Gewebespachtelung und Oberputz
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Gewebespachtelung und Oberputz

Guten Tag,
wir haben unser Haus aufgestockt und einen Kostenvoranschlag erhalten: für 180 m² Außenputz 2-lagig (Unterputz Leichtputz, Oberputz mineralischer Edelputz) für die neuen Teile der Fassade sowie für 100 m² vollflächige Gewebespachtelung aus WDVSAbk.-Gewebe und Armierungsmörtel und Oberputz für die Westseite des bestehenden Hauses und die gesamte freistehende Garage. Die Rechnung enthält nun aber 278 m² für diese zweite Position! Das bedeutet wohl, dass auch für die Nord-, Ost- und Südseite (Ostseite, Südseite) vollflächige Gewebespachtelung aus WDVS-Gewebe mit Armierungsmörtel und Oberputz berechnet wird. Das war nicht vereinbart, da vor 6 Jahren die Fassade komplett neu verputzt worden war. Nun meine Fragen: Kann man Gewebespachtelung beim Verputzen sehen können? Bedeutet vollflächig über die gesamte Fassade? Kann man nachträglich feststellen, ob dies überhaupt ausgeführt wurde? Hätte es da nicht auch irgendwelche Standzeiten geben müssen? Bei uns wurde voll durchgearbeitet, also keine Unterbrechung zwischendurch.
Herzliche Grüße + schon jetzt vielen Dank
Karin Gran
  • Name:
  • Karin Gran
  1. 1 Das war nicht vereinbart Wenn das so ...

    1. Das war nicht vereinbart,
    Wenn das so nicht vereinbart war und kein Nachtragsangebot vorliegt, kann es auch nicht so einfach abgerechnet werden.
    2. Vollflächig bedeutet über die gesamte Fläche.
    3. Nachtr#äglich feststellen: An einer nicht gerade gut sichtbaren Stelle mit einem Schraubenzieher ein Kleines Loch kratzen, dann müsste das Gewebe zu Vorschein kommen. Wenn es überhaupt da ist.
    4. Standzeiten: Standzeiten gibt es. Werden aber vielfach nicht eingehalten. Besonders wenn der Termin drückt.
  2. Welcher Putz war da

    Welcher Oberputz war da? Nur ein Grundputz? Dann wäre es möglich Das nur ein Oberputz aufgetragen wurde. Ich unterstelle jetzt aber mal sie hatten nicht 6 Jahre einen Unterputz unbehandelt da stehen. Haben sie die anderen Flächen in Auftrag gegeben? "Putzen sie mal Nord, Ost und Südseite mit"? Dann ist die Berechnung völlig korrekt! Erweitert sich der Auftrag, erweitert sich auch die Rechnung. Sie können ja jetzt nicht sagen: halt Stopp, von bezahlen war nicht die Rede. Nur einen neuen Oberputz auf den alten ziehen geht in der Regel nicht. Je nach Struktur muss vorher der Untergrund "glatt" sein. Auch haftet der neue Oberputz nicht einfach auf dem alten. Das Gewebe zur Sicherheit ist in jedem Fall erforderlich. Wer weiß was der putze vor 6 Jahren gemacht hat, eventuell wirkt sich das Aufstocken auch auf die Altputzflächen aus. Putzen auf alten Oberputz ist immer etwas heikel. Ohne Gewebe würde ich in jedem Fall verweigern. Die Gewebearmierung ist also für einen neuen Oberputz schon Notwendig. Dabei macht das Gewebe Einspachteln den Preis nicht Fett, der entsteht fast ausschließlich durch den Armierungsputz. Standzeiten sind in der Regel pro mm einen Tag, da kann es durchaus vorkommen (je nach Aufwand, Wochenende, etc.) das man durcharbeiten kann.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Vielen Dank für die Antworten Es wurde nur ...

    Vielen Dank für die Antworten.
    Es wurde nur das 2-lagige Verputzen Aufstockung in Auftrag gegeben sowie Gewebespachtelung und Oberputz für die Westseite und die Garage. Deshalb ja auch das Angebot mit den 100 m². Der Verputz vor 6 Jahren war mineralischer Edelputz, Farbe weiß, nicht glatt. Verputzfirma war dieselbe. Es war alles noch ziemlich sauber und ohne Risse (außer eben an der Westseite, die ja den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist).
    Mir ist aber noch etwas eingefallen. Was versteht eigentlich ein Verputzer unter dem Begriff "über den alten Putz ein bisschen drüberziehen"?
    Herzliche Grüße
    • Name:
    • Karin Gran
  4. unkorrekt!

    a technisch ist der Oberputz nicht ansatzfrei an bestehenden Putz anzuschließen, deswegen ist
    b die Bearbeitung der gesamten Fläche, also Altputz und Aufstockung Standard und von vorneherein nötig. jedoch hat der putze
    c dafür keinen Auftrag, und was die Sache noch diffuser macht
    d muss er die altputzfläche reinigen, und zwar heiß, mit dampfstrahl. ob er dann
    e einen vollflächigen gewebearmierten Spachtel aufbringen muss ist abhängig von der Untergrundbeschaffenheit. nur so aus Angst ist das nicht notwendig bei rissefreiem Untergrund drüber zu ziehen.
    ergo: der hauptfehler liegt in der unseriösen Abarbeitung des auftrags ...
  5. Dann allerdings

    unkorrekt. Unsicherheit wär da auch nur zusätzliches Argument gewesen. Wenn ihr putze sie nicht auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, und diese Flächen auch nicht verputzt werden sollten, darf er die auch nicht berechnen.
    Mit freundlichen Grüßen
  6. das dürfte nicht richtig sein.

    Foto von Martin Kempf

    er dürfte für diese Leistungen sicherlich Anspruch auf die ortsübliche Vergütung haben.
    Stellt Euch doch mal die paradoxe Situation vor: Ich soll den Anbau verputzen, den größeren Altbau nicht. Fange nun auf der Baustelle an, klebe die Fenster ab, mache meine Vorarbeiten, komm dann mal an die Gewebespachtelung, an den Putzgrund, an den Oberputz und wenn dann alles fertig ist, stellt sich der Hausherr, der von dem ganzen Treiben nichts mitbekommen haben soll, neben mich und sagt: Ist ja schön, dass Sie das alles kostenlos mitgemacht haben, denn ich wollte nur den Anbau verputzt haben. Da stimmt doch was nicht.
  7. Nochmal vielen Dank für die Antworten Zur letzten ...

    Nochmal vielen Dank für die Antworten.
    Zur letzten möchte ich noch ergänzend hinzufügen, dass der Innenputz über 370 m² ebenfalls von dieser Firma erstellt und korrekt abgerechnet wurde. Wir wurden auch darauf hingewiesen, dass ein Egalisierungsanstrich auf der Westseite und Garage nötig ist. Dieser wurde dann in Auftrag gegeben und ebenfalls korrekt abgerechnet. Es ist ja nicht so, dass ich nicht zahlen will. Aber die Firma kennt unser Haus und hätte doch gleich im Kostenvoranschlag die "Altbestände" mit aufführen können oder  -  wenn die ganze Sache erst während der Ausführung der Arbeiten festgestellt wurde  -  einen Nachtrag erstellen oder zumindest nachfragen müssen. Sehe ich das wirklich so falsch? Herzliche Grüße
    • Name:
    • Karin Gran
  8. sie sehen das nicht falsch

    Foto von Martin Kempf

    ich wollte nur deutlich machen, dass die Meinung "wo kein Auftrag da kein Geld" schlussendlich nicht durchsetzbar ist, sondern dass selbst ohne Auftrag eben die ortsübliche Vergütung fällig sein dürfte.
    Ich denke nur, bei Ihnen hat es massive Missverständnisse gegeben. Wenn der putze nach Angebotsabgabe und vor Beginn der Arbeiten im Vorgespräch sagt "Wir schmieren da ein bisschen drüber" dann hat er wohl damit gemeint, dass er den Altputz eben mit Spachtelmasse überzieht (und da gehört eben je nach Untergrund ein Gewebe mit rein) und dann den Oberputz aufträgt. In Ihren Ohren hat das aber wohl den Klang gehabt, dass es ohne sonderlichen Aufwand, jedenfalls nicht mehr als ein Anstrich, zu machen wäre.
    Inwieweit die Sache vielelicht nicht fachgerecht ist oder inwieweit nun Leistungen abgerechnet wurden, die möglicherweise nicht erbracht wurden, ist ja eine ganz andere Debatte.
  9. andere Meinung, martin!

    wenn er ein überstreichen der gesamten fassasde mit seinem egalanstrich angeboten hat, dann kann er nicht gleich mal so nebenbei und ohne Trocknungszeiten über die ganze Fassade mit Gewebearmierung samt Oberputz und eganstrich drübersappern! wenn das rechtlich durchsetzbar wäre, würde ich im nächsten Jahr immer schauen, wo jemand in Urlaub fährt, schnell Gerüst ran, Gewebearmierung und Oberputz und kassieren  -  tolle geschäftsidee ...
    (".. selbst ohne Auftrag die ortsübliche Vergütung ... ")
  10. es gibt die Schadenminderungspflicht

    Foto von Martin Kempf

    die hier mitspielen dürfte. Sobald der Auftraggeber sieht, dass der Auftragnehmer sich an Wänden zu schaffen macht, die er eigentlich nicht bearbeitet haben möchte, dann ist der AG aufgerufen, die Arbeiten einstellen zu lassen und den zu diesem Zeitpunkt durch die Arbeiten entstandenen Schaden zu Lasten des AN (wenn er es denn verbockt hat) vom AN wieder ausbügeln zu lassen. Der AG darf nicht einfach interessiert zuschauen, bis irgendwann mal nach diversen Arbeitsgängen alles fertig ist und dann sagen: Ich wollte hier doch gar nichts gemacht haben.

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