Tiefbau und Spezialtiefbau
Abwasserrohr und Revisionschacht auf Nachbars Grundstück
1972 wurden mit mündlicher Zustimmung des Nachbarn die letzten 4 Meter meines Abwasserrohrs bis zum Bürgersteig in 2 Meter Tiefe und ein kleiner Prüfschacht (in 70 cm Tiefe, mit Erde bedeckt) genau entlang der Grenzmauer auf Nachbars Seite in grobem unbepflanzten und unbenutztem Erdstreifen verlegt. Grund war der Anschlußstopfen des öffentlichen Kanals, der zwar straßenmittig aber nicht gegenüber meiner Grundstücksfront sondern 2 Meter zur Nachbarsfront versetzt liegt. War zur damaligen Zeit aus Kostenersparnisgründen der Kommunen üblich. Mit einer sehr leichten Schrägung, 2 Grad, über das Nachbargrundstück wurde ein rechter Anschlußbogen und die damit verbundene Gefahr der Verstopfung vermieden. Rohr und Schacht sind aktuell geprüft, ordnungsgemäß und dicht und beeinträchtigen in keiner Weise das Nachbargrundstück.
2012 verlangt der Nachbar ohne Angabe von Gründen (Altersproblem?) den Rückbau. Er bestreitet die mündliche Zustimmung, hat aber nachweislich 3 Jahre später,1975, in Eigenarbeit seine Grenzmauer bündig entlang meines Prüfschachts gebaut und mein Abwasserrohr in seine Grenzmauer eingemörtelt.
Wie ist die Rechtslage? Tritt z.B. nach 30 Jahren Verjährung ein?
Mit freundlichem Dank für Ihre Antworten
Wie können wir Ihnen über dieses Forum hinaus helfen?
Zur Beurteilung der Situation vor Ort oder bei juristischen Fragen können oftmals nur Experten in Ihrer Nähe helfen. Unter 0800 723 536 71 (kostenfrei) nennen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Sachverständige und/oder Juristen.