Maueranker und Gleitfolie fehlen!
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Maueranker und Gleitfolie fehlen!

Hallo Experten und Fachleute,
Beim Bau unseres Einfamilienhaus wurden Porenbetonsteine verwendet. Die Innenwände stoßen stumpf an die Außenwände an. Der Bautrupp hat keine Maueranker zur Verbindung der Wände eingesetzt. Die Innenwände stehen also praktisch "frei".
Außerdem wurden zwischen der Erdgeschossdecke, die aus dünnen Betonfertigteilen besteht, welche vor Ort noch ausgegossen wurden und den Wänden obenauf keine Folie eingelegt, um Bewegungen der einzelnen Bauteile gegeneinander auszugleichen.
Weiß jemand, ob das "normgerecht" ist und wo ich das nachlesen kann?
Der Bautrupp vor Ort meint, das wäre alles völlig okay. Mir als Baulaien kann man ja viel erzählen. Aber ich habe gelesen, dass das Fehlen von Mauerankern und Gleitfolie zu Rissen in Mauerwerk und Putz führen kann.
schon vorab herzlichen Dank für Eure Antworten!
  • Name:
  • Grit
  1. Falsch und Richtig

    Falsch ist "Habe gehört, gesagt bekommen" das ist wenig zielführend.
    Richtig ist das man die anerkannten Regeln der Technik, DINAbk. Normen und Merkblätter teuer kaufen muss.
    Wände müssen nicht unbedingt allseitig gehalten werden, da gibt die Statik was zu her, ebenso Normen für Trennwände. Wie es hier ist?
    Der "Riss" könnte durch entsprechende Maßnahmen "unschädlich" sein (Bewegungsfuge, Trennfuge o.ä.)
    Eine Trennung des Mauerwerkes zu den Decken ist nicht immer und unbedingt bei allen Wänden notwendig und das fehlen führt nicht immer zu Schäden.
    Was sagt denn der Planer / Statiker dazu?
  2. oder

    sind die nicht tragenden Innenwände schon bis unter die Decke geführt vor Fertigstellung der Decke?
  3. wie sonst informieren?

    Danke für deine Antworten.
    Nun, ich weiß nicht, wo ich als Laie mich informieren kann, wenn ich nicht Bücher lesen, mit Bekannten reden oder eben Fragen in Foren stellen soll. Wieso ist das nicht zielführend? Ich kann doch nicht sämtliche relevante DINAbk.-Normblätter kaufen. Ich würde sie wahrscheinlich auch nicht verstehen.
    Kann ich deine Antworten dahingehend deuten, dass weder die Maueranker zur Verbindung stumpf aufeinanderstoßender Wände noch die Folie zwischen Wänden und Decke vorgeschrieben oder erforderlich sind?
    Wir bauen mit einem Bauträger und haben keinen direkten Kontakt zum Planer oder Statiker. Unser Ansprechpartner ist eher ein "Büromensch". Wenn wir dort eine technische Frage stellen, geht das über mehrere Tage und mehrere Ecken, bis wir eine Antwort bekommen. Und ob diese Antwort dann nicht durch die Interessen des Bauträgers "schöngefärbt" ist, bin ich nicht
    sicher.
    Die nichttragenden Wände sind übrigens noch nicht gemauert.
    Gruß, Grit
  4. Dann sollten Sie ...

    sich einen Sachverständigen suchen, der die Ausführung für SIE kontrolliert.
    Der kann dann auch eher beurteilen, ob da was fehlt! .
  5. Hallo Herr Dühlmeyer

    Gefällt Ihnen aus irgendeinem Grund meine Frage nicht? Ist sie zu laienhaft formuliert? Habe ich mich im Ton vergriffen?
    Ich dachte, dieses Forum ist u.a. dazu da, dass sich Häuslebauer Ratschläge und Informationen von Bau-Fachleuten einholen können.
    MfG Grit
  6. Wieso ...

    sollte mir Ihre Frage nicht gefallen?
    Aber es lässt sich nun enmal nicht alles im I-Net erledigen.
    Ob eine Trennlage sinnvoll/nötig/schädlich ist, ob Anker nötig sind und ob sie nicht nachgesetzt werden (z.B. wegen anderer Schichthöhen) und ob die Innenwände bis unter die Dece oder niedriger müssen  -  dass alles lässt sich nur an Hand der Unterlagen und örtlichen Ausführungen sagen.
    Da sind wir weit jenseits der Grenzen eines Forums.

    Außerdem ist eine sachverständige eigene Begleitung sinnvoll, weil der Bauträger/Generalübernehmer seine und nicht Ihre Interessen vertritt.
    DER wird Ihnen NICHT sagen, das die Anker (evtl.) fehlen.
    Da gibt es "Alles wird gut".

  7. Das ganze nennt sich

    Prüfung der "Tatsächlichen Örtlichkeit"
    Ein "Fachmann" sollte diese "Bücher" nicht nur besitzen und gelesen haben, sondern zudem auch verstehen und anwenden können.
    Das meinte ich mit "zielführend". Manche Bekannte und Freunde verfügen über ein mehr oder minder ausgeprägtes gefährliches Halbwissen, jedoch nicht über den notwendigen Sachverstand das zu beurteilen. Da ist "gut gemeinter Rat" meist "nicht gut gelungen" und es wird eine (oft) übertriebene Bangemacherei an den Tag gelegt.
    Ansonsten wie der Vorredner ...
  8. Baumängel

    Hallo Grit,
    leider antwortet Herr Dühlmeyer immer so  -  das haben schon viele andere vor Ihnen festgestellt.
    Zu ihren Fragen:
    "Beim Bau unseres Einfamilienhaus wurden Porenbetonsteine verwendet. Die Innenwände stoßen stumpf an die Außenwände an. " Hier ist es wirklich so: es hilft nur ein Blick in die Statik. Denn, wie Herr Bachmann schreibt, gibt der Statiker vor, wie die Wand gehalten wird, sprich: wie er gerechnet hat. Und das, was in der Statik steht  -  ist bindend und muss (!) eingehalten werden.
    ".. und den Wänden obenauf keine Folie eingelegt. "
    Also wenn das wirklich so ist  -  liegt ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik vor  -  und das ist ein Mangel.
    Tipp: Bausachverständigen nehmen  -  Mängelanzeige etc. gegen den Unternehmer.
    Und da hier offensichtlich grundlegende Fehler gemacht werden mal über eine baubegleitende Qualitätskontrolle nachdenken, siehe z, B. hier:

    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe

  9. Erstmal sollte

    Herr Schwabe lernen den Unterschied zwischen den Regeln der Allgemeinheit und den anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden.
    Und es ist bei weitem NICHT so das immer eine Trennung bei tragendem Mauerwerk erforderlich ist, oder ein Schaden zu erwarten ist.
    Wer für gErichte arbeitet sieht dieses Differenzierter denn was soll mit allen Gebäuden ohne Trennung geschehen?
    Herr Schwabe sollte nicht Bangemachen um Aufträge abzugreifen ...
  10. DIN 1053-1

    sagt aus, dass die Umfassungswände durch Zuganker oder Reibung an die Decken angeschlossen werden müssen. Eine Gleitfolie ist bei Dachdecken anzuordnen, allerdings muss da unter der Decke ein Ringbalken/Ringanker hergestellt werden.
    Bei einer "normalen" Filigrangeschossdecke mit "normalen" Wandlängen und Deckenstützweiten ist keine Gleitschicht einzubauen, da sie die erforderliche Reibung behindert. Sollten noch Rollladenstürze als Plattenbalken eingebaut sein, ist die Gleitlage sowieso Unfug. Der Ausführung von Herrn Schwabe, dass bei fehlender Folie ein Mangel vorliegt, kann ich so nicht folgen, und würde seiner Aufforderung zur Mängelanzeige an Ihrer Stelle erst nachkommen, wenn Sie relativ sicher sind, dass ein Mangel vorliegt. Gehen Sie mit der Statik zu einem vertrauenswürdigen (Prüf-) Statiker Ihrer Wahl, der kann in kurzer Zeit feststellen, ob wahrscheinlich ein Mangel vorliegt. Noch besser, suchen Sie sich für den Rohbau einen (Prüf-) Statiker, der für Sie die Bauüberwachung inkl. noch ausstehender Bewehrungsabnahmen, Abnahme des Dachstuhls durchführt.
    Ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind, ist nur anhand der konkreten Konstruktion ersichtlich.
  11. Ganz so auch nicht

    Es ist ja auch der Wandaufbau wichtig uns zu berücksichtigen. Eine "Entkopplung" der Deckenauflager besagt noch nicht, dass es einen "gleitenden" Anschluss gibt. Eine Entkopplung mit einer R500 hat z.B. einen ausreichenden Reibwert zur oberseitigen Haltung.
    Bei einem monolithischen Wandaufbau kann dies unabdingbar sein um außenseitige Rissbildung zu verhindern. Ebenso bei HLZ um ein "verfüllen" der Ziegelstege zu unterbinden und so z.B. den Dämmwert reduziert.
    Kommt auf die Örtlichkeit an.
  12. Deckenauflager

    @ Herr Bachmann;
    "Und es ist bei weitem NICHT so das immer eine Trennung bei tragendem Mauerwerk erforderlich ist, ... "
    Das ist mir neu. Wann ist denn Ihrer Meinung keine Trennung erforderlich?
  13. Nein Herr Schwabe

    ich mach nicht ständig Fortbildung für andere!
    Drehen wir doch AUSNAHMSWEISE mal den Spieß um?
    Sie sagen es läge ein Mangel vor wenn keine "Gleitschicht" eingebaut wurde und die Ausführung entspricht nicht den aRdT.
    Bitte erklären sie den von IHNEN hierhergeredeten Mangel und welche Schäden sind hier bei den bisher vorliegenden Fakten zu erwarten?
  14. Deckenauflager

    @ Herr Bachmann,
    "Wer für gErichte arbeitet sieht dieses Differenzierter ... "
    Diese Antwort verwundert mich. Vor Gericht trifft man sich, wenn es zum Streit kommt, als z.B. , auf das Fragethema bezogen  -  Putzrisse im Bereich Deckenauflager. Was sehen Sie dann differenzierter? Das vielleicht kein Mangel vorliegt?
    Das die fehlende Gleitschicht nicht die Ursache ist, sondern --?
    Weiterer Kommentar überflüssig.
  15. Herr Schwabe ...

    Hat IHR Beitrag jetzt dem Fragesteller geholfen.
    Beantworten Sie doch bitte mal Herrn Bachmanns Frage, denn das ist ja auch für den Fragesteller SEHR hilfreich.
  16. Kleine Hilfestellung?

    Wo ist innen dann der Putzriss zu erwarten im Deckenauflagerbereich / Wandanschluss? Und nun soll das mit einem Gleitlager verhindert werden?
    Ohh jeeeee
    Nochmal ... wo ist der Mangel?
  17. Bleiben wir beim Fragesteller

    @Herr Bachmann:
    Die Trennschicht ist bei Lochsteinen zur Trennung vorzusehen, hat nichts mit der Fragestellung bei Porenbetonsteinen zu tun. Was könnte sie hier positives bewirken?
    @Herr Schwabe:
    Sie drücken sich die ganze Zeit darum, den Mangel mal aufzuzeigen. Worin besteht der?
    Zum Thema: Zur Behinderung von Rissen im Außenputz gibt es Deckenrandsteine. Risse im Innenputz resultieren bei Massivdecken evtl. aus der Verdrehung der Decke am Auflager. Eine Trenn- oder Gleitschicht (Trennschicht, Gleitschicht) beeinflusst hier gar nix.
  18. @ Herr Dühlmeyer: "Beantworten Sie doch bitte mal ...

    @ Herr Dühlmeyer:
    "Beantworten Sie doch bitte mal Herrn Bachmanns Frage, denn das ist ja auch für den Fragesteller SEHR hilfreich. "
    Was nachfolgend geschieht:
    Herr Bachmann, ich zitiere für Sie aus
    "Ausführung von Deckenauflagern bei Ziegelmauerwerk (AMz-Bericht 4/2000) "
    "Ein starrer Anschluss der Decke an das Mauerwerk führt dazu, dass Verformungen aus Durchbiegung, Schwinden und Kriechen der Decke direkt ins Mauerwerk eingetragen werden. Diese Verformungen können Größenordnungen erreichen, die ohne zusätzliche Auflasten die Zugbruchdehnung des Mauerwerks überschreiten. " Und: "Daher wird diese Ausführungsvariante für Dachdecken durch DINAbk. 18530 ausgeschlossen. Dies sollte sinngemäß auch für alle übrigen Deckenauflager in einem Gebäude berücksichtigt werden. " Sowie:
    "Decken mit geringer Auflast sollten grundsätzlich mit Trennschicht im Auflager ausgeführt werden, da sonst i.d.R. ein Verformungsnachweis zu führen ist. Zur Erhöhung der Ausführungssicherheit sollte diese Ausführung konsequent für alle Geschosse beibehalten werden. " Und:
    "Zur Vermeidung von Horizontalrissen in Außenwänden ist bei monolithischem Ziegelmauerwerk immer eine Trennung im Wand-Decken-Knoten vorzusehen. "
    Die grundsätzlichen Voraussetzungen sind bereits seit langem bekannt und werden in den Anwendungsunterlagen der Ziegelindustrie empfohlen
    usw. usw.
    Entweder sind Ihnen diese Tatsachen unbekannt oder Sie ignorieren die Tatsachen. Beides, und das ein öffentlich bestellter BSV nach 8 Jahren die a a.R.d.T. nicht kennt, ist traurig.
  19. >>Zur Erhöhung der Ausführungssicherheit sollte diese Ausführung konsequent ...

    >>Zur Erhöhung der Ausführungssicherheit sollte diese Ausführung konsequent für alle Geschosse beibehalten werden. <<
    Da steht >>sollte<<. Sollte ist eine Empfehlung.
    Von einer Empfehlung kann abgewichen werden.

    > >Decken mit geringer Auflast sollten grundsätzlich mit Trennschicht im Auflager ausgeführt werden, da sonst i.d.R. ein Verformungsnachweis zu führen ist. Zur Erhöhung der Ausführungssicherheit sollte diese Ausführung konsequent für alle Geschosse beibehalten werden<<
    Sollte, i.d.R., sollte
    Genauso weich und unverbindlich.

    • **
  20. Zur Aufklärung

    @Herr Traut: Guter Hinweis denn deshalb hatte ich immer auf Porenbeton und die "Örtlichkeit" hingewiesen. Die kennen wir nämlich nicht! ebenso wenig ob es ein monolithisches Mauerwerk ist, Es ging lediglich darum, dass Herr Schwabe von einem grundsätzlichen Mangel spricht. Deshalb hatte ich ihm zur Hilfestellung ein Schadenträchtiges Detail anderer Art genannt.
    @Herr Schwabe
    Lesen und verstehen 1. Dachdecken und 2. Ziegelindustrie! Wir haben hier KEINE Ziegel!
    Wir haben hier eine GESCHOSSDECKE also keine Decke mit geringer Auflast!
    Ob wir ein monolithisches Mauerwerk haben wissen wir Nicht!
    Und sie sollten wirklich lernen das es allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sind steht sogar seit 8 Jahren in der VOBAbk.. Dazu empfehle ich weitergehende juristische Literatur, die eine explizite Unterscheidung hier vornehmen!
    Dann nochmal eine Frage wie ich sie in einem Beweisbeschluss widerfinden würde: 1. Entspricht die gleitende Auflagerung von Decken auf Porenbetonwänden den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)? Wenn nein, welchen Regeln nicht?
    2. Welche Schäden sind bei Deckenauflagern auf Porenbetonwänden ohne Gleitlager zu befürchten?
    3.) Welche Maßnahmen sind aufzuwenden um ein Gewerk den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechend herzustellen?
    Und wie gesagt! Wir wissen NICHT ob es monolithisch ist!
  21. Danke!

    Wow, ich bin beeindruckt. Eine so detaillierte Diskussion meiner Frage hatte ich gar nicht erwartet. Ich bin allerdings erstaunt, dass die Meinungen so weit auseinandergehen.
    Für mich als Nicht-Fachmann hört es sich zusammengefasst so an:
    Weder die Maueranker noch die Gleitfolie sind ein MUSS  -  wie ich eigentlich geglaubt hatte. Ob sie erforderlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die der Laie wohl nicht beurteilen kann.
    Ich habe heute frecher Weise den Statiker einfach angerufen (bitte nicht meinem Bauträger erzählen!) und der sagte mir, das beides in seinen Plänen nicht eingezeichnet und auch nicht erforderlich wäre. Warum das so ist, hat er allerdings nicht erklärt.
    Ich glaube die Anheuerung eines Sachverständigen zur Prüfung solcher Fragen wird wohl wirklich das Beste sein.
    Ein herzliches Danke schön an alle!
  22. Klasse

    das es Fragesteller gibt die verstanden haben und das als Laie!
    Es kommt absolut auf die Örtlichkeit an und das was tatsächlich vorhanden ist.
    Bitte bei der Auswahl des SV darauf achten das er auch über nachgewiesenen Sachverstand verfügt und nicht nur Unfrieden stiftet. Denn nennen darf sich jeder so.
  23. Deckenauflager

    "Ich glaube die Anheuerung eines Sachverständigen zur Prüfung solcher Fragen wird wohl wirklich das Beste sein. "
    Das ist eine sehr gute Entscheidung. Wie Sie sehen, muss es nicht unbedingt ein öffentlich bestellter BSV sein. Wichtig ist, das er die aktuellen Normen, Richtlinien etc. kennt.
    Interesse halber bitte ich Sie, uns nach dem Baustellenbesuch Ihres BSV seine Erkenntnisse und Meinung zum Thema mitzuteilen.
    Vielen Dank dafür im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  24. Der mitlesende Fachmann

    wird sogar eher wie der Laie verstanden haben warum sie nun nicht mehr auf meine ergänzenden Fragen Antworten können.
    Im Gegensatz zu Ihnen muss ich das in einer Befragung zu Gericht darlegen, was ich äußere.
  25. @Herr Schwabe

    sie schrieben:
    Wie Sie sehen, muss es nicht unbedingt ein öffentlich bestellter BSV sein. Wichtig ist, das er die aktuellen Normen, Richtlinien etc. kennt.
    woran sehe ich das? Bzw. Mit welchen Kenntnissen haben Sie in diesem Thread beeindruckt, dass Ihre Aussage hier Bestätigung finden kann?
    Sind Sie am Aufträge fischen? Dann sollte noch mehr als das hier wiederum gezeigt kommen.
    Ich schlage im ersten Schritt vor, erst einmal den Unterschied zwischen "Gleitschichten" und "Trennschichten" zu verinnerlichen.
    Der feine Unterschied ist schon so manchem teuer gekommen.
    Sollten Sie sich mal in den Zwang wiederfinden Ihre Aussagen nicht nur zu tätigen, sondern diese auch zu beweisen und zwar mit einem echten Fachmann auf Seiten der Partei, die Sie gerade versuchen mit fehlendem Fachwissen zu benachteiligen, werden Sie eine Erfahrung machen, welche so mancher Sachverständige schon vor Ihnen gemacht hat.
    Und hier nun bekommen Sie mal ausdrücklich Recht von mir (auch wenn es Sie wohl weniger tangiert) auch öbuvAbk. SV durften diese Erfahrungen schon machen. Die selbst ernannten aber um so mehr. Ich spreche aus Erfahrung. Ich muss mich immer wieder mit Feststellungen von s.g. Kollegen Rumärgern (obwohl ich bekomme da ja gutes Geld für, welche heute Putz, morgen Beton, übermorgen Tapeten und Türen begutachten und am besten am Samstag sich noch Autos beschäftigen.
    ... aber warum ärgere ich mich überhaupt.
    Es bleibt festzustellen, solche wie von Ihnen hier "wieder" getroffenen pauschalierten Aussagen, treibt Leute vor Gericht, wo diese dann nach dem verbrennen von mehreren Tausend € sich als unterlegene Partei wiederfinden.
    Und da Sie sich schon sooo lange als SV betätigen, was hält Sie davon ab, die öffentliche Bestellung anzustreben?
    Eine bessere Werbung für Ihre Tätigkeit könnten Sie doch gar nicht erhalten.
    Oder schon einmal versucht ...?
  26. Deckenauflager

    @ Herr Carden,
    "Es bleibt festzustellen, solche wie von Ihnen hier "wieder" getroffenen pauschalierten Aussagen, treibt Leute vor Gericht, wo diese dann nach dem verbrennen von mehreren Tausend € sich als unterlegene Partei wiederfinden. "
    Genau das ist eben bei mir nicht der Fall!
    Bisher habe ich es immer geschafft, dass es nicht zum Gerichtsstreit und zur Beauftragung von zig  -  Gutachtern kam!
    Durch meine Gutachten wurden bisher immer vorhandene Mängel eindeutig klar erkannt  -  sodass die Gegenpartei gar nicht erst auf die Idee kam, Gegengutachter zu beauftragen. Somit können meine Aussagen so falsch und mein Fachwissen so schlecht ja wohl nicht sein.
    Warum rechtfertige ich mich eigentlich?
    Im übrigen durfte ich schon mehrfach sogenannte Gutachten von öffentlich bestellten Gutachtern lesen. Da musste ich leider oft den Auftraggeber fragen, warum er diese bezahlt hat.
    Länge der Gutachten: 1,5 Seiten. Inhalt: ohne klare Aussage, nur könnte, zu vermuten, eventuell, vielleicht. Soviel zur Qualität von manchen öbuvAbk. Gutachten.
    "Und da Sie sich schon sooo lange als SV betätigen, was hält Sie davon ab, die öffentliche Bestellung anzustreben? "
    Ich kenne öbuv Gutachter  -  die bekommen immer weniger Aufträge vom Gericht.
    Ich kann über meine Auftragslage nicht klagen, bekomme gutes Geld und oft dann Folgeaufträge daraus. Und die Qualität der Gutachten von öbvAbk. SV ist eben manchmal nicht ausreichend. Warum sollte ich also?
    Leider hört man von mehreren Seiten, dass öbuv Gutachter manchmal "auf dem hohen Ross sitzen", glauben, über den Dingen zu stehen. Und wenn es dann darum geht, beim Vor-Ort-Termin den Firmen Ihre Fehler klar zu erklären und nach Lösungen zu suchen  -  passen diese Gutachter.
  27. @Herr Schwabe

    wieso sie sich rechtfertigen? Rückzugsgefecht? Kollege Carden hat Recht denn: Sie haben hier einen Mangel hingesehnt der aber nach den vorhandene Darstellungen der Örtlichkeit gar keiner sein muss!
    Den Mangel und die Mangelursache haben sie nicht anhand der Fragestellung nachvollziehbar beschrieben. Den Ist Zustand nicht erklärt, den Mangel und die Ursache, sowie die Folgen und Instandsetzungsursachen nicht beschrieben.
    Und nun? Ist der Anspruch an ein Gutachten nicht erfüllt und das Gutachten wäre hier unbrauchbar. Anstatt dem Fragesteller zu helfen wird sich bei Gegenwind gewunden und in persönliche Gefechte abgedriftet. Aber das ist (leider) nichts neues ...
    Recht gebe ich ihnen in dem Bezug, das es auch öbuvAbk. "Kollegen" gibt die diesen Ansprüchen nicht genügen
  28. PS

    Bitte nicht "drücken" sondern die Fragestellung klar beantworten!
    Ich wiederhole nochmal ...
    1. Entspricht die gleitende Auflagerung von Decken auf Porenbetonwänden den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)? Wenn nein, welchen Regeln nicht?
    2. Welche Schäden sind bei Deckenauflagern auf Porenbetonwänden ohne Gleitlager zu befürchten?
    3.) Welche Maßnahmen sind aufzuwenden um ein Gewerk den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechend herzustellen?
    Und wie gesagt! Wir wissen NICHT ob es monolithisch ist!
    Und das bitte wie es von einem SV erwartet werden kann für den Fachmann nachvollziehbar und den Laien verständlich.
  29. Deckenauflager

    @ Herr Bachmann,
    können Sie meinen Beitrag nicht richtig lesen oder verstehen Sie ihn nicht?
    Es steht alles eindeutig drin.
    Übrigens ist es so eindeutig, das sich der Fragesteller jetzt einen Gutachter nimmmt, da er wohl auch Zweifel hat  -  er hat es als Laie verstanden, Sie, als Fachmann, nicht.
  30. Wenn es sich

    um eine "auch" obenseitig gehaltene Wand handelt  -  möchte ich hier keine Gleitlager eingebaut wissen.
    Sondern eher Trennlagen.
    Das ist genau das was ich meinte mit
    <<>>
    Sie meinen also, ohne eine öffentliche Bestellung lebt es sich besser?
    Oder meinten Sie: mit einer öffentliche Bestellung nimmt die Akzeptanz ab, da es auch hiervon "Schlechtachter" gibt.
    Nein, Nein Herr Schwabe.
    Diese Argumentation kenne ich zu genüge von selbsternannten Globalgutachtern. Einige hiervon sind entweder abgelehnt worden oder haben einfach nur Angst Ihre Unfähigkeit nachgewiesen zu bekommen. Andere wiederum mögen den zeitlich Aufwand der Vorbereitung wiederum umgehen wollen, kann hier für Sie, ob Ihrer hohen Kompetenz aber ja nicht gelten  -  oder?
    Was bleibt also über?
    Egal in welchem Forum Sie auftreten, immer gibt es etwas auf die Finger. An Ihrer Stelle würde ich mich also zurückhalten andere zu bewerten.
    Verbessern Sie besser Ihre Bewertungskriterien.
    Leider habe ich den Fragesteller mit diesem Scharmützel nicht wirklich geholfen.
    Hierfür einschuldige ich mich ausdrücklich.
  31. @Herr Schwabe

    Sie hatten von Anfang an im ersten Beitrag einen Mangel hingebetet den sie nicht verifiziert haben.
    Frage: Aber ich habe gelesen, dass das Fehlen von Mauerankern und Gleitfolie zu Rissen in Mauerwerk und Putz führen kann
    Ich: Eine Trennung des Mauerwerkes zu den Decken ist nicht immer und unbedingt bei allen Wänden notwendig und das fehlen führt nicht immer zu Schäden.
    Was sagt denn der Planer / Statiker dazu?
    R. D: sich einen Sachverständigen suchen, der die Ausführung für SIE kontrolliert.
    Der kann dann auch eher beurteilen, ob da was fehlt! .
    Ich: Prüfung der "Tatsächlichen Örtlichkeit" mit Hinweis auf R.D. Aussage einen Fachmann hinzuzuziehen.
    hier war ALLES gesagt! ABER DANN

    Hr. Schwabe: ".. und den Wänden obenauf keine Folie eingelegt. "
    Also wenn das wirklich so ist  -  liegt ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik vor  -  und das ist ein Mangel.
    Tipp: Bausachverständigen nehmen  -  Mängelanzeige etc. gegen den Unternehmer.
    Der Manegel entsprechend der Fragestellung ist von ihnen umschifft worden mit Angaben der Ziegelindustrie, Dachdecken ohne Auflast, monolithischen Wänden usw ...
    Eine weitere Aussage haben sie nie tätigen können.
    Damit wäre auch vor ihrem EINSCHALTEN hier der Status wie jetzt!

  32. Deckenauflager

    @ Herr Carden
    "Leider habe ich den Fragesteller mit diesem Scharmützel nicht wirklich geholfen. "
    Genau so sehe ich es auch. Weder Sie, noch Herr Bachmann oder Herr Dühlmeyer waren bis jetzt in der Lage, mit Fakten zu widersprechen, zu widerlegen. Wenn Sie besser sind als ich, wo bleiben dann Ihre Fakten? Nichts, nur viel Geschriebenes ohne Inhalt zur Frage.
    Nur Frust ablassen, die dem Fragesteller nicht weiterhelfen.
    Ich denke, mittlerweile kann der Fragesteller sich selber ein Bild von der Qualität der Beratung durch den Einzelnen machen.
    Herr Carden, das haben wir schon öfters gehabt, das Fragesteller in den Foren gefragt haben, warum Ihnen nicht geholfen wird, sondern von bestimmten Teilnehmern nur "Selbstdarstellungen" und inhaltslose Phrasen kommen. Und schreibe ich Klartext, und trete so manchem auf die Füße  -  wird gemeckert.
    Oder was denken Sie, warum rufen mich öfters Fragesteller aus dem Forum direkt an und fragen nach meinem Rat? Weil Ihnen leider im Forum von diesen "Selbstdarstellern" nicht wirklich geholfen wird, erfahre ich auf Rückfrage.
  33. ohoh Herr Schwabe

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    SIE sitzen im Glashaus und sollten sich besser entsprechend verhalten.
    Ich kenne die Einzelproblematik zwar nicht im Detail weil nicht mein Gewerk, aber ich kann die Ausführungen von Herrn Bachmann und Herrn Carden besser nachvollziehen als die Ihren.
    Wenn Sie hier von einem Selbstdarstellungstrieb verschiedener Forumsteilnehmer schreiben, dann scheint Ihr Spiegel zu klein zu sein oder Sie haben gar keinen.
    Bringen Sie bitte Fakten und keine Polemik.
    [Verzweiflungsmodus on] und das soll eine besinnliche Zeit sein?! [Verzweiflungsmodus off]
    si
    • Name:
    • si
  34. Richtig Herr Schwabe

    ich brauchte auch nichts mehr zum Thema zu schreiben.
    Ich brauchte nur auf den Unterschied von Trennlagen und Gleitlagern hinweisen.
    Die Unterschiede sind für den Fachmann bekannt und greifen in die Statik des Gebäudes ein.
    Ihnen ja scheinbar aber nicht bekannt.
    Ich könnte aus dem Stand Normstellen hierzu benennen. Interessiert den Fragesteller aber nicht und Sie würden mit den zusätzlichen Fachwissen noch mehr Unruhe stiften.
    Warum sollte ich zu den Rest noch was schreiben?
    Hat Herr Bachmann doch schon.
    Und zwar Richtigerweise.
    Wäre hier etwas ME nicht Richtig, hätte ich Herrn Bachmann und den Fragesteller schon darauf hingewiesen.
    Ich bin gerne bereit, Rückfragen zu beantworten.
    Ich möchte meine Zeit aber nicht weiter mit Ihren "möchtegern" Artetüden verplempern.
  35. Deckenauflager

    @ Carden:
    na endlich werden Sie fachlich.
    Verstehe ich Sie richtig: Trennlagen greifen in die Statik ein, ein Gleitlager nicht?
  36. tauschen Sie die

    Wörter  -  dann haben Sie es.
    Ich hoffe für Sie  -  dass das ein billiger Versuch war.
  37. sie haben ... : (

    Foto von Stefan Ibold

    [Zitat Carden]Ich brauchte nur auf den Unterschied von Trennlagen und Gleitlagern hinweisen.
    Die Unterschiede sind für den Fachmann bekannt und greifen in die Statik des Gebäudes ein. [Ende Zitat Carden]
    [Zitat Schwabe]Verstehe ich Sie richtig: Trennlagen greifen in die Statik ein, ein Gleitlager nicht? [Ende Zitat Schwabe]
    Sie können/wollen/dürfen wohl nicht verstehen?
    • vorverwunderungnurnochdenkopfschütte*

    si

    • Name:
    • si
  38. Deckenauflager

    @ Carden:
    Gleitlager greifen in die Statik ein, Trennlagen nicht?
  39. Nun gut

    Trennlagen unter Massivdecken gelten nicht als Gleitlager, wenn deren Haftscherfestigkeiten und Reibungsbeiwerte ausreichend sind und die erforderliche Auflast gewährleistet ist.
    Es ist zu prüfen, ob die Trennschicht einen Anschluss durch Haftung und Reibung im Sinne der DINAbk. 1053-1 gewährleistet oder ob ein Gleitlager vorliegt.
    Liegt ein Gleitlager vor, kann die Decke eine ihr evtl. zugedachte Aussteifung des Gebäudes (Ringbalkenfunktion) nicht mehr erfüllen.
    Dann werden evtl. Ringbalken als oberer Abschluss des Mauerwerks notwendig.
    Siehe DIN 1053-1; 8,2, 2
  40. Und ich wollte

    die Fortbildung vermeiden : (
    Übrigens hat Herr Traut zudem eingangs ebenso die richtige Aussage getroffen ...
  41. na gut II

    Foto von Stefan Ibold

    Herr Schwabe,
    um Ihnen etwas entgegen zu kommen:
    [Zitat Carden]Ich brauchte nur auf den Unterschied von Trennlagen und Gleitlagern hinweisen.
    Die Unterschiede sind für den Fachmann bekannt und greifen in die Statik des Gebäudes ein. [Ende Zitat Carden]
    Es gibt nach Auskunft Herrn Cardens einen Unterschied zwischen Trennlagen und Gleitlagern. Diese Unterschiede sind nach seiner Meinung dem Fachmann bekannt. Die Unterschiede greifen in die Statik des Gebäudes ein.
    Achtung: Herr Carden hat nicht mit einem Wort geschrieben, ob eine Trennlage in die Statik eingreift oder ob es ein Gleitlager ist, welches eingreifen würde.
    Es ist der Unterschied, der hier das Entscheidende ist!
    Sie sollten als Fortbildungsmaßnahme auch mal über ein Rhetorikseminar nachdenken. Das ist bei gerichtsverwertbaren Gutachten durchaus von großer Bedeutung und kann auch im Fall der Parteiengutachten dienlich sein. Was Sie als Herumgeeiere beschreiben/kritisieren, kann aus der Notwendigkeit des minimalsten Haftungsrisikos herrühren.
    haben sie aber vermutlich noch nichts von gehört. Stichwort: Schuldrechtsreform 2002
    si
    • Name:
    • si
  42. kriegt Euch alle mal wieder ein! Bitte!

    ... kriegt Euch alle mal wieder ein! Bitte!
  43. nee Herr Ulrich, ich will das jetzt bis ...

    nee Herr Ulrich, ich will das jetzt bis das Erbrochene da niederliegt ausdiskutiert sehen. Find das richtig spannend. Aber mal für den doofen Stuckateur:
    wann muss denn ein Gleitlager und wann eine Trennschicht rein? Ich sach ja immer, alle KAPPES watte auffe UNI lernst ...
    • Name:
    • S.K.
  44. ganz einfach ..

    wenn das der twp sagt ;)
    (wohlwissend, dass auch von denen nicht alle alles wissen : p )
  45. @SK

    @SK
    sind wir wieder bei Sie? Okay :-)

    Fachlich sollte das ja ausdiskutiert werden, aber man sollte doch nicht persönlich werden ...
    Wie wirkt das denn auf "Mitleser".

  46. Nein stimmt schon

    Ihr habt ja Recht.
    Nur wenn Schuster bei seinen Leisten bleibt, bräuchte ich mich nicht so ärgern
  47. Tja

    @ Mr Sollacher :) "Wenn der TWP es sagt? " Der hat sich dann dabei was gedacht odär? " Warum habe ich danach ganz am Anfang gefragt?
    @ Onkel Klein
    Ich verrats "Ihnen" beizeiten ;)
  48. @ Veikko: war wegen der Förmlichkeit in der ...

    @ Veikko: war wegen der Förmlichkeit in der Öffentlichkeit (wo sind die lachenden Smileys?). Das hat was mit Psychologie zu tun, weil der Mitlesende Fragesteller sich sonst ausgeschlossen ... wegen ... also ich glaub da jetzt auch nicht mehr dran. Was macht der Vortrag? >>>schicken!? <<<
    @ Robert: Da bin ich mal gespannt. In der Uni hieß es immer nur "bei nichttragenden Decken stopft man da MF rein (gut, der Prof. sagte noch "Glaswolle"), aber wir reden hier ja von tragenden Innenwänden. Ah mir schwant da was ... Horizontalkomponente, wenn die Wand als Auflager mit Horizontalkomponente gerechnet wird!?
    werde es mir die Tage mal erklären lassen ...
    • Name:
    • S.K.
  49. OT@SK

    klingt wie Kontinuität i.S.?
    Grüße
  50. Hä?!? Wie? Was? ...

    Hä?!? Wie? Was?
    • Name:
    • S.K.
  51. OT@SK

    dein (erstes, altes) Profil
    meinte ich doch?
    Grüße
  52. Deckenauflager

    Herr Carden, .
    Warum gehen Sie nicht auf den von mir zitierten Beitrag ein?
    Unter Fachleuten ist es üblich, dass, wenn man anderer Meinung ist, der Beitrag des Anderen mit fachlichen Gegenargumenten widersprochen wird.
    Wollen Sie nicht? Oder können Sie nicht?
    Warum sehen Sie die DINAbk.-Norm als richtig an, den Fachbeitrag aber nicht?
    Ist für Sie nur das richtig, was Sie als richtig ansehen wollen, egal, ob es richtig ist oder nicht?
    Oder was ist der Grund?
    Und, sehen Sie Herr Carden, das ist es, was ich in meinem Beitrag vorhin schrieb: Sie beten aus der DIN Norm etwas herunter, ohne praktischen Bezug zur Fragestellung. Welche Erkenntnis ergibt sich für den Fragesteller? Woran erkennt der Fragesteller, was für Ihn zutrifft?
    öbuvAbk. SV schreiben eben oft nur für Ihresgleichen, für den "Ottonormalverbraucher" nicht nachvollziehbar. Erklärung/Beratung für den "Nichtfachmann"  -  Fehlanzeige.
    Zurück zum Fachlichen:
    Aus dem bereits erwähnten Fachbeitrag ist zu lesen:
    "Erforderliche Auflasten am Wandkopf zur Vermeidung des Gleitens der Decke auf einer Trennschicht", ... " in der Tabelle 2 zusammengefasst. ", Die Werte der Tabelle 2 entsprechen etwa den am Wandkopf unterhalb der Dachdecke vorhandenen Auflasten bei üblichen Mauerwerkbauten mit geneigtem Dach. "
    D. h, Trennlagen bei üblichen Mauerwerkbauten sind kein Gleitlager! Und da sie kein Gleitlager sind, können Trennlagen unter Deckenauflagern zur Vermeidung von Rissen im Bereich Deckenauflager eingesetzt werden! "
    Herr Carden, das sind für den Nichtfachmann nachvollziehbare Erklärungen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  53. Deckenauflager

    Herr Carden,
    habe ich im Internet gefunden, sollten Sie mal lesen:
    "Ein Schritt vor, zwei zurück. Ungesunder Absolutismus bei der Frage zur Notwendigkeit von Trennlagen unterhalb der Stahlbetondeckenauflager im Mauerwerksbau
    Bidmon, Arno;"Auszug:
    "Leider gibt es jedoch auch Fachkollegen, die den Einsatz einer Trennlage unter Stahlbetondecken im Mauerwerksbau generell ablehnen. " Sowie:
    "Durch einen kurzen Erfahrungsbericht soll belegt werden, dass Konstruktionen ohne Trennlagen unter Stahlbetondecken unter Umständen schadensträchtig sein können. "
    Also nicht nur ich vertrete diese Meinung.
  54. ewig das gleiche kopieren von fremden Texten

    ohne eigenes Verstehen.
    Erklären sie mir bitte, was eine Trennschicht und/oder Gleitlager verhindern soll?
    Gleitlager bei thermisch hervorgerufenen Längenänderungen der Deckenscheibe.
    Trennlage bei Lochsteinen, um ein Verfüllen zu vermeiden.
    Evtl. ein Kippen der Mauerkrone bei Deckendurchbiegungen ohne ausreichende Auflast zu vermeiden (ersetzt dann eine sogenannte Zentrierleiste).
    Hammer abba doch hier janich.
    Erklären sie mir mit ihren Worten (ohne auf irgendwelche Texte zu verweisen) was ein Gleit/Trennlager unter einer Stahlbetondecke mit Auflast bewirken soll.
    Jezz aber?!
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  55. joo, klaase : (

    Foto von Stefan Ibold

    Und Herr Konrad Fischer vertritt bei Wärmedämmungen eine vollkommen andere Meinung als ich. Nur  -  wer hat von uns beiden Recht? Der, der am lautesten schreit und nur eine kleine Minderheit hinter sich hat, oder der, der fundiert und mit großer fachmännischer Mehrheit im Hintergrund seine Ansichten darlegen kann?
    Sie, Herr Schwabe, sind noch auf keine Frage von mir oder Herrn Bachmann eingegangen.
    Es ist ja wie es ist, es ist Advent.
    si
    • Name:
    • si
  56. Für den Interessierten Leser

    Ich habe nicht geschrieben, dass eine Trennlage schädlich ist, sofern diese die in der Norm genannten Eigenschaften erfüllt.
    Ich habe nur auf den Unterschied zwischen Gleitlagern und Trennschichten hingewiesen.
    Dieser scheint hier einigen nicht geläufig gewesen zu sein.
    Es geht mir nur gegen den Strich, dass so genannte Sachverständige, Konstruktionen "ohne" Trennschichten, als regelwidrig darstellen, ohne dieses überhaupt bewerten zu können.
    Das dieser Schreiber dann einen Gutteil des WEAbk. damit verbringen, etwas zu beweisen, was ein anderer nie behauptet hat, lässt um so tiefer blicken.
    Das der Beweis zudem noch daneben geht, ist dann um so trauriger.
    Was bleibt hier also für den Fragesteller übrig.
    Ein selbsternannter SV treibt einen Fragesteller in einen Verfahren indem dieser in Antwort 8 (Seite 1) eine fehlende "Folie" als Mangel darstellt. Er kann zwar nicht wissen ob es diese Folie bedarf, aber er nennt es "Baumangel" (Dazu noch ein paar Werbelinks zu seiner HP" .. Naja
    In der Antwort 1 (Seite 2) gibt er dann wenigsten zu, nicht zu wissen, dass es nicht zwingen Trennschichten bedarf.
    In der Antwort 3 (Seite 2) werden Putzrisse angeführt, ohne die Spannweiten, die Deckendicken, die Mauerwerksart oder das Mauerwerksmaterial zu kennen. Einfach mal so eingeworfen.
    Als Beweise werden " kann" und "Soll" Ausführungen Veröffentlichungen der Ziegelindustrie genannt. (modale Hilfsverben = kein muss"
    Dann meint dieser mit seinen Beiträgen so etwas von gepunktet zu haben, dass dieser unter Antwort 12 (Seite 2) meint bewiesen zu haben, dass es keinen öbuvAbk. SV bedarf, sondern, dass die selbsternannten es ja besser können, da er öbuv SV kennt, die auch Mist schreiben (ach, was für eine Erkenntnis).
    Ich habe auf den Unterschied von Gleitschichten und Trennlagen hingewiesen, da dieses in dem Thread durcheinander geworfen wurden.
    Leider kennt der selbsternannte hier den Unterschied tatsächlich nicht, was dieser mit den Nachfragen unter 4. und 7. (Seite 4) beweist.
    Und das derjenigen nun immer noch nichts verstanden hat, beweist er mit Antwort 6. + 7. (Seite 5)
    Da wird etwas behauptet was ich geschrieben haben soll, was ich so nie von mir geben würde.
    Pisa lässt hier weit blicken.
    Macht es einen nicht auf Dauer nachdenklich, wenn man mit seinen Thesen hier im Forum andauernd aneckt.
    Sind es wirklich ALLE anderen die falsch liegen?
    Könnte der Schwarze Peter nicht auch bei sich selber zu suchen sein?
    Wäre alles nicht so schlimm.
    Man kann nicht alles wissen.
    Man sollte aber nicht mit pauschalierten Mangelbehauptungen auf Beutefang gehen.
    Die Zeche zahlt dann der, der dem Sachverständigen glaubt.
    Leider ist draußen in der freien Wildbahn kein Forum in der nähe, die gutgläubigen Auftraggebern vor solchen Sachverständigen schützt.
    Oft genug weiß aber auch die Gegenpartei sich nicht zu schützen, da auch diese die Feinheiten der aRdT nicht verinnerlich hat.
    Da wird wohl Ihr vermeintliche Erfolg liegen ... Her Schwabe.
  57. welch ein geiler Thread :-)

    da kommt's auf meinen Beitrag auch nimmer an :-)
    @ Herr Schwabe definieren Sie mal die von Ihnen
    in's Spiel gebrachte Folie ... um was geht's
    genau bzw. aus welchen Material sollte die sein?
    sicher um eine Mauersperrbahn!?
    ein Glück für Sie das in der Eingangsfrage als Untergrund
    Porenbeton genannt wurde ... ihren Aussatz seitens
    entkoppelt gelagerter Decken könnten sie mit der Folie
    aber bei Ziegelmauerkronen knicken (!)
    damit Sie nicht noch mehr alleine im Regen
    stehen habe ich für Sie einen Buchtipp:

    im übrigen den Putz-Thread wo ich Ihnen nahe
    gelegt habe Ihre Denke (falschaussage) über Rückfragen bei
    der Putzindustrie absegnen zu lassen verzeihe ich Ihnen nicht (!)
    Sie haben Ihre Meinung und lassen keine andere gelten,
    das ist auch der Grund warum Sie auch hier (zu Recht) anecken (!)

  58. Herr Schwabe ...

    Sorry, aber wenn Sie schreiben, öbuvS schreiben für akademische Hinterstübl, nicht-öffentliche für Laien verständlich, dann ist das ungefähr so sinnhaftig wie die Aussage:
    Nachts ist schneller als übern Berg.
    Ich kenne Gutachten von studierten-öbuvS und handwerklichen öbuvS, die Hand und Fuß hatten und von jedem Laien sofort verstanden werden konnten (bei etwas gutem Willen)
    Und ich kenne solche von nicht vereidigten SV.
    Und von all diesen Sorten kenne ich auch ganz gruselige Gutachten.
    Ich hoffe aber, as niemand von der Qualität Ihrer Aussagen auf die Gutachten der nicht vereidigten in der Gesamtheit rückschließt.
    (Schließlich haben die öbuvS ja auch mal ohne Rundstempel angefangen  -  auch die guten ;-))
  59. Hier ist es ja in letzten 2 Tagen ...

    Hier ist es ja in letzten 2 Tagen richtig heiß hergegangen! Liest sich auch ganz amüsant. Ich will jetzt hier wirklich kein Schwabe-Bashing betreiben, aber eine Aussage von Herrn Schwabe, wo der Mangel bei der Decke ohne Gleitlager ist, fehlt trotz intensiver Forumsteilnahme immer noch. Cool auch eine Äußerung (weiß jetzt nicht mehr, von wem) "frag den TWP". Ich bin einer, konnte aber noch immer keinen Mangel entdecken. Aber auch TWP sind lernfähig ... Also, was ist jetzt mit dem Gleitlager (Trennschicht bei Stahlbeton auf Porenbeton lasse ich mal weg)?
  60. Die Beantwortung dieser Frage

    wird wahrscheinlich nie mehr stattfinden ...
    ebenso wenig werden meine Fragen, oder die von S. Ibold beantwortet oder der "Mangel" hier dargestellt ...
    Ich hoffe das es dazu beitragen konnte, Mitleser davon abzuhalten irgendwelche nicht notwendigen, nicht erforderliche oder sogar schadenträchtige Folien, Gleitlager zu fordern oder hier pauschal einen Mangel zu vermuten und einen teuren Streit vom Zaun zu brechen.
  61. was aber wiederum

    im Umkehrschluss nicht heißt, dass NIE Trennlagen Notwendig wären ;-)
  62. Was aber auch niemand

    gesagt hat ;)
  63. Deckenauflager

    @ Herr Carden,
    es ist einfach traurig, das Sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht in der Lage sind, Ihre Behauptung, das eine nicht eingelegte Trennlage kein Mangel sein muss, zu beweisen.
    Ist Ihr Auftreten vor Gericht auch nur durch Beschimpfungen etc, an Statt durch Widerlegen, geprägt? Wenn hier jemand den Fragesteller im Unklaren lässt, sind Sie es doch. Er hat meine Fakten gehört, von Ihnen  -  nur allgemeines Ausflüchte, nichts konkretes.
  64. Och neee Herr Schwabe

    aber das erklärt manches wenn man nur dass liest was man lesen möchte. Von verstehen mal ganz abgesehen!
    Kollege Carden sieht hier in dem Fall auf Grundlage der Fakten keinen Mangel, ich sehe es ebenso und die Ausführungen sind für den Fachmann nachvollziehbar (Anforderung an ein Gutachten).
    Diese Aussagen werden unterstützt von Tragswerkplanern deren Kernkompetenz in dem Bereich zu sehen ist.
    Sie haben einen Mangel behauptet diesen nicht nachvollziehbar erklärt, die Fragestellung nicht beantwortet und somit eine nicht brauchbare Sachverständigenleistung erbracht mit Aussagen der Industrie, nur leider der falschen.
    Wo ist er nun der Mangel? Halten sie sich doch an die gestellten Auftragsfragen!
  65. Sehr geehrter Herr Schwabe,

    Foto von Stefan Ibold

    Ich verweise nochmals auf meinen Beitrag in Sachen Glashaus.
    Bislang haben Sie weder die Fragen Herrn Cardens ausreichend beantwortet, sind noch auf die Aussagen von Herrn Bachmann seriös eingegangen und haben auch meine Bemerkungen ignoriert, womit ich allerdings leben kann.
    Ich hoffe, Ihnen ist inzwischen zumindest Ihr "Missgeschick" in Ihrer Frage nach dem Eingreifen in der Statik aufgefallen.
    Noch etwas in Sachen Contenance: Herr Carden und Herr Bachmann haben ausführlich und sachlich beschrieben, wo nach ihrer Ansicht das Problem liegt. Durch eine  -  man könnte schon fast sagen  -  salopp eingestreute Aussage Ihrerseits wurde eine tiefe Verunsicherung bei der Fragestellerin/ beim Fragesteller ausgelöst, die sich im weiteren nicht auflösen konnte, da Sie durch Ihr Beharren und nicht durch Aufklärung weiter erhöhen.
    Sie versuchen durch Ihrer Meinung nach geschicktes Gegenfragen, Herrn Carden und Herrn Bachmann in die Unrechtsposition zu drängen. Bislang (und wohl auch weiterhin) haben die Herren sehr viel Contenance gezeigt und diese Versuche mit Aufklärungantworten im Keim erstickt.
    Bevor Sie also weiter mit unsinnigen Gegenfragen den Beitrag verwässern, bitte beantworten Sie zunächst die Fragen, Danke für Ihr Verständnis.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Ibold
  66. Deckenauflager

    @ Herr Carden,
    "um eine "auch" obenseitig gehaltene Wand handelt  -  möchte ich hier keine Gleitlager eingebaut wissen. Sondern eher Trennlagen. " Also auch Sie möchten Trennlagen eingebaut wissen?
    Ja, was denn nun? Kehrtwendung? Wozu dann die ganze Schreiberei von Ihnen? Es ist einfach zu offensichtlich, Herr Carden. Ihnen geht es nicht um Tatsachen  -  Sie wollen etwas ganz anderes. Nur darunter leidet das Forum und dem Fragesteller ist auch nicht geholfen.
    Weitere Kommentar hat sich ja nun erübrigt.
  67. Es ist doch ganz einfach lieber Herr Schwabe.

    Eine Trennlage muss dann eingebaut werden, wenn es konstruktiv Notwendig ist.
    Konstruktive Notwendigkeiten wären z.B. gegeben bei:
    1. Lochsteinen, insbesondere bei monolithischem Außenmauerwerk
    2. hohe horizontale Verformungsunterschiede Decke / Wand (z.B. ) infolge großer Deckenspannweiten (schwinden)
    3. hohe horizontale Verformungsunterschiede Decke / Wand infolge hoher thermischer Verformungsunterschiede (z.B. Dachdecken)
    das vorgenannte gilt insbesondere dann, wenn geringe Auflasten im Bereich der Deckenränder- Ecken vorhanden sind.
    Wenn dem so ist, könnten noch andere Vorgehensweisen Notwendig werden.
    Trennen Sie sich von dem Gedanken, dass alle SV es sich so einfach machen können wie Sie.
    Ich hatte vor Jahren, schon im stillen Kämmerlein versucht, eine "immerwährende" Notwendigkeit von Trennschichten unter Betondecken nachzuweisen.
    Die Regeln geben hierzu nicht her.
    Die Literatur und auch meine Erfahrung sagen übereinstimmend aus, dass es nur unter den oben genannten Bedingungen zu Schäden kommt.
    So lieber Herr Schwabe, ich hoffe Ihre Neugier nun bedient zu haben.
    Würden Sie nun bitte Ihre Fachkompetenz unter Beweis stellen, in dem Sie entweder die Notwendigkeit belegen oder uns aber Erklären, warum "immer" Trennlagen "zwingend" Notwendig sind. SIE hatten behauptet, ohne diese, wäre es perse ein Mangel. Ein SV ist nicht Gottgleich. Er hat anhand des Regelwerks und den aRdT seine Feststellungen zu Beweisen. Nun, bitte Beweisen Sie Ihre Behauptung.
    Sie schrieben << der Fragesteller hätte Ihre Fakten gehört<<<
    Was denn für Fakten?
    Sind Sie sich über den Begriff "Fakten" im klaren?
    Sie haben behauptet  -  nichts, aber auch gar nichts belegt.
    Sie winden sich um Rückfragen herum.
    Sie haben keine, aber auch keine Rückfrage beantwortet.
    Können Sie auch nicht  -  da Ihre Behauptung nicht beweisbar ist, aber sehr leicht Parteien in den Streit reißt.
    Ich schätze  -  wir bekommen wieder keine Antwort von Ihnen.
  68. Antwort zu 10.

    Sollte eine Wand oberseitig getragen gerechnet sein und sollten Trennungen aus den vor-aufgeführten Gründen notwendig sein, dann sollten "Trennlagen" eingebaut werden, die keine "Gleitschichten" darstellen.
    Soweit haben Sie das schon richtig verstanden.
    Im Umkehrschluss heißt dieses aber nicht, dass unter allen Decken Trennlager eingebaut werden MÜSSEN.
    Ich hoffe, dass es Ihren als Gutachter nun auch klar ist.
    Das Wort "Sachverständiger" mag ich nun, bezogen auf dieses Fachgebiet nicht mehr in den Mund nehmen.
  69. keine Antworten, aber weitere Fragen

    1. Lochsteinen, insbesondere bei monolithischem Außenmauerwerk
    2. hohe horizontale Verformungsunterschiede Decke / Wand (z.B. ) infolge großer Deckenspannweiten (schwinden)
    3. hohe horizontale Verformungsunterschiede Decke / Wand infolge hoher thermischer Verformungsunterschiede (z.B. Dachdecken)
    Bleiben wir mal im Geschosswohnungsbau.
    zu 1.) Verschlechterung des Wärmedurchgangskoeffizienten im Deckenbereich bei monolithischen Wandaufbau; OK
    zu 2.) eine zu große Deckendurchbiegung bzw. Längenänderung: entweder Gleitlager mit Ringbalken, oder Lasten zentrisch einleiten: was soll hier eine Sperrbahn mit hohem Reibbeiwert bringen?
    zu 3.) Gleitlager mit Ringbalken; OK
    erbitte Aufklärung.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  70. Na toll

    jetzt gibt es scheinbar doch die Fortbildung, welche ich vermeiden wollte.
    Monolithisch, da reicht das "Trennen" alleine nicht. Dazu braucht man ja auch noch die Zentrierung und Berücksichtigung der Auflagertiefe. Hierbei geht es ja auch eine Etage höher weiter ... ABER wir wissen bis jetzt nicht ob es monotliothisch ist. Das Ziegelproblem hatte ich schon ganz zu Anfang angemerk, hier gibt es aber "Unstreitig" keine Ziegel.
    Sollte hier ein Porenbeton vorhanden sein, keine Dachdecke, eine außenseitige Bekleidung per WDVSAbk. oder Verblendung, sich die Deckendurchbiegung und Spannweite sowie thermische Belastung im Rahmen des "Üblichen" halten, gibt es hier weder einen Mangel, noch einen Schaden!
  71. @Christian

    1.
    Wenn kurze Spannweiten bei ausreichender Deckendicke vorhanden sind, ist eine Deckenrandverdrehung in einem etwaigen schädlichen Maß nicht zu erwarten. Zudem ist die Auflagerlänge hier auch ein entschiedenes Kriterium. Soviel zur Zentrierung.
    Die Verschlechterung des Wärmedurchgangskoeffizienten im Deckenbereich bei monolithischen Lochsteinen ist aber immer gegeben
    2.
    << eine zu große Deckendurchbiegung bzw. Längenänderung: entweder Gleitlager mit Ringbalken, oder Lasten zentrisch einleiten: was soll hier eine Sperrbahn mit hohem Reibbeiwert bringen? <<
    Auch eine Trennlage mit entsprechenden Reibewerten führt zu einer Entkopplung. Sonst wäre diese ja auch nicht sonderlich zweckdienlich. Ein leichtes ausziehen der Decke zum Zeitpunkt der Bauteilverkürzung (z.B. hygrisches schwinden) ist trotz des Reibungswertes möglich und gewollt, auch ohne, dass die obere Halterung verloren geht. Hierzu wurden Untersuchungen getätigt und veröffentlicht. Hintergrund hierbei war eigentlich die Erforschung etwaiger "schädlicher" Einflüsse der Sperrbahnen.
    3.
    Gehen wir ja (fast) alle konform.
  72. Fortbildung

    Nein Robby, mit dem hier von Christian angeschlagenen Ton halte ich dieses für Fachsimpelei  -  und die ist auch gut so.
  73. War auch nicht auf ihn bezogen

    Das was jetzt kommt war tatsächlich (fast) allen klar die mitgewirkt haben. Schadenspotentiale sind hinreichend angesprochen worden und waren hier nicht aufzufinden!
    Mal vor Augen halten sollte man sich die Begrifflichkeit der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) welche Herr Schwabe eingangs eingeworfen hat.
    Das sind Regeln die in der Fachwelt bekannt sind und für Richtig erklärt werden ...
    Hier hat die "Fachwelt" in Mehrheit (bis auf einen) keinen Verstoß feststellen können, damit ist das Thema so tot wie sonstnochwas!
  74. danke

    Nein Robby, mit dem hier von Christian angeschlagenen Ton halte ich dieses für Fachsimpelei  -  und die ist auch gut so.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto

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