Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3697: Bauvorantrag

Bauplanung / Baugenehmigung

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Bauvorantrag 19.03.07
Hallo
Ich möchte von der Gemeinde ein Grundstück Kaufen.
Jetzt soll ich einen Bauvorantrag schreiben, habe aber keine ahnung was das ist.
Was soll ich denn da reinschreiben könnt ihr mir beispiele nennen?
LG Martina
Name: Martina Radzioch  

  1. Bauvoranfrage 19.03.07
    nicht Bauvorantrag. Diesen kenne ich nicht.
    Etwas seltsam, dass Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung ein Grundstück verkaufen und gleichzeitig von Ihnen eine Bauvoranfrage haben möchte.
    Grundsätzlich dient eine Bauvoranfrage - im Wort Frage liegt natürlich schon, dass "nebenbei" Fragen, zur Beantwortung durch Ihr Bauamt und dr. die Bauaufsichtsbehörde, gestellt werden sollen. Diese Fragen (bspw. Befreiungen, etc.) werden im Rahmen einer konkreten Bauplanung (Vorentwurfsplanung) gestellt und behandelt.
    .-.
    Insofern gehe ich, bedingt dr. den Sachhverhalt, davon aus, dass Beschränkungen, bspw. aufgrund von Gemeindesatzungen, für das Grundstück bestehen das Sie kaufen wollen. (nebenbei verdient Ihre Gemeinde auch etwas Geld mit der Bauvoranfrage, wenn auch wenig)
    .-.
    Daher ist Vorsicht angebracht!
    .-.
    Einzige Lösung: Beauftragen Sie einen Architekten mit dem Stellen der Bauvoranfrage, natürlich unter Mitteilung Ihres Bebauungswunsches, etc. Grundsätzlich sollten Sie solche Bauvoranfragen nicht selbst stellen, da Sie nachher an die Auflagen, etc. der Gemeinde gebunden sind (der Architekt weiß bspw. wie er geschickt und fachlich begründet Befreiungen, etc. beantragt und verhandelt)
    M.f.G.
    R. Kaiser
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de

  2. Bauvoranfrage - dient IHRER Sicherheit 19.03.07
    Sehr geehrte Frau Radzioch,
    Eine Bauvoranfrage dient normalerweise der Sicherheit des Grundstückskäufers, und kann abklären ob sein geplantes Bauvorhaben genehmigungsfähig wäre. So kann ich mir diesen Hinweis der Gemeindeverwaltung nur als Empfehlung vorstellen.
    Als Architektin mit Sitz in Rheinlandpfalz kann ich Ihnen hier evtl. weiterhelfen. Hierzu müsste ich wissen in welchen Bundesland Ihr Grundstück sitzt.
    mit freundlichen Grüssen
    S. Sharma-Hertweck, Architektin
    Weiterführende Links:
      - http://www.bauwvier.de
    Name: Susheela Sharma-Hertweck   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bauwvier.de

  3. Aber Frau Kollegin... 19.03.07
    Doch bitte nicht soooo platt.
    :-(.
    Und was hat dan Grundstück verbrochen, daß es sitzt?
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  4. Kaufvorantrag 19.03.07
    Hallo
    Entschuldigung, ich weiß auch nicht wo ich mit meinen Gedanken bin. Ich meinte einen Kaufvorantrag.
    LG Martina
    Name: Martina Radzioch  

  5. ja, ja die Gedanken 19.03.07
    sind frei und führen andere manchmal aufs "Glatteis".
    Also, ein "Kaufvorantrag" - ein ggf. etwas sperriges Wort - dürfte, allem Verständnis nach, eine schriftliche Anfrage bzgl. des grundstückskaufes ("Beantragung") sein.
    Wenn Sie hier nicht weiterwissen (bspw. bzgl. der Formulierung), fragen Sie am besten bei Ihrem potetiellen Verkäufer nach.
    M.f.G.
    R. Kaiser
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de

  6. @ Herr Dühlmeyer 19.03.07
    Respekt für Ihren guten Humor !!! :-)
    "Und was hat dan Grundstück verbrochen, daß es sitzt?"
    Schönen Gruß aus München
    Name: Ralph Kaiser   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bhk-beratung.de
 

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