Motorradgarage,Grundfläche 27.07.08 Hallo, bitte um kurze Erklärung eines Experten: Das Bauamt hat festgestellt, daß unsere Garage mit Carport sich nun doch nur 1,88m (aufgehende Mauer, Traufe 2,70m h)von der Grundstücksgrenze befindet. Auch wenn das Gebäude eine Höhe von 3m erst nach einem Grenzabstand von über 3 m erreiche (Der BU hat uns damals erklärt, so seien die Vorschriften erfüllt), stehe das Gebäude im "Bauwich". (Gesamtlänge zur Zeit 11m (6m Garage/ 5m Carport). Der Mann vom Bauamt hat erklärt, eine Lösung ohne " Baulasten" (die wir von unserem netten Nachbarn nicht bekommen)wäre nur möglich, wenn wir 1. eine Umnutzung zur Motorradgarage beantragen 2. Gesamtlänge auf 9m reduzieren ( Carportrückbau) der " Bauwich" spiele dann keine Rolle mehr. Frage: Motorradgarage = Nebengebäude lt §12NBauO? also kleiner als 36 qm? Wie berechnet sich die Grundfläche, innen oder außen? Frage 2: Wird bei dieser Grundfläche ein separat abgeteilter Raum (feste Mauern, eigener anderer Eingang) abgezogen?? Bei uns kommts hier auf jeden cm an, und können Sie evtl noch kurz erklären, was ein "Bauwich" ist? Vielen Dank Martina aus Niedersachsen Name: Martina Grensemann E-Mail-Adresse anzeigen
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