Keller von 1920
BAU-Forum: Keller

Keller von 1920

Hallo Torsten!
Sie können einen Keller von 1920 nicht zu Wohnzwecken herrichten.
Das geht nicht! Auch mit viel Geld nicht!
Lassen Sie den Keller so wie er ist und wofür er damals gedacht war.
Zum Herstellzeitpunkt des Gebäudes wurde der Abdichtung von Kellern keine besondere Bedeutung beigemessen.
Demgemäß ist eine Außenabdichtung bzw. eine Horizontalabdichtung, die dauerhaft dicht ist (was "dauerhaft" ist, streiten sich derzeit die Experten) oder gar eine Abdichtung gemäß den geltenden DINAbk.-Normen nachträglich nicht machbar.
Zum Zeitpunkt der Errichtung des Kellers war dieser lediglich zu Lager- und Vorratszwecken (Lagerzwecken, Vorratszwecken) gedacht. (z.B. Kohlen, Kartoffeln, Flaschen)
Hierfür hat dieser Keller immer seine Funktion erfüllt, das bedeutet, dass stets mit dem Eindringen von Nässe gerechnet und gelebt wurde und diese Nässe immer wieder nach außen hin abgelüftet worden ist.
Es handelt sich dabei um eine sog. "Ausgleichsfeuchte", die als unschädlich zu betrachten ist.
Viel Erfolg!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN