Balkonbelastung
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Balkonbelastung

Ich habe einen freitragenden (4. OGAbk.) Balkon (2 x 4 m). Der Vermieter kann mir nicht die Höhe der Belastung mitteilen, da der zuständige Bauträger nicht mehr existiert!
Gibt es dazu DINAbk.-Normen o.ä.? Wie kann die Nutzlast ermittelt werden?
  • Name:
  • Thomas Krain
  1. DIN 1055 Teil 3  -  Verkehrslasten

    Also in der Statik sollte von einer Verkehrslast von 500 kp/m² ausgegangen worden sein. D.h. Der Balkon sollte eine Belastung von 5 kN/m² (500 kg) tragen können. Vorausgesetzt der Balkon ist so gebaut worden, wie er berechnet wurde. Die Norm gilt jedoch unabhängig von falscher Planung und Ausführungsfehlern als verbindlich. Sie dürfen also erstmal davon ausgehen, dass Ihr Neubau-Balkon diese Anforderungen erfüllt.
  2. Balkonbelastung

    Danke für die schnelle Antwort.
    Wo bekomme ich einen Auszug der DINAbk. 1055?
    Ist die Verkehrslast von 500 kg/m² incl. des Balkons?
    Wir wollen Tonkübel (3-5) von je ca. 50 kg aufstellen ohne einen Abflug mit einplanen zu müssen.
  3. Verkehr ist kein Eigengewicht

    Das sind 2 Paar Schuhe. Verkehrslast ist nur, was sich auf der Konstruktion so bewegt. Die Eigenlast ist was anderes. Sie sollten also darauf achten, dass Sie und Ihre Kübel und die Möbel und der Grill und die Gäste und ...
    • nicht schwerer sind als 500 kg/m².

    Die DINAbk. bekommen Sie für

  4. 8 Tonkübel mit je 500 kg

    müsste er tragen können.
    Nur zum Gießen der Blumen dürften Sie den Balkon dann nicht mehr betreten :-)

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