Rücktrittsrecht vom Ausbauer
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Rücktrittsrecht vom Ausbauer

Hallo,
wir haben ein Ausbauhaus und lassen alles wichtige wie Bodenplatte, Sanitär, Elektro, Estrich usw. von einer Firma machen.
Nun haben die die Bodenplatte schon mehr als fragwürdig ausgeführt und Unterlagen, die sie ausfüllen und weiterleiten sollen liegen mittlerweile anderhalb Monate dort rum und es passiert nichts. Auch auf mehrmahliges Nachfragen passiert nichts. Nun überlegen wir ernsthaft, ob es die richtige Firma für den restlichen Ausbau unseres Hauses ist.
Es gibt immer wieder Ärger, nichts funktioniert reibungslos und unser Haus steht noch nicht einmal.
Nun haben wir aber bereits Mitte April einen Vertrag mit denen geschlossen. Leider. Haben wir eine Chance, da wieder heraus zu kommen?
  • Name:
  • Donald Duck
  1. Immer wieder die gleiche Frage:

    ... war die Firma billig? Jedenfalls billiger als die anderen? Nu wissen Sie warum ...
    Niemand kennt den Vertrag, den Sie geschlossen haben, daher kommt der Standardrat: gehnse zum Rechtsanwalt. Ach ja, ein externer Baubegleiter wäre auch nicht schlecht ... (denn der weiß auch, was zu tun ist ...
  2. Die Firma ist nicht billig. Im Gegenteil, wie ...

    Die Firma ist nicht billig. Im Gegenteil, wie wir mittlerweile feststellen mussten, ist die Firma teurer, als die Konkurrenz. Wir haben diese Firma auf anraten unserer Hausbaufirma genommen. Die arbeiten angeblich schon seit Jahren mit denen zusammen und haben Sie uns empfohlen.
    Im sog. Vertrag steht nur "Angebot" drüber, unten steht nur Auftrag erteilt: Unterschrift. Es gibt keine AGB's oder sonstigen Bedingungen darüber. Keine Vertragsklauseln auf dem Papier oder ähnliches.
  3. Warum bloß hört sich das alles ...

    Warum bloß hört sich das alles so nach mh an?
    Ich glaub das doch alles langsam nicht mehr ...
    • mauersmilie*

    Angebot: machmafundament, Unterschrift
    der einzige Rat: Rechtsanwalt

  4. Die Firma ist nicht billig. Im Gegenteil, wie ...

    Die Firma ist nicht billig. Im Gegenteil, wie wir mittlerweile feststellen mussten, ist die Firma teurer, als die Konkurrenz. Wir haben diese Firma auf anraten unserer Hausbaufirma genommen. Die arbeiten angeblich schon seit Jahren mit denen zusammen und haben Sie uns empfohlen.
    Im sog. Vertrag steht nur "Angebot" drüber, unten steht nur Auftrag erteilt: Unterschrift. Es gibt keine AGB's oder sonstigen Bedingungen darüber. Keine Vertragsklauseln auf dem Papier oder ähnliches.
  5. Volltreffer. Es ist Ma-Haus. Fam. Berg, haben Sie ...

    Volltreffer. Es ist Ma-Haus.
    Fam. Berg, haben Sie denn schon öfters mit der Firma MH solche Erfahrungen gemacht?
  6. Unsere MöRüBe ...

    meinte mit mh (kleingeschrieben) NICHT einen bekannten Haushersteller, sondern Mai-hämmer  -  das I-Net-Portal für viele merkwürdige Auftragsvergaben.
  7. dann habe ich das mh falsch gedeutet. Es ...

    dann habe ich das mh falsch gedeutet. Es ist kein mh ;-) Auftrag, sondern ganz normal von der Hausbaufirma empfohlen.
    Kann ich nun vom Vertrag zurück treten oder nicht? Ich möchte nicht unbedingt zu einem Anwalt damit gehen.
  8. Möglichkeiten gibt es immer ...

    aus dem Vertrag herauszukommen.
    Um den Anwalt werden Sie nicht herumkommen, denn hier kann man sehr viele sehr teure Fehler machen ...
    Gruß
  9. dann habe ich das mh falsch gedeutet. Es ...

    dann habe ich das mh falsch gedeutet. Es ist kein mh ;-) Auftrag, sondern ganz normal von der Hausbaufirma empfohlen.
    Kann ich nun vom Vertrag zurück treten oder nicht? Ich möchte nicht unbedingt zu einem Anwalt damit gehen.
  10. Ralf, ich schenk Dir ...

    Ralf, ich schenk Dir ein "o".. *grinssmilie*
    Also, dass ein Meisterbetrieb nicht in der Lage ist, ein ordnungsgemäßen Auftrag zu schreiben, stimmt mich schon nachdenklich ...
    Wie schon gesagt wurde, ohne Anwalt kommst du hier nicht weiter. Man kann ja nebenher das ganze Programm mal auffahren, Handwerkskammer, AA, GewA ...
    Übrigens: wenn meine Leistung nicht definiert ist, bin ich immer der billigste, dass ist der Trick, um dann, im nachhinein doch der Teuerste zu sein (wobei, die Arbeit bleibt billig).
  11. Ohne einen Anwalt ...

    werden Sie doppelt und dreifach zahlen und brauchen den RA am End dann doch.
    Aber neben dem RA brauchen Sie wahrscheinlich auch noch einen SV, der Ihnen erstmal sagt, ob Sie überhaupt zu Recht meckern.
    Ach ja M-H gehört nicht zu den teuren Anbietern.
  12. Einen SV der mir sagt ob ich zu ...

    Einen SV der mir sagt ob ich zu recht mecker?
    Was ist ein SV? Ein Sachverständiger?
    Das MH nicht der teuerste Anbieter ist weiß ich. Aber die Firma mit der wir den Ausbau machen, gehört nicht zu M-H, sondern ist eine ganz normale, externe Firma. Diese wurde uns vom Hausverkäufer empfohlen.
    Ich glaube ich muss nicht vom Fach sein um zu wissen, dass der Stromvertrag der nun seit 6 Wochen bei der besagten Firma liegt dort eindeutig zu lange liegt.
    Und auch bei allen anderen Dingen bin ich mir aus so recht sicher, dass die nicht normal sind. Oder zumindest nicht normal sein sollten.
    Ich wollte eigentlich vermeiden zum Anwatl zu gehen. Ich woltle einfach ein einfache Lösung um aus dem Vertrag raus zu kommen damit ich mir den Weg zum Sachverständigen oder Anwalt sparen kann.
    • Name:
    • D. Duck
  13. Außerhalb von Entenhausen ...

    und innerhalb der BRD gibt es nur einen SINNVOLLEN Weg  -  und führt zum Anwalt.
    Alle anderen Wege führen auch dahin. Aber über Um- und Irrwege.
    Meist aber mit weniger Erfolg als der direkte Weg.
  14. Mein lieber Jonny ...

    Mein lieber Jonny äh, Donald. Dat ist aber eine komische Firma, die Du da angeheuert hast. Die machen das Fundament, irgendwas mit Strom und was weiß ich nicht noch alles. Da fallen mir auf Anhieb mindestens zwei gesetzlich geforderte Meistertitel ein. Denn, ein Generalunternehmer-Vertrag ist das nicht, was Du da hast. Und jetzt wird die Sache spannend: kein Meister = Schwarzarbeit und Du bist der Auftraggeber. Damit bekommen Sie Dich ganz schnell am Ars ... Und dann biste im selbigen. Du bist also auf dünnem Eis, auf ganz dünnen ...
  15. Frist

    1. eigenen Bauüberwacher / Sachverständigen hinzuziehen
    2. Frist setzen zur Vorlage eines verbindlichen Bauablaufplanes inkl. Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung als Ergänzung zum Bauvertrag, erforderlich wegen mittlerweile gestörtem Vertrauensverhältnis
    Bekommen Sie das nicht, dann müssen Sie so oder so zum Anwalt, um aus der Sache genau mit dieser Begründung raus zu kommen und eine andere Firma anheuern zu können.

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