit
etwas unterschiedlichen Zinsen. 5 %, noch was
Das vor acht Jahren die Zinsen über 8 % lagen wunderte
ich mich auch nicht, dass die nun zu zahlenden Raten
wesentlich niedriger waren als vorher.
Und klar ist auch, das man ja zuerst wenig abträgt und
viel Zinsen zahlt.
Nun komme ich dahinter, das die Bank einfach wieder mit
einem Prozent Tilgung berechnet hat. Also wieder 30 Jahre
zahlen.
Inzwischen ist aus der Frankfurter Hypobank die Deutsche
Hyp geworden und nun die Eurohypo.
Bin wohl zu leichtgläubig und unvorsichtig gewesen, aber mein
Berater erklärte mir zuerst ja, das die Tilgung im laufe
der Zeit ja automatisch höher wird und ich bin davon ausgegangen, dass es auch immer so ist.
Darf die Bank sowas machen, ohne drauf hinzuweisen?
Acht Jahre länger zahlen als gedacht, oder habe ich eine
Chance, das zu ändern nun nach über einem Jahr?
Vielen Dank
WEbby
  • Name:
  • Webby
  1. Verständnisfrage

    1 % wovon, damals und jetzt?
    Viele Grüße
  2. das Kleingedruckte?

    alles richtig gelesen, was Sie unterschrieben haben?
  3. Laienantwort

    Die Bank hat Dir ein Angebot gemacht, das Du nicht annehmen musstest, aber es dennoch getan hast.
    Was man der Bank sicher vorwerfen kann, ist das Du schlecht Beraten wurdest. Inwieweit sich dadurch Rechtsansprücje etc. ableiten lassen kann ich nicht nachvollziehen.
    Wenn ich Dich richtig verstehe, zahlst Du jetzt doch monatlich weniger als zuvor, richtig? Wenn ja, dann suche Dir für den Differenzbetrag doch eine vernünftige Anlagenform und Du kannst Dein Darlehen nach Ablauf der zuletzt festgesetzten Laufzeit durch das Angesparte verringern.
    Grüße
    Sascha
  4. jährl. Sondertilgung vereinbart?

    wenn ja, dann sondertilgen Sie jedes Jahr in der vollen vereinbarten Maximalhöhe.
  5. Verständnisfrage

    zurück,
    habe etwas falsch gelesen.
    Vielleicht doch noch mal zu Sicherheit den Tilgungsanteil der letzten höheren Annuität mit dem ersten Tilgungsanteil der ersten niedrigeren Annuität vergleichen.
    Grüße
  6. Wieviel Jahre haben Sie denn verlängert?

    Den freien Tilgungsanteil können Sie zurücklegen, allerdings nicht sicher mit dem Kreditzinssatz (im Mom. wenigstens).
    Wussten Sie denn nicht, wie Ihre Kredite funktionierten?
    War Ihnen nicht bekannt, dass Sie nach Zinsbindungsablauf kündigen, bzw. neu verhandeln können?
    Es wäre wichtig, dass man sich mit einer Sache, die den wesentlichen Teil eines Lebens begleitet vertraut macht.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN