Carport kostet 1900,- € Architekt verlangt 1500,- €
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Carport kostet 1900,- € Architekt verlangt 1500,- €

Hallo,
also, wir haben vor kurzem ein Doppelcarport auf unser neu erworbenes Grundstück gebaut. Da wir aber überhaupt nicht wussten wie das auf dem Bauamt läuft haben wir eine Architektin aus unserer nähe zu Hilfe gebeten. Kurz und gut, Architektin kam, nahm unsere Ausführlichen Baupläne mit (Hauserbauer war beim Bauamt tätig, Architektin brauchte also nur Unterlagen zu kopieren und die Striche für das Carport hinzufügen). Da das Carport zu nah beim Nachbarn liegt musste die Architektin auch diesen Antrag beim Bauamt besorgen. War aber mit dem Nachbarn schon alles geklärt brauchte eigentlich (da die Architektin die Zeichnung falsch gemacht hatte musste die einmal geändert werden) nur Unterschrieben zu werden. Carport wurde auch nicht von einer Firma gebaut, sondern beim Baumarkt gekauft und mein Mann hat es selbst aufgebaut. Naja, jetzt kam die Rechnung von der Architektin und ich bin fast vom Glauben abgekommen.
Carport kostete ca. 1900,- € und Architektin hat 22 Stunden berechnet (ich frage mich für was!) und will ca. 1600,- € haben.
Nun, für soviel Geld hätte ich ja eine Firma kommen lassen können die den Bauantrag gestellt hätte und es noch gebaut hätte.
Ist das denn normal? 22 Stunden für 2 x kurze Besprechung bei uns (die gleichzeitig als Abholung ihrer Tochter dienten die mit unserer Tochter gespielt hatte) und einmal war mein Mann kurz bei Ihr im Büro. Klar, der Schreibkram braucht auch seine Zeit aber 22 Stunden?
Wer ist eigentlich in der Beweispflicht? Muss ich beweisen das Sie weniger brauchte oder muss Sie beweisen da Sie so viele Stunden gebraucht hat? Ich erwäge zum RA zu gehen.
Vielen Dank im Voraus
tinka
  • Name:
  • tinka
  1. Bevor Sie zum Anwalt gehen

    wäre zu klären, was der Anwalt (Erstberatung) kostet und und was der nachfolgende Gerichtsprozess kostet, wenn Sie verlieren sollten.
    Dann vielleicht doch lieber von dem gesparten Geld was schickes kaufen und die 1.900 € als "Lehrgeld" bezahlen.
    Ob der Anspruch gerechtfertigt ist, kann ich nicht sagen. Das
    ist ein andere Thema. Das sollte in der HOAIAbk. zu finden sein.
    Und ob eine andere Firma einen Bauantrag einreichen dürfte vermag ich auch nicht zu sagen, aber nicht jeder darf das. "Sticwhort" Bauvorlagenberechtigt ...
  2. Ich vermute mal ...

    die ca. 1600 sind 1570,80 (22 * 60 * 1,19).
    22 Std. für:
    2,5 Besprechungen
    2 Termine auf dem Bauamt
    Ausfüllen von:
    • Nachbarirgendwas?
    • Bauantrag
    • Baubeschreibung
    • Berechnung umbauter Raum
    • Berechnung GFZAbk./GRZAbk.
    • Statistikbogen

    Zeichnungen
    Schriftverkehr
    sind sicher nicht knapp gerechnet.
    Wenn das Verhältnis zumindest so war, das die Kinder miteinaner verkehren, sollte man/Frau vielleicht erstml das Gespräch suchen und um Erläuterung der Stunden bitten.
    An sich müsste die Kollegin sagen können:
    Am ... für *****Arbeit --- Std. gebraucht.
    Und dann kann sie noch erläutern, warum dies oder jenes so lange gedauert hat.
    Gegenfrage  -  warum haben Sie nicht vorher gefragt, was der Spaß kostet.
    Das ist insbesondere bei solchen "Kleinkram" bei meinen AG immer die erste Frage.

  3. Andere Meinung

    Da die Baukosten unter 25.565 € liegen, greift § 6 HOAIAbk., Abrechnung nach (vorausgeschätztem) Zeitaufwand. Als Obergrenze gilt hier aber m.E. gemäß § 16 Satz 2 HOAI der Mindestsatz (da nichts anderes vereinbart wurde) aus diesen Baukosten, nämlich 2.413 € (der Carport dürfte in Honorarzone II fallen) x 27 % (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) = 651,51 € zzgl. Nebenkosten und MwSt.
    Beim Höchstsatz wären es auch nur 807,57 € zzgl. Nebenkosten und MwSt.
    Irgendwo dazwischen sollte man sich meiner Meinung nach einigen ...
  4. Nicht wirklich schlauer ...

    Erstmal Danke für die zügigen Antworten.
    Also nochmal,
    Carport hat Endpreis 1849,- € gekostet.
    Architektin möchte gerne 1570,80 € haben.
    WIR waren bevor wir uns überhaupt für ein Carport entschieden haben beim Bauamt und haben gefragt ob ein Carport überhaupt gebaut werden dürfte. Diese sagten uns, das wäre gar kein Problem wenn die Nachbarn nichts dagegen hätten. Haben wir ja vorher alles abgeklärt.
    Was heißt denn GFZAbk./GRZAbk.? Was und wofür ist ein Statistikbogen?
    Tja, warum mein Mann nicht vorher gefragt hat was es kostet kann ich leider auch nicht sagen, wir sind einfach von Kosten zwischen 500,- € und 900,- € ausgegangen.
    Mein Mann hat vor ein paar Tagen mit der Architektin telefoniert und sie will auf Biegen und Brechen nicht von ihren 22 Stunden abrücken. Bei der Nachfrage wie die Stunden zusammen gekommen wären meinte Sie, naja Sie hätte halt so viele Stunden gebraucht und Sie wäre ja schließlich auch auf dem Bauamt gewesen ... (Ach eine ...). Bei nochmaligem nachhacken meinte Sie dann, Sie wüsste nicht wie sie das jetzt nachweisen soll. Auf jeden Fall müssten wir die 22 Stunden bezahlen, wir könnten ja auch in Raten zahlen. Sie bräuchte das Geld, Sie wäre im Moment auch Klamm ...
    Ich habe mal in der HOAIAbk. nachgelesen und bin auch auf die 27 % gekommen. Kenne mich natürlich überhaupt nicht aus und bin dann halt auf die Stundenabrechnung gestoßen, aus der ich aber auch nicht schlau werde.
    vielen Dank im Voraus
    tinka
  5. Also nochmal:

    § 6 HOAIAbk.: Zeithonorar
    (1) Zeithonorare sind auf der Grundlage der Stundensätze nach Absatz 2 durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag (Festbetrag, Höchstbetrag) zu berechnen. Ist eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich, so ist das Honorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf auf der Grundlage der Stundensätze nach Absatz 2 zu berechnen.
    § 16 HOAI: Honorartafel für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten
    (2) Das Honorar für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten, deren anrechenbare Kosten unter 25.565 € liegen, kann als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar nach § 6 berechnet werden, höchstens jedoch bis zu den in der Honorartafel nach Absatz 1 für anrechenbare Kosten von 25.565 € festgesetzten Höchstsätzen. Als Mindestsätze gelten die Stundensätze nach § 6 Abs. 2, höchstens jedoch die in der Honorartafel nach Absatz 1 für anrechenbare Kosten von 25.565 € festgesetzten Mindestsätze.
    Daraus folgt: Egal, wie lange die Kollegin gebraucht hat, darf sie, wenn kein anderer als der Mindestsatz vereinbart war, auf keinen Fall mehr als die im obigen Posting berechnete Summe (zzgl. Nebenkosten auf Einzelnachweis, zzgl. MwSt.) verlangen.
  6. Realitäten:

    Für den Ortstermin bekommt Sie sagen wir mal 3 Stunden vergütet und für die Bauantragsstellung 4 Stunden, dann ist aber Schluss. 7 Std. a 50 € = 350 € zzgl. MwSt. ist genug.
    Mehr ist nicht drin Kollegen. Wer hier ein eigenes Büro hat würde wohl einen Architekten / Ingenieur/Zeichner, der 22 Std. an einem Carportbauantrag für ein Carport aus dem Bauamt, dass bereits entworfen ist, Sitz schleunigst entlassen.
    Ich habe oft solche Aufträge von Leuten, die mal ein Carport oder ein Gartenhaus beim Bauamt einreichen müssen. Diese Bauanträge bekommen die Leute bei mir noch günstiger, weil die kleinen Aufträge die Großen bringen.
    Hier versucht wohl eine Architektin in Geldnot ihr Konto aufzubessern.
    Gruß
  7. Andreas Lott ...

    Andreas Lott hast Recht!
    Bei aller Liebe und Verständnis (Mitleid?), dass das Konto der Kollegin leer ist, dies ist nicht der richtige Weg die finanzielle Schieflage zu beenden.
    Ob nun insgesamt 7 Std. angemessen sind, wie Andreas es anführt oder ob es auch 8 oder 9 Stunden sein mögen ... 22 Std. sprechen nicht gerade für extrem effizientes Arbeiten.
    Zudem: Ich bin mir gar nicht sicher, ob hier die Lph. 1-4 der HOAIAbk. (=> 27 % des Gesamthonorars) zur Anwendung kommen können. Denn: Hierzu müsste es eine Vorplanung gebeben haben (Lph. 2: Vorentwurf) und natürlich eine Entwurfsplanung (Lph. 3). Das ganze gipfelt dann in Lph. 4 (Genehmigungsplanung). Etwas üppiger Planungsaufwand für einen Carport.
    Letztendlich jedoch wird die Kollegin ihre berechtigten Forderungen (so sie es sind) irgendwie nachweisen müssen.
    Gruß
    Thomas

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