Suchefunktion BAU.DE Forum Architekt / Architektur 839: bestellter Sachverständiger

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bestellter Sachverständiger 19.06.07
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Hoffentlich kann mir jemand meine Frage beantworten:
Vom Gericht ist ein Sachverständiger ( Dipl. Ing. ) bestellt worden, der das Dach und den Speicherraum überprüfen und dokumentieren soll.
Wie geht der Sachverständige dabei vor? Was darf er alles und was geht zu sehr in die Privatsphäre? Muss er sich dabei alle Räume in der Wohnung ansehen und überprüfen, ehe er ein Urteil abgeben kann? Wie lange dauert in der REgel ein Gutachten?
Danke an alle.

  1. sachverständiger 19.06.07
    Hallo,
    macht das was ihm von Gericht aufgegeben wurde, nicht mehr und nicht weniger.
    Dauer - kann man nicht sagen - zwischen 1/2 Jahr und einem Jahr.
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Stephan Rieder   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. der gerichtlich bestellte SV 20.06.07
    darf nur das prüfen, was von Gericht beauftragt wurde.
    Daher macht es oft Sinn, zuvor einen eigenen SV zu holen, der sich das gesamte Objekt anschaut, und Euch, samt Eurem Anwalt, eine Zuarbeit liefert, damit der bei Gericht auch beantragt alles Notwendige prüfen zu lassen.
    Name: Jentsch Isa   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bauplanung-jentsch.de

  3. stimme den Vorschreibern zu 20.06.07
    aber für ein einfaches GA ist ein halbes bis zu einem Jahr zu lang. Die Richter gehen mittlerweile dazu über, Fristen zu setzen. IdR ca. 2 Monate.
    Wenn es nach GA vorlage oder kurz nach dem Ortstermin auf Anträgen der Parteien zu Erweiterungen der Beweisfragen kommt, kann es laaaaange werden.
    Name: Mark Carden   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.sv-carden.de
 

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