Beton-Terrasse senkt sich - Frostsicher gegründet?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Beton-Terrasse senkt sich - Frostsicher gegründet?
Hallo,
wir haben folgendes Problem: unsere 1997 sanierte Beton-Terrasse (ca. 12 cm Aufbau) mit Fliesenbelag hat sich in den letzten 12 Monaten um ca. 3 cm abgesenkt - an den anschließenden Wänden sind im Bereich der Fliesenverfugungen inzwischen bis zu 3 cm breite Risse entstanden und einzelne Fliesen sind gesprungen.
Das ausführende Unternehmen konnte mir nicht sagen, ob der Unterbau frostsicher gegründet worden ist, in der Rechnung ist hierzu keine Position enthalten.
Es gibt folgende Arbeitspositionen auf dem Auftrag: anbringen Hohlkehle an Fuge zwischen Garagenboden und Garagenwand außen im Aushubbereich; Einbau & Anschluss Drainageleitung an Hausdrainageleitung, Hinterfüllen des Arbeitsraumes mit gelagertem Material inkl. lagenweisem verdichten.
Es wurde laut DINAbk. die Terrasse ca. 15 cm unter Innenbodenniveau abgesenkt um Schäden am Terrassenputz zu vermeiden - hier taucht die Frage auf: wenn er nach DIN gearbeitet hat, gibt es eine DIN nachdem der Unterbau einer Terrasse geregelt wird bzw. ein frostsicherer Unterbau zu erstellen ist (STAND 07/1997!)?
Um das Bauwerk zu beschreiben: Fläche ca. 12 m², rechts Anschluss an bestehende Garage (Absenkung von hinten nach vorne), hinten Anschluss an Hausmauerwerk, links Anschluss an Hausmauerwerk (Absenkung von hinten nach vorne), vorne "offen" und im Anschluss Waschbetonplatten auf Kies verlegt.
Wer hat Erfahrung mit solchen Bauteilen und kann mir helfen? Die Gewährleistungszeit ist natürlich vorbei, sollte es ein Mangel am Bauwerk sein, sieht es es aber anders aus ...
wir haben folgendes Problem: unsere 1997 sanierte Beton-Terrasse (ca. 12 cm Aufbau) mit Fliesenbelag hat sich in den letzten 12 Monaten um ca. 3 cm abgesenkt - an den anschließenden Wänden sind im Bereich der Fliesenverfugungen inzwischen bis zu 3 cm breite Risse entstanden und einzelne Fliesen sind gesprungen.
Das ausführende Unternehmen konnte mir nicht sagen, ob der Unterbau frostsicher gegründet worden ist, in der Rechnung ist hierzu keine Position enthalten.
Es gibt folgende Arbeitspositionen auf dem Auftrag: anbringen Hohlkehle an Fuge zwischen Garagenboden und Garagenwand außen im Aushubbereich; Einbau & Anschluss Drainageleitung an Hausdrainageleitung, Hinterfüllen des Arbeitsraumes mit gelagertem Material inkl. lagenweisem verdichten.
Es wurde laut DINAbk. die Terrasse ca. 15 cm unter Innenbodenniveau abgesenkt um Schäden am Terrassenputz zu vermeiden - hier taucht die Frage auf: wenn er nach DIN gearbeitet hat, gibt es eine DIN nachdem der Unterbau einer Terrasse geregelt wird bzw. ein frostsicherer Unterbau zu erstellen ist (STAND 07/1997!)?
Um das Bauwerk zu beschreiben: Fläche ca. 12 m², rechts Anschluss an bestehende Garage (Absenkung von hinten nach vorne), hinten Anschluss an Hausmauerwerk, links Anschluss an Hausmauerwerk (Absenkung von hinten nach vorne), vorne "offen" und im Anschluss Waschbetonplatten auf Kies verlegt.
Wer hat Erfahrung mit solchen Bauteilen und kann mir helfen? Die Gewährleistungszeit ist natürlich vorbei, sollte es ein Mangel am Bauwerk sein, sieht es es aber anders aus ...
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Ferndiagnose schwer (Bodenverdichtungsmessung)
Ich glaube nicht, dass die Setzung wegen einer nicht frostfreien Gründung ist - dazu müsste ein frostempfindlicher Boden sein (z.B. Lehm), aber auch dann wären 3 cm etwas viel. Ich tippe eher darauf, dass die lagenweise Verdichtung nicht ordentlich gemacht wurde - und der Erdboden hat in den letzten Jahren die Verdichtung nachgeholt. Dürfte allerdings schwer beweisbar sein, weil ja jetzt fast die Enddichte erreicht ist - wenn noch nicht, da ja die Terrasse nicht übermäßig belastet ist, könnte eine Messung der Proctor-Dichte helfen.Und wenn die Proctor-Dichte noch genügend gering ist, dürfte ein Mangel aus Organisationverschulden vorliegen, für den eine 30-jährige Gewährleistung gilt.
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Schöne Idee
Also holen Sie sich einen Gutachter inkl. zugestellten Handwerkern, die machen die Terrasse weg und nehmen eine Proktordichtemessung des Untergrundes vor. Dann zahlen Sie erstmal den Gutachter und die Handwerker und sind um 2000-3000 € leichter. Ob sich danach was beweisen und dann auch noch juristisch durchsetzen lässt (Organisationsverschulden? - Ist hier ein Überwachungsmangel gemeint?) ist wohl mehr als zweifelhaft. Und das für eine Terrasse von 12 m² bei der eigentlich "nur" der Gebäudeanschluss überarbeitet werden muss?
Machen wir so weiter und Deutschland wird nicht mehr für das "Made in Germany" bekannt sein, sondern für "the american way of justice". -
Stimmt Herr Tilgner ...