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  1. crossposting 29.10.04
    @Dühlmeyer: da waren sie schnelle als ich tippen konnte. ;-) Ich sehe, wir denken gleich...
    Name: Christian Sigge  

  2. @ Ralf Dühlmeyer 29.10.04
    Ja, ich hatte Sie auch eigentlich nicht gemeint. Zu den Platzhirschen möchte ich sagen, es gibt doch eine Reihe von Zimmereien, die auch Dacharbeiten machen, seltener umgekehrt (gibt's aber bei uns auch). Von Fertighausherstellern erwarte ich solches sowieso. Es existieren aber auch Bauunternehmen, die vom Keller bis zum Dach im Grunde das komplette "Ausbauhaus" mit eigenen Leuten bauen. Allerdings vor allem Fenster und Außentüren sollten ebenfalls vom Hausbauunternehmen verantwortlich mit organisiert werden. Dabei wären sie meist schon Regieunternehmen.
    Name: Torsten Stodenberg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.stodenberg-schwedenhaus.de

  3. @alle 29.10.04
    Kündigung gibt's bestimmt keine, ohne vorher Jurist zu fragen. Hat mal ein Freund gemacht, es war teuer...
    Sorry an alle zur Frage 'krankes Kind', ich hatte einfach die Formulierung von heute morgen übernommen. Chronisch krank (Diabetes) trifft's eher und das ist dann wirklich bei allem Verständnis eher die moralische Keule.
    Der ganze Ton ist leider ziemlich 'jammernd' und bei Klagen darüber, wie unfreundlich der Bauleiter vom Rohbauer ist kann ich auch nur noch denken 'wer ist hier eigentlich naiv?'. Ich erwarte jedenfalls nur, daß ordentlich gearbeitet wird, ein Kaffekränzchen kann ich mir bei Bedarf selbst zusammenstellen.
    @T.S. Leider eine Sanierung mit vielen unerwarteten Problemen, also keine Standardlösungen. Möglichst wenige, aber zuverlässige Firmen zu nehmen, wäre möglich gewesen, wurde aber nie als Möglichkeit angesprochen oder begründet. Die Firmen arbeiten übrigens gut, Probleme tauchen jeweils an den Schnittstellen auf.
    @M.S. Holz-was bitte??? Ganz so schlimm ist es nicht, es gibt Pläne (m.E. nicht komplett, aber Laie), Verbindungsmittel sind nicht vorgegeben.
    Uns passiert sowieso viel zuviel 'auf Zuruf', Pläne sind meist erst im letzten Moment fertig oder sogar erst auf Nachfrage. Ist halt wieder dieser überforderte/abgelenkte Gesamteindruck.
    Wir kommen normalerweise mit 'Haifischbecken' ganz gut zurecht, auch mit direktem Ton, aber hier haben wir wohl einen 'Oberhai' eingestellt, der sich hinterher als Karpfen entpuppt:-)
    volker
    Name: Petra und Volker Leue-Bahns   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. petra sorry 29.10.04
    manchmal kann es passieren, dass ein job einen aus welchen gründen auch immer überholt. der hier vorgetragene ärger kann aber viele ursachen haben, die nicht immer den gleichen adressaten haben müssen.
    was ml.s schon andeutete: gibt es statikpläne? warum schlurcht der statiker so lustlos rum - weiß der nicht dass er verantwortung trägt?
    --
    zu deiner architektin (ich kenne ja den entwurf!)
    wenn es dir um dein projekt geht, dann ist kündigung und streit das destruktivste mittel. du bist bereits mitten drin so zu funktionieren. einige meiner vorredner bekräftigen dich auch noch. das wäre dumm ohne den versuch die spur wieder zu finden! die kündigung der architektin löst restforderungen aus, die nahezu dem beauftragten honorar entsprechen (das ist rechtsprechung, und eben selbst erlebt!)
    --
    du könntest deiner architektin aber aus der patsche helfen. sie hat sich vielleicht vertan, braucht deine unterstützung nun um so mehr?
    schreibe checklisten mit terminsetzungen, die du mit ihr regelmäßig durchgehst. stelle zusammen mit ihr einen katalog der benötigten unterlagen auf. hilfsmittel sind ein planverzeichnis für die werkplanung, ein verzeichnis der leistunsbereiche der ausschreibung. fixiere konzept- und fertigstellungstermine aller unterlagen, und überwache dies "produktion". fordere planunterlagen, ausschreibungen, termin- und ablaufpläne. fordere protokolle aller besprechungen oder schreibe sie selbst - mahne termine und verfolge sie. verreinbare einen wöchentlichen jour fix!
    das ganze nennt man projektmanagment - bei großen objekten ein eigener job - bei kleinen häufig vernachlässigte bauherrenaufgabe.
    #
    stecke nun keineswegs den kopf in den sand. dein auftritt wird ihr zurück helfen. nimm sie an die hand, das ist wichtiger als zum streithansel zu laufen. der kann nur eines! ergreife die initiative! diese situation hat jeder schon erlebt, der komplexe vorgänge strukturieren planen und überwachen muß. wenn du dann in jeder lage einen professsionellen bauherren hinter oder besser neben dir hast gewinnt das projekt. dein haus hat das verdient--echt!
    wenn du hilfe brauchst, beispiele, formulare etc bluecher dir einen...
    Name: Herr Bluecher   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. @bluecher - offene türen... 30.10.04
    ...rennst Du bei mir ein. Du hast nicht unrecht, und Dein Beitrag hat mich zum Nachdenken gebracht. Ich bin eigentlich bisher immer davon ausgegangen, dass das Projektmanagement beim Bau Sache des koordinierenden Fachmanns ist. Der Gedanke, dass man selbst als Laie ein Projekt koordinieren soll, von dessen Einzelaufgaben man zu Anfang null bis wenig Ahnung hat, kommt einem Laien schlichtweg nicht. Ich dachte immer, dass der Architekt sich schon meldet wenn Initiative des Bauherrn gefragt ist.
    Egal, kein Drama, die Welt dreht sich weiter und auch unser wundervolles Haus wird irgendwann fertig. Auch wenn der Statiker gestern gedroht hat, die Baustelle stillzulegen weil der Dachstuhl nicht umgehend so befestigt wurde, wie er es vorgeschrieben hat, finde ich unseren neuen Sichtdachstuhl mit 16m x 50 cm Ringbalken wunderschön !!
    LG, Petra.
    Name: Petra und Volker Leue-Bahns   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. holzbauzeichnungen: 30.10.04
    zusammengefasst:
    - es gibt architektische werkplanung
    - es gibt eine statik
    - es gibt keine holzbau-ausführungspläne
    - es gibt keine tiefgehende abstimmung
    +
    erster lösungsweg:
    man kann das so machen - dann hat man problembeseitigung auf der baustelle -
    nonstop, wenn´s dumm läuft.
    vorteil für den bauherren: die planer wissen oft nicht, dass das honorierungspflichtige
    sonderleistungen sind ;-))
    +
    zweiter lösungsweg:
    abstimmung zwischen architektur und tragwerksplanung - mühsam, zeitraubend,
    teuer, lästig - leider noch kein hoai-konformer mehraufwand, sondern in den
    grundleistungen enthalten ;-)) .. aber jetzt kommts:
    ausführungspläne bis hin zu werkstattzeichnungen und einzelteilzeichnungen
    (was ich grundsätzlich, auch zur zielsichereren ausschreibung empfehle)
    sind verrechnungspflichtige besondere leistungen.
    und jetzt mal ehrlich: wieviele bauherren wollen das bezahlen?
    +
    die folge in der praxis:
    eine ausführliche zeichnerische darstellung (deren kosten zudem nur teilweise
    explizit ausweisbar sind) wird oft garnicht mehr angeboten. statt dessen:
    vertrauen auf vertragsrecht und vob - einige der zeichn. lösungen hätte der AN
    zu liefern. ob es sinn macht, für jede baumassnahme e. AN zu suchen, der das
    kann, ist fraglich.
    ob ich als tragwerksplaner das will, ist nicht fraglich: ich will das in mühsamer arbeit
    mit dem architekten (und mit den bauherren) abgestimmte bauwerk und das von mir
    konzipierte tragwerk nach unseren/meinen vorstellungen gebaut haben!
    das geht nur, wenn der honorierungspflichtige mehraufwand für g´scheide
    ausführungspläne beauftragt wird, das geht nur, wenn der architekt
    selber und natürlich auch der bauherr informiert ist/wird, was an leistungsnachlauf
    erforderlich ist, das geht nur, wenn der tragwerksplaner die erstellung der
    holzbauzeichnungen verantwortet und das geht nur, wenn der bauherr nicht schon
    bei der honorierung der grundleistungen abschläge macht.
    Name: Markus L. Sollacher   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. ich weiß nicht 30.10.04
    welches konkrete Objekt du vor deinem geistigen Auge hast Markus. Allgemein kann man folgende Aussagen aber nicht stehen lassen:
    • problembeseitigung auf der baustelle = honorierungspflichtige sonderleistungen
    • ausführungspläne = verrechnungspflichtige besondere leistungen
    • g´scheide ausführungspläne = honorierungspflichtiger mehraufwand
    Das könnte missverstanden werden. Der Bauherr, der bis LPh 8 beauftragt, hat Anspruch auf diese Leistungen, und zwar im Rahmen des Grundhonorars. Besondere Schwierigkeiten drücken sich in der Honorarzone und ggf. dem Umbauzuschlag aus.
    -
    Liegen Planung und Objektüberwachung in einer Hand, kann ggf. der Aufwand hin- und herverlagert werden. Die Summe muss aber 100% betragen, die Verteilung bleibt ohne Auswirkung aufs Honorar. Ich bin mehr für die Nahezu-100%-Planung, damit Objektüberwachung das ist was sie sein sollte: Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Planung. Es soll aber auch Gummistiefelbauleiter geben, die hoch präsent sind und die Details vor Ort gekonnt und rechtzeitig aus dem Ärmel schütteln.
    -
    Falls dein Text so gemeint war, dass für viele Bauherren schon die Werk- und Detailplanung was Besonderes, zusätzlich zu Vergütendes und damit zu Vermeidendes ist (der "Plan" ist für diese Bauherren der Eingabeplan), dann sind wir einig.
    Name: Bruno Stubenrauch   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.archiFee.de

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