Gebühren Grundstücksteilung rechtens? NRW 11.02.07 Hallo Experten, mit meinem Nachbarn habe ich zu unseren bestehenden ein Gründstück erworben das jetzt geteilt wurde. Die Grenzen 1-2, 2-4, 4-6, 6-5 und 5-1 waren schon abgemarkt und vermessen. Es geht lediglich nur noch um die Grenze 3-4 (Länge 5,5m). Im Gebührenbescheid wurde mir in Rechnung gestellt: GebV 4.1.1 Grenzlänge 0m-50m (Gebühr: Euro 250,-) und 1 untersuchter Grenzpunkt (Gebühr Euro 250,-). Lt. ÖbVermIng musste der Grenzpunkt 4 untersucht werden da er Endpunkt ist. Frage: ist die Gebühr für den untersuchten Grenzpunkt berechtigt oder ist das schon mit der Gebühr für die Grenzlänge abgegolten? 1---------------------3-----------------------5 I.......................I.......................I I.......................I.......................I neue Grundstücke I.......................I.......................I I.......................I.......................I 2---------------------4-----------------------6 I.......................I.......................I I.......................I.......................I bestehende Grundstücke
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