Mündliche Zusage Alarmanlage: Bindung, Widerruf & Kosten bei Rücktritt?
In diesem Forum sind Sie: Wer hat Erfahrung mitMündliche Zusage Alarmanlage: Bindung, Widerruf & Kosten bei Rücktritt?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofort prüfen, ob Sie als Verbraucher handeln und ob die Firma die gesetzliche Widerrufsbelehrung erteilt hat – nur dann besteht ein Widerrufsrecht nach § 312g BGBAbk..
🔴 KRITISCH: Keinen weiteren Vertragsakt (z. B. Anzahlung, Montageterminbestätigung, Empfang von Hardware) vornehmen – dies könnte einen wirksamen Vertrag oder zumindest Schadensersatzansprüche nach culpa in contrahendo begründen.
⚠️ WICHTIG: Dokumentieren Sie umgehend alle mündlichen Vereinbarungen (Datum, Uhrzeit, Gesprächsinhalt, Name des Gesprächspartners) – als Beweismittel im Streitfall unverzichtbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Eine mündliche Zusage zur Installation einer Alarmanlage ist grundsätzlich bindend, kann aber unter Umständen widerrufen werden. Die rechtliche Situation hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
🔴 Gefahr: Wenn Sie den Auftrag stornieren, können Schadensersatzansprüche der Firma entstehen, beispielsweise für bereits entstandene Kosten oder entgangenen Gewinn.
- Widerrufsrecht: Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. am Telefon) geschlossen wurde und Sie als Verbraucher handeln. Die Firma muss Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
- Kein Widerrufsrecht: Wenn kein Widerrufsrecht besteht, sind Sie an den Vertrag gebunden. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn die Firma damit einverstanden ist oder ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. mangelhafte Leistung).
- Schadensersatz: Bei einem unberechtigten Rücktritt kann die Firma Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Einzelfall ab.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob ein Widerrufsrecht besteht. Wenn nicht, suchen Sie das Gespräch mit der Firma und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die rechtliche Bindungswirkung einer mündlichen Zusage für eine Alarmanlagen-Installation. Grundsätzlich ist ein Vertrag auch mündlich gültig, sofern keine spezielle Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei Verbraucherverträgen über Alarmanlagen besteht in der Regel keine gesetzliche Schriftformpflicht, sodass eine mündliche Vereinbarung grundsätzlich wirksam sein kann.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass keine schriftliche Auftragserteilung vorliegt, ist korrekt. Allerdings schützt dies nicht automatisch vor einer vertraglichen Bindung, da auch mündliche Absprachen rechtsverbindlich sein können.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ohne Schriftform kein Vertrag zustande kommt, ist rechtlich nicht haltbar. Nach § 145 BGB kann ein Vertrag durch Angebot und Annahme auch mündlich geschlossen werden. Die mündliche Zusage stellt eine Annahme des Angebots dar.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob die Firma ein konkretes Angebot unterbreitet hat, das Sie mündlich angenommen haben. Wenn ja, besteht ein wirksamer Vertrag. Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich, jedoch kann dies bei telefonisch geschlossenen Verträgen eingeschränkt sein, wenn die Firma ihre Informationspflichten erfüllt hat.
🔴 Gefahr: Bei einem Rücktritt drohen Schadensersatzforderungen der ersten Firma, etwa für bereits getätigte Vorbereitungshandlungen oder entgangenen Gewinn. Die Höhe kann je nach Vertragsgestaltung variieren und mehrere hundert Euro betragen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation mit der ersten Firma, insbesondere den genauen Inhalt des Telefonats. Prüfen Sie, ob Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, und widerrufen Sie ggf. schriftlich innerhalb der 14-Tage-Frist. Bei Unsicherheit konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht, um Ihre konkrete Risikosituation zu klären und eine strategisch optimale Vorgehensweise zu entwickeln.
KI-Analyse (Qwen)
Bei einer rein mündlichen Zusage zur Auftragserteilung für eine Alarmanlagen-Installation besteht grundsätzlich kein wirksamer Vertrag im Sinne des BGB, solange kein Vertragsschluss nach § 145 ff. BGB vorliegt und keine konkludenten Handlungen (z. B. Anzahlung, Beginn der Montagevorbereitung) erfolgt sind.
✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass die fehlende schriftliche Auftragserteilung die Rechtsbindung deutlich reduziert, ist grundsätzlich korrekt – insbesondere bei Verbraucherverträgen mit Fernabsatzcharakter (§ 312b BGB).
➕ Ergänzung: Selbst bei mündlicher Zusage kann unter Umständen ein Vertrag zustande gekommen sein, wenn die Firma konkrete Leistungen eingeleitet hat (z. B. Terminvereinbarung mit Monteur, Bestellung von Komponenten) oder Sie eine Anzahlung geleistet haben – dies könnte Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder ungerechtfertigter Bereicherung auslösen.
⚠️ Korrektur: Es ist unzutreffend, dass 'keine schriftliche Auftragserteilung' per se immer eine vollständige Rechtsfreiheit bedeutet – die Rechtsfolgen hängen vom konkreten Verhalten beider Seiten ab, nicht allein vom Fehlen einer Unterschrift.
➕ Ergänzung: Als Verbraucher genießen Sie gemäß § 312g BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Fernabsatzverträgen – dieses beginnt jedoch erst mit Erhalt der gesetzlichen Widerrufsbelehrung, nicht mit der mündlichen Zusage.
🔴 Gefahr: Falls die Firma bereits Aufwendungen getätigt hat (z. B. individuelle Planung, Reservierung von Personal), könnte sie Schadensersatz nach § 311b Abs. 2 BGB oder Ansprüche aus culpa in contrahendo geltend machen – insbesondere bei erkennbarer Vertrauensschädigung.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie die Firma unverzüglich, erklären Sie höflich, dass Sie den Auftrag nicht erteilen werden, und bitten Sie schriftlich um Bestätigung, dass keine Ansprüche bestehen – dokumentieren Sie alle Kommunikation und lassen Sie sich bei Unsicherheit rechtlich beraten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass ein Vertrag auch mündlich zustande kommen kann (§ 145 BGB), sofern Angebot und Annahme erkennbar sind.
- Alle drei betonen die Relevanz des Verbraucherstatus und das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g BGB – unter der Voraussetzung einer Fernabsatzsituation und ordnungsgemäßer Belehrung.
- Alle warnen vor Schadensersatzansprüchen der Firma bei unberechtigtem Rücktritt (z. B. für Vorbereitungshandlungen, entgangenen Gewinn, culpa in contrahendo).
⚠️ Abweichung:
- Qwen relativiert die Vertragswirksamkeit stärker: Sie verweist auf fehlende konkludente Handlungen als entscheidend für die Vertragslosigkeit, während GoogleAI und DeepSeek den Fokus stärker auf Angebot/Antwort legen.
- DeepSeek betont stärker als die anderen, dass die Rechtsbindung bereits mit einer klaren mündlichen Annahme besteht – Qwen hingegen unterstreicht stärker die Notwendigkeit zusätzlicher Indizien (z. B. Terminvereinbarung).
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend: Das Widerrufsrecht beginnt erst mit Erhalt der Widerrufsbelehrung – nicht mit der mündlichen Zusage. Dies ist in GoogleAI und DeepSeek nur unzureichend herausgestellt.
- DeepSeek betont explizit die Dokumentationspflicht für den Gesprächsinhalt – eine praxisnahe Empfehlung, die bei GoogleAI und Qwen nur implizit enthalten ist.
- Qwen weist darauf hin, dass selbst ohne Vertrag Ansprüche aus culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2 BGB) entstehen können – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
❌ Widerspruch:
- Qwen behauptet: „Grundsätzlich besteht kein wirksamer Vertrag, solange kein Vertragsschluss nach § 145 ff. BGB vorliegt und keine konkludenten Handlungen erfolgt sind.“ – DeepSeek und GoogleAI widersprechen dies klar: Eine mündliche Annahme genügt grundsätzlich für Vertragsschluss. Da Qwens Position die Rechtsbindung zu stark relativiert und zu Fehleinschätzungen führen kann, wird hier das strengere, sicherere Urteil von GoogleAI und DeepSeek priorisiert (Vorsichtsprinzip).
👉 Empfehlung:
- Agieren Sie immer so, als ob die mündliche Zusage bereits einen Vertrag begründet hat – bis zur endgültigen Klärung durch Rechtsberatung oder Widerrufsbestätigung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Vertragswirksamkeit mündlicher Zusage ✅ Ein Vertrag kann mündlich zustande kommen (§ 145 BGB); alle drei Modelle stimmen darin überein – entscheidend ist Angebot + erkennbare Annahme. Vorliegen eines Widerrufsrechts ⚠️ Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzvertrag (z. B. Telefon) + ordnungsgemäßer Belehrung (§ 312g BGB); Beginn der 14-Tage-Frist erst mit Erhalt der Belehrung (Qwen ergänzt entscheidend). Risiko von Schadensersatzansprüchen ✅ Hohe Wahrscheinlichkeit bei Rücktritt ohne Widerrufsrecht: Kosten für Vorbereitungshandlungen, entgangenen Gewinn, ggf. culpa in contrahendo – alle Modelle warnen einhellig. Bedeutung schriftlicher Auftragserteilung ⚠️ Fehlen einer Schriftform mindert – aber entbindet nicht automatisch – von der Bindung; Qwen relativiert stärker, GoogleAI/DeepSeek betonen die Vertragswirksamkeit auch ohne Schriftform. Dokumentationspflicht ✅ Dokumentation aller mündlichen Absprachen ist zentral für Beweisführung – besonders hervorgehoben von DeepSeek und Qwen, implizit auch bei GoogleAI. 👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie stets vom Vorliegen einer rechtlichen Bindung aus – prüfen Sie unverzüglich, ob Widerrufsbelehrung vorlag, und handeln Sie innerhalb der Frist; bei Zweifel sofort anwaltliche Beratung einholen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Keine Widerrufsbelehrung erhalten → Kein gesetzliches Widerrufsrecht Vertrag gilt als unverzüglich bindend; Rücktritt nur mit Einwilligung der Firma oder gegen Schadensersatz 🔴 Risiko Unbewusste konkludente Handlung (z. B. Terminbestätigung per SMS) Stärkt den Vertragsschluss oder begründet Ansprüche aus culpa in contrahendo 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation des Gesprächs Kein Beweis für den genauen Inhalt der Zusage → Nachweislast zu Ihren Ungunsten 🔴 Risiko Ungeprüfte Firma mit unklaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Versteckte Klauseln zu Vorkosten, Bearbeitungsgebühren oder Strafzahlungen könnten gelten 🔴 Risiko Fehlende klare Kommunikation mit der Firma Missverständnis über Vertragsstatus → ungewollte Auftragsbestätigung oder Schadensersatzforderung ✅ Chance Nutzen des Widerrufsrechts innerhalb der 14-Tage-Frist Vollständige Vertragsaufhebung ohne Kosten oder rechtliche Folgen ✅ Chance Einvernehmliche Lösung mit der Firma vor Vertragsbeginn Freundlicher Rückzug ohne Rechtsstreit; ggf. Kostenfrei oder gegen geringe Kulanzgebühr ✅ Chance Vorliegen unvollständiger/fehlerhafter Widerrufsbelehrung Widerrufsfrist verlängert sich auf 12 Monate + 14 Tage nach korrekter Belehrung (§ 355 Abs. 2 BGB) ✅ Chance Dokumentation als Beweismittel bei Streit um Vertragsinhalt Ermöglicht klare Darstellung der mündlichen Vereinbarung vor Gericht oder Mediation ✅ Chance Vergleich mit alternativen Anbietern vor endgültiger Bindung Erlaubt fundierte Entscheidung und ggf. bessere Konditionen durch Wettbewerbsdruck Orientierungshilfen
- Widerrufsrecht prüfen: Fordern Sie schriftlich von der Firma die Kopie der Widerrufsbelehrung an – wenn sie nie erteilt wurde oder fehlerhaft ist, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate + 14 Tage.
- Dokumentation sichern: Notieren Sie noch heute Datum, Uhrzeit, Namen und genauen Inhalt des Telefonats – inkl. Aussagen zur Art der Zusage („Ich überlege es“, „Ja, gerne“, „Ich gebe Ihnen morgen Bescheid“).
- Kommunikation steuern: Kontaktieren Sie die Firma nur schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben) – vermeiden Sie weitere Telefonate ohne Absprache.
- Anzahlung oder Termin vermeiden: Leisten Sie keinerlei Zahlung und vereinbaren Sie keinen Montagetermin – solange der Status ungeklärt ist, gilt die höchste Risikostufe.
- AGB-Prüfung durchführen: Fordern Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma an und prüfen Sie, ob Widerrufsregelungen, Vorkosten oder Strafzahlungen darin enthalten sind.
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Wenden Sie sich an einen auf Verbraucherschutz spezialisierten Rechtsanwalt oder an Ihre Verbraucherzentrale – kostenfrei oder gegen geringe Gebühr.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mündliche Zusage
- Eine mündliche Zusage ist eine Willenserklärung, die nicht schriftlich festgehalten wird. Sie ist grundsätzlich bindend, aber schwerer zu beweisen als ein schriftlicher Vertrag.
Verwandte Begriffe: Vertrag, Willenserklärung, Beweislast - Widerrufsrecht
- Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Verwandte Begriffe: Verbraucherschutz, Fernabsatzvertrag, Haustürgeschäft - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Er kann beispielsweise bei Vertragsbruch oder Pflichtverletzung gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Vertragsstrafe, Gewährleistung, Haftung - Auftragserteilung
- Die Auftragserteilung ist die verbindliche Zusage, eine bestimmte Leistung von einem Unternehmen zu beziehen. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Verwandte Begriffe: Angebot, Annahme, Vertragsschluss - Handwerkervertrag
- Ein Handwerkervertrag ist ein Werkvertrag, bei dem ein Handwerker eine bestimmte Leistung (z.B. Installation einer Alarmanlage) gegen Bezahlung erbringt.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Dienstvertrag, Bauvertrag - Stornierung
- Die Stornierung ist die Aufhebung eines Vertrages durch eine der Vertragsparteien. Sie kann mit Kosten verbunden sein.
Verwandte Begriffe: Rücktritt, Widerruf, Kündigung - Anfechtung
- Die Anfechtung ist die Erklärung, dass ein Vertrag aufgrund eines Willensmangels (z.B. Irrtum, Täuschung) von Anfang an unwirksam ist.
Verwandte Begriffe: Willensmangel, Irrtum, Täuschung
Häufige Fragen (FAQ)
- Ist eine mündliche Zusage rechtlich bindend?
Ja, grundsätzlich sind auch mündliche Verträge bindend. Allerdings ist es im Streitfall oft schwierig, den Inhalt des Vertrages zu beweisen. Daher ist es ratsam, Verträge schriftlich abzuschließen. - Habe ich ein Widerrufsrecht bei einer telefonischen Auftragserteilung?
Ja, wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. am Telefon) abschließen, haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie müssen aber ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt worden sein. - Was passiert, wenn ich den Auftrag storniere?
Wenn Sie den Auftrag stornieren, ohne dass ein Widerrufsrecht besteht oder ein wichtiger Grund vorliegt, können Schadensersatzansprüche der Firma entstehen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom Einzelfall ab. - Kann ich den Vertrag anfechten?
Eine Anfechtung des Vertrages ist nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise wenn Sie arglistig getäuscht wurden oder sich in einem Irrtum befanden. - Was ist, wenn die Firma die Alarmanlage nicht fachgerecht installiert?
Wenn die Firma die Alarmanlage nicht fachgerecht installiert, haben Sie Gewährleistungsansprüche. Sie können die Firma auffordern, den Mangel zu beseitigen oder den Preis zu mindern. - Wie kann ich mich vor unseriösen Anbietern schützen?
Holen Sie mehrere Angebote ein, prüfen Sie die Referenzen der Firma und lesen Sie Bewertungen im Internet. Achten Sie auf transparente Vertragsbedingungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. - Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der Firma, den bestehenden Vertrag aufzuheben. Beide Parteien müssen dem Aufhebungsvertrag zustimmen. - Welche Kosten können bei einer Stornierung entstehen?
Die Kosten können je nach Fall variieren. Es können Kosten für bereits erbrachte Leistungen, Materialbeschaffung oder entgangener Gewinn entstehen.
Verwandte Themen
- Widerrufsrecht bei Handwerkerverträgen
Informationen zum Widerrufsrecht bei Verträgen, die mit Handwerkern geschlossen wurden. - Schadensersatzansprüche bei Vertragsbruch
Erklärung, welche Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung eines Vertrages geltend gemacht werden können. - Mündliche vs. schriftliche Verträge
Vor- und Nachteile von mündlichen und schriftlichen Verträgen im Überblick. - Rechte und Pflichten bei Handwerkerleistungen
Informationen zu den Rechten und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Handwerkerleistungen. - Die häufigsten Fehler bei Vertragsabschlüssen
Tipps, wie man Fehler beim Abschluss von Verträgen vermeidet.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Zusage, Alarmanlage, Auftragserteilung, Rücktritt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Burg Wächter TSE 3003: Erfahrungen mit dem elektronischen Türschließsystem?
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Wohnungsabschlusstür Beschlag: Vorschriften, Sicherheit & Einbruchschutz?
- BAU-Forum - Wer hat Erfahrung mit - 13635: Mündliche Zusage Alarmanlage: Bindung, Widerruf & Kosten bei Rücktritt?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Photovoltaik lohnt sich? 15-20 m² Dachfläche: Kosten, Ertrag & Eigenbedarf
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gebrauchte Wärmepumpenmodule (WPM) finden? Kosten, Risiken & Alternativen für ältere Modelle
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solarförderung 2006 abgelehnt: Was tun? Einspruch, Alternativen & Förderprogramme 2007?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Fröling Insolvenz: Was bedeutet das für Pelletheizung-Käufer? Alternativen & Risiken
- … Nur Qwen thematisiert Anzahlungsrisiken und Rücktrittsrechte; GoogleAI & DeepSeek verzichten darauf – Konsens: Rechtliche Prüfung vor Kauf …
- … Anzahlungen verloren, Lieferverpflichtung nicht durchsetzbar, kein Rücktrittsanspruch → finanzieller Totalverlust. …
- … Fröling oder dem Händler zu prüfen – insbesondere zu Anzahlungen, Lieferfristen und Rücktrittsrechten. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsheizung Förderung Niedersachsen: Welche Zuschüsse gibt es zusätzlich zur Bundesförderung?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpen-Strompreise EON: Alternativen in München? Anbieter-Vergleich & Wechselmöglichkeiten
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Fröling Deutschland Zukunft: Landesbürgschaft sichert Fortbestand – Was bedeutet das für Kunden?
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Zusage, Alarmanlage, Auftragserteilung, Rücktritt" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Zusage, Alarmanlage, Auftragserteilung, Rücktritt" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Mündliche Zusage Alarmanlage: Bindung, Widerruf & Kosten bei Rücktritt?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Mündliche Zusage Alarmanlage: Rücktritt möglich?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: mündliche Zusage, Alarmanlage, Auftragserteilung, Rücktritt, Widerruf, Vertrag, Handwerkervertrag, Stornierung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |