Suchefunktion BAU.DE Forum Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen 403: Gebühren Grundstücksteilung rechtens? NRW

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Gebühren Grundstücksteilung rechtens? NRW 11.02.07
Hallo Experten,
mit meinem Nachbarn habe ich zu unseren bestehenden ein Gründstück erworben das jetzt geteilt wurde. Die Grenzen 1-2, 2-4, 4-6, 6-5 und 5-1 waren
schon abgemarkt und vermessen. Es geht lediglich nur noch um die Grenze 3-4 (Länge 5,5m). Im Gebührenbescheid wurde mir in
Rechnung gestellt: GebV 4.1.1 Grenzlänge 0m-50m (Gebühr: Euro 250,-) und 1 untersuchter Grenzpunkt (Gebühr Euro 250,-). Lt. ÖbVermIng musste der Grenzpunkt 4 untersucht werden da er Endpunkt ist.
Frage: ist die Gebühr für den untersuchten Grenzpunkt berechtigt oder ist das schon mit der Gebühr für die Grenzlänge abgegolten?
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neue Grundstücke
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bestehende Grundstücke

  1. Kosten Vermesser 14.02.07
    ich bin kein Vermesser, jedoch erscheint mir die Gebührenrechnung als Arch. plausibel, da ohne Feststellungen zum Grenzpunkt 4 keine tatsächliche Länge der Grundstücksgrenze 3-4 ermittelt werden kann (inkl. des Winkels! der Strecke 3-4 zu 1-5, bzw.2-6). Ohne diese kann die Grundstücksfläche nicht ermittelt werden.
    Meine Empfehlung:
    Fragen Sie bzgl. der Kostenrechnung in Ihrem Sinne nach.
    M.f.G.
    R. Kaiser
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de
 

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