ETW Fertigstellungstermin nicht eingehalten. Wie gehe ich vor?
BAU-Forum: Neubau

ETW Fertigstellungstermin nicht eingehalten. Wie gehe ich vor?

Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft mit Fertigstellungstermin 31.12.2008. Der Termin wurde vom Bauträger nicht eingehalten. Es ist gerade mal der Rohbau inkl. Fenster fertig. Die Fertigstellung dauert ca. noch 4 Monate. Was kann ich dem Bauunternehmer in Rechnung stellen? Wie gehe ich vor? Da die Wohnung nach Baufortschritt bezahlt wird, läuft die Finanzierung bereits, plus Bereitstellungszinsen und nicht zu vergessen meine jetzige Miete. Das sind nicht unerhebliche Kosten.
  1. Nicht so einfach ...

    Nicht so einfach zu beantworten.
    Gibt es im Vertrag  -  neben dem Fertigstellungstermin  -  eine Vertragsstrafe, also z.B. einen bestimmten festgesetzten Betrag je Verspätungstag? Wahrscheinlich eher nicht ... schätze ich mal.
    Dann gibt es m.E. nur die Möglichkeit hier etwas über tatsächlich (nachweisbaren!) Schadensersatz geltend zu machen, z.B. die zusätzlich zu bezahlenden Monatsmieten, die ja bei rechtzeitiger Fertigstellung nicht angefallen wären.
    Tatsächlich aber sollte hier mal RA für Baurecht drübergucken (über den Vertrag!) und die Möglichkeiten ausloten. Oder man sucht vorab mal ein (informatives) Gespräch mit dem Bauträger und fragt, wie er sich denn das vorstelle.
    Und wer sagt, dass es bei den 4 Monaten bleibt?!
    Wenn heute erst der Rohbau + Fenster steht, dann hieße es ja, dass der Rest bis Ende April fertig sein müsse. Abwarten ob das hinhaut ...
    Letztendlich wird es wohl nicht RA gehen ... denke ich.
    Gruß und viel Erfolg
    Thomas Bock
  2. Kaufe ein ...

    Kaufe ein "ohne" ... :-))
  3. Mediation: Vor dem Rechtsanwalt ...

    sehe ich größere Erfolgschancen mit einem Mediator, insbesondere da der RA erst eingeschaltet werden sollte, wenn nichts mehr geht.
    Ein guter Mediator, Moderator hat auch einen RA im "Gepäck", wenn's etwas mehr Druck braucht
    MfG und Gutes Neues Jahr allerseits
  4. Mediator ...

    Mediator ist natürlich sicher besser, als gleich aus allen Rohren zu feuern!
    Ich hatte ja schon angedeutet, dass man erstmal vielleicht sogar ein Gespräch "von Mensch zu Mensch" sucht, in welchem man dem Bauträger einfach mal Gelegenheit gibt seine Sichtweise darzulegen und ihm dabei auch erklärt, dass eine 4-monatige Verspätung nicht auf 100-%-ige Gegenliebe stößt.
    Sicher wird der Bauträger dann "gute Gründe" anführen warum es länger dauert und sich (vielleicht) zerknirscht zeigen. Ob er dann von sich aus einer finanziellen Entschädigung zustimmt bzw. ob diese dann angemessen sein wird bleibt abzuwarten.
    Sollte dieses Gespräch zu keinem (befriedigenden) Ergebnis führen kann man ja die "Daumenschrauben" etwas anziehen.
    Gruß
    Thomas Bock
  5. Vielen Dank für die Antworten. Mit dem Bauträger ...

    Vielen Dank für die Antworten. Mit dem Bauträger habe ich gesprochen, der drückt natürlich auf die Tränendrüse. Ich solle ihm jeden Monat eine Rechnung schreiben mit meinen Kosten. Aber ob er bezahlt hat er nicht gesagt, bzw. nicht dazu geäußert.
  6. Tränen ...

    Tränen oh ... da tut er mir aber leid!
    Ob er die Rechnung zahlt ... wenn nicht kürzt Ihr eben am Ende die Schlussrechnung.
    Thomas
  7. Und wer ist jetzt der Eigentümer

    ist ja schön, wenn Sie die "Daumenschrauben" anziehen wollen/können, nur wem gehört die ETW jetzt? Also wer ist Eigentümer im Grundbuch MOMENTAN?
    Ich denke mal, dass Sie bisher viel Geld bezahlt haben, aber gehören tut Ihnen noch rein gar nichts. Und wenn der Bauträger jetzt Pleite geht, erst recht nicht. Traurig aber wahr.
    Daher sollten Sie die rechtliche Seite unbedingt mit einem Fachmann abklären. Denn sonst könnte dem Bauträger noch viel mehr Gründe einfallen, warum der Bau sich "verzögert".
    Mir wäre lieber, mir gehört die Wohnung mit etwas Verzögerung (Eintrag im Grundbuch etc.), ich bin aber dann drin, und dann kann ich versuchen nachträglich noch Geld über den Rechtsweg zu bekommen.
    Die Wirtschafstslage soll ja auch nicht besser werden.

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