Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4303: Bestandsschutz auf das Gebäude auf Brandschutz (mittlerer Bauhöhe in Brandenburg) nach neuerrichtung Dach/Dachstuhl mit nachträglichen Bauantrag

Bauplanung / Baugenehmigung

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Bestandsschutz auf das Gebäude auf Brandschutz (mittlerer Bauhöhe in Brandenburg) nach neuerrichtung Dach/Dachstuhl mit nachträglichen Bauantrag 22.07.08
Wir haben ein Objekt erworben,wo wir den Dachstuhl(Mansarddach)erneuern lassen haben, wegen nicht Tragfähigkeit. Bauantrag wurde nachträglich gestellt (mit allen geforderten Unterlagen).
Jetzt besteht das Problem das bei dem Einfamilienhaus Baujahr ca. 1930 vom Bauamt noch gefordert wird: einen Fluchtweg durchs Fenster 0,9 x 1,2 m (ist vorhanden), die Treppe (auch Bj 1930) Holz soll den F90 feuerbeständig Standard entsprechen wie auch die Holzbalkendecke vom EG zum OG. Nicht mit den Dachboden verbunden (seperate Dachbodenluke (Baumarkt)).Die Decke vom OG zum Dachgeschoss soll F60 entsprechen. Habe ich auf dieses Objekt keinen Bestandschutz mehr?? Und wie würde eine alternative Lösung aussehen,weil die Kosten das Budget sprengen würden.Eigentlich wollten wir das Haus sanieren und nicht neuaufbauen.
Weiterführende Links:
  - http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.16037.de
Name: Sven  

  1. Bestandsschutz aufgehoben 23.07.08
    Hallo,
    Sie haben ja nicht nur den Dachstuhl und die Eindeckung erneuert. Sicherlich waren Wohnräume unter dem Mansarddach. Diese sind nun auch wieder neu errichet worden. Damit werden an die notewnigen Treppen, die Rettungswege, die Bauteile und Decken Anforderungen nach der aktuellen Bauordnung gestellt.
    .
    Aber mann kann für viele Vorschriften Ausnahmen und Abweichungen aushandeln, gerade beim Bauen im Bestand.
    Nur man plant VORHER und stellt auch den Bauantrag VORHER. Nur dann kann man mit dem Bauamt Details über Abweichungen Ausnahmen verhandeln.
    .
    Jetzt sind Sie in eine denkbar schlechten Position. Das Bauamt läßt Sie richtig schön auflaufen. Wenden Sie sich an einen Architekten/Ingenieur, der Sie berät und die notwendigen Planungen nachholt. Die Planungshonorare, die Sie einzusparen versucht haben, werden jetzt nachträglich fällig, und dürften höher ausfallen, als wenn Sie gleich eine ordentliche Planung eingekauft hätten. Und alle Brandschutzauflagen werden Sie nicht wegverhandeln können. Also muss nachgerüstet werden. Auch das wird teurer, als wennn es gleich richtig ausgeführt worden wäre.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. Danke 25.07.08
    für die schnelle Hilfe. wirklich gutes Forum
    Ist es halt nicht so gut gelaufen mit meinen Ing. der mich beraten, den Dachstuhl umgesetzt und den Antrag gestellt hat.
    Nochmals vielen Dank!

  3. Wenn ein Planer vorhanden 25.07.08
    Wenn ein Planer (ihr Ingenieur) vorhanden ist, dann sieht die Sache haftungsrechtlich natürlich wieder anders aus.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  4. Ja ein Planer für Statik und Tragwerksplanung (unterstützt) uns. 28.07.08
    Wir hatten Ihn für die Planung des Dachstuhls beauftragt und auch die Baugenehmigung ausfertigen und einreichen lassen. Wir haben ihn als Bevollmächtigten beauftragt mit dem Bauamt zu verhandeln. Aber das alles läuft nicht so. Das Bauamt unterrichtet nur die Bauherrn (Uns) und nicht unseren Ingenieur für Tragswerkplanung und Statik,wir haben doch keine Ahnung sonst hätten wir es Selber machen können.

  5. Vertragsverhältnis 29.07.08
    Je nach dem Vertragsverhältnis und Beauftragung zwischen Ihnen und dem Planer soll er sich den Schuh anziehen.
    Mit der Unterrichtung ist es so eine Sache. Viele Bauämter schreiben nur die Bauherren an, um Porto zu sparen. Es ist doch kein Problem für Sie, die Bauamtsschreiben an den Ing. weiterzuleiten. Sie sind als Bauherr dem Bauamt gegenüber in der Pflicht und der von Ihnen beauftragte Planer Ihnen gegenüber. Die Frage ist nur, wurde der Planer nur mit der Anfertigung des nachträglichen Bauantrags beauftragt als Sie schon gebaut hatten, oder war er von Anfang an mit der Planung beauftragt.
    Wer hat es zu verantworten, dass der Bauantrag nachträglich und vor Baubeginn gestellt wurde?
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  6. also 29.07.08
    Der Planer war von Anfang an mit der Planung beauftragt und Er meinte das es kein Problem sei den Bauantrag nachträglich (in der Bauphase)einzureichen.

  7. Schon sehr wagemutig, der Planer 29.07.08
    Solche Sprüche sollten einem Planer nicht über die Lippen kommen.
    Konfrontieren Sie doch erstmal den Planer mit den Behördenproblemen. Soll er sich erstmal drum kümmern, verhandeln und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Danach reden Sie über die Kosten.
    Irgendwie müssen Sie ja die Angelegenheit mit dem Bauamt aus der Welt schaffen.
    Vielleicht lassen Sie nochmal überprüfen, ob es wirklich ein Gebäude mittlerer Höhe ist.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  8. Leider Objekt mittlerer Bauhöhe 31.07.08
    Vom Dach der Boden ist mit der Oberkannte bei 7,80 über niveau.(81cm zuviel)Das Behördenproblem ist dem Planer bekannt und er soll zwischen meinen Intressen und den Intressen der Berhörde vermitteln. Er sagte mit erbräuchte nur den Bauantrag ergänzen mit den geforderten Massnahmen,danke auch das sind Kosten.War´n wir so nicht einverstanden.Wir haten eine Begehung vorgeschlagen
    um Wege zu finden.
    Jetzt wollte Er sich mit den Branschutzbeauftragten des Landes in Verbindung setzen. Eine Woche Später:...... wie immer Kein Relsultat

  9. Da hat er schon recht 31.07.08
    Dann lassen Sie den Mann mal machen. Er hat schon recht, dass er nur die Bauvorlagen ergänzen muss, und Sie dann hoffentlich die Genehmigung erhalten.
    Nur Sie müssen dann auch alles ausführen, so wie es in den Bauzeichnungen und in der Baugenehmigung steht, sonst erhalten Sie keine Abnahme vom Bauamt.
    Die Bekleidungen der Decken, z.B. der Decke zum nicht ausgebauten Spitzboden auf F 60, sind "Sowiesokosten", die ohnehin erforderlich sind.
    Einen Schaden kann man aber darin sehen, wenn Sie aufgrund der schlechten oder zu spät erbrachten Planung die Decken bereits fertig tapeziert und gestrichen haben. Dann müssen Sie die Wohnungen ausräumen, Fußboden schützen, die Decke nachrüsten und neu streichen. Dadurch entstehen Kosten, die bei ordnungsgemäßer Planung nicht nötig gewesen wären.
    Wenn die Decke über EG und die Treppe auch ertüchtigt werden muss, dann sind das auch "Sowiesokosten", die erforderlich sind, um dem Baurecht zu genügen. Ein Schaden kann man darin nicht sehen. Das Problem ist nur, dass es zu einer ordnungsgemäßen Planung gehört, daß der Planer Ihnen vor Baubeginn klarmacht, was alles erforderlich ist. Möglicherweise hätte Sie dann andere Entscheidungen getroffen. Da kommt man in den Bereich, wo eine anwaltliche Beratung sinnvoll wird.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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