Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 4310: Motorradgarage,Grundfläche

Bauplanung / Baugenehmigung

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Motorradgarage,Grundfläche 27.07.08
Hallo, bitte um kurze Erklärung eines Experten:
Das Bauamt hat festgestellt, daß unsere Garage mit Carport sich nun doch nur 1,88m (aufgehende Mauer, Traufe 2,70m h)von der Grundstücksgrenze befindet. Auch wenn das Gebäude eine Höhe von 3m
erst nach einem Grenzabstand von über 3 m erreiche (Der BU hat uns damals erklärt, so seien die Vorschriften erfüllt), stehe das Gebäude im "Bauwich". (Gesamtlänge zur Zeit 11m (6m Garage/ 5m Carport).
Der Mann vom Bauamt hat erklärt, eine Lösung ohne " Baulasten" (die wir von unserem netten Nachbarn nicht bekommen)wäre nur möglich, wenn wir
1. eine Umnutzung zur Motorradgarage beantragen
2. Gesamtlänge auf 9m reduzieren ( Carportrückbau)
der " Bauwich" spiele dann keine Rolle mehr.
Frage: Motorradgarage = Nebengebäude lt §12NBauO? also kleiner als 36 qm? Wie berechnet sich die Grundfläche, innen oder außen?
Frage 2: Wird bei dieser Grundfläche ein separat abgeteilter Raum
(feste Mauern, eigener anderer Eingang) abgezogen??
Bei uns kommts hier auf jeden cm an, und können Sie evtl noch kurz erklären, was ein "Bauwich" ist?
Vielen Dank
Martina aus Niedersachsen
Name: Martina Grensemann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. Wie passiert denn sowas? 28.07.08
    Hallo,
    also wenn man einen Nachbarn hat, mit dem nicht gut Kirschen essen ist, dann baut man doch nicht einfach so drauf los.
    Das Carport müssen Sie um 2m kürzen. Dann ist es nur noch 3m lang und kann ohnehin nur als Fahrradgarage oder Abstellraum fungieren. Die Nutzungsänderung zur Motoradgarage halte ich nicht für besonders rechtssicher. Machen Sie aus dem "verstümmelten Carport" ein Gartengeräteraum oder ähnliches. Dann haben Sie 6m Garage + 3 m Abstellraum = 9 m grenznahe Bebauung. Die Garage darf nicht mehr als 36 m² Grundfläche haben und der Abstellraum nicht mehr als 20 m². Das müßte dann erfüllt sein.
    Allerdings dürfen Sie pro Grundstück nur jeweile EINE Garage und EIN sonstiges Nebengebäude haben, die den Grenzabstand von 3,00 m unterschreiten. Es wäre also schlecht, wenn Sie noch ein Gartenhaus haben, welches weniger als 3m Grenzabstand hat.
    Beschweren Sie sich mal beim BU, dass er nicht solche falschen Beratungen abgeben soll.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. Motorradgarage 28.07.08
    Hallo,
    vielen Dank für Ihre Antwort, aber sie hat mit noch nicht wirklich geholfen.
    1. Unser Nachbar awr mal nett...2. Wir haben uns damals auf unseren BU verlassen, der auch Ing. und Architekt ist, jetzt aber nicht mehr greifbar. Außerdem sind wir seit der Fertigstellung lt. Bauamt
    für alles verantwortlich.
    Der Rückbau des Carports ist nach allen vom Bauamt dargestellten Maßnahmen das kleinste "Übel"
    Mein Problem: Ist die gemauerte Garage mit Ihrer Grundfläche eine Motooradgarage max 36qm (Viereck, Außen 6 x 7,30, Wandstärke überall 42 cm) In diesem "Viereck" ist noch abgeteilt ein "kleines Viereck"
    2x2,50m mit sep. Eingang (Mieter Abstelle), das ist auch "fest gemauert".
    Der Mann vom Bauamt hat uns "Motorradgarage" selbst vorgeschlagen
    (nachdem er etwas auftaute), bin mir nur nicht sicher, ob er richtig gerechnet hat und möchte sicher gehen, bevor wir mit dem Rückbau starten...
    Bitte nochmal um Info und Meinungen!
    Danke, Martina aus Niedersachsen
    Name: Martina Grensemann   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Experten für niedersächsische Bauordnung 29.07.08
    Da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher:
    Ich verstehe die Bauordnung so, dass sich die Begrenzung der Grundfläche auf die Grundfläche bezieht, die im "Bauwich", also im 3-m Grenzbereich liegt. Der Teil der Garage, der mehr als 3m Grenzabstand hält, darf ruhig größer sein.
    Die Garage hat nach Ihren Angaben eine Grunfläche im "Bauwich" von (3,00-1,88)*6,00 = 6,72 m² und das Restcarport (3,00-1,88)*2 = 2,24 m².
    Hierzu möchte sich mal noch jemand äußern, vielleicht der Herr Dühlmeyer.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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