Abwasserkanal Anschluss von Gemeinde nicht dokumentiert/
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Abwasserkanal Anschluss von Gemeinde nicht dokumentiert/

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem zurzeit: Vor wenigen Wochen kauften wir ein erschlossenes Grundstück. Als wir eine Baufirma mit dem Bau beauftragten, ließen wir uns von der zuständigen Gemeindeverwaltung die Kanalpläne senden. Hier waren Hauptkanäle wie auch Kanäle zu allen einzelnen Grundstücken dokumentiert. Ein Abwasser-Anschluss sollte demnach bis zu unserer Grundstücksgrenze gehen.

Am Montag begann die Baufirma ihr Arbeiten und konnte den eingezeichneten Anschluss an der dokumentierten Stelle nicht finden. Wir haben uns an die Gemeindeverwaltung gewandt, folgende Aussage: "Die Verwaltungen sind nicht zur Dokumentation der Abwasserkanalanschlüsse verpflichtet. Sie müssen nur die Hauptkanäle dokumentieren. Die Kanalabgängevzu den Grundstücken müssen nicht dokumentiert werden! ".

Die Baufirma muss evtl. abgezogen werden, weil die Anschlüsse erst per Kanalkamera gesucht werden müssen.

Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Was tut man hier?

Besten Dank im Voraus!

lili

  • Name:
  • Lilian79
  1. frech

    Foto von wiki

    jeder Architekt haftet für seine Pläne und für den Mehraufwand, der aus Planfehlern entsteht. Die Gemeinde drückt sich hier echt dreist. Noch frecher, da Sie ja die Leistung "Erschließung" verkauft hat. Eine Erschließung ohne Dokumentation?!?! Würde mich ja mal interessieren, wie die Gemeinde reagiert, wenn anwaltlich mit Rückabwicklung des Grundstückskaufes und zugehörigem Schadenersatz gedroht wird, weil die Gemeinde die tatsächlich Erschließung bis zur Grundstücksgrenze gar nicht nachweisen kann. Um den Ball flach zu halten ist es wohl das mindeste, wenn die Gemeinde die Kamerabefahrung und die Korrektur der von Ihr bzw. in ihrem Auftrag mangelhaft erstellten Leitungspläne übernimmt.
  2. Zu klären wäre ggf. auch

    ob überhaupt ein Anschluss vorhanden ist, vielleicht darf man ja sogar "überall" anschließen (wurde z.B. bei uns so gemacht, da Baulüke, da hat man einfach an der passenden Stelle das Hauptrohr "aufgemacht" und angeschlossen. Das war kein Thema, auch nicht für die Gemeinde. Gibt es also wohl auch.

    Weiterhin wer welche Kosten zu tragen hat. z.B. bis Grundstücksgrenze oder bis Kanalanschluss. Ggf. in Abwassersatzung nachschauen. Könnten durchaus einige € Differenz sein.


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