Baumängel in Eigenleistung beheben. Stundensatz?
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Baumängel in Eigenleistung beheben. Stundensatz?

Hallo zusammen,
wir haben über einen Generalunternehmen unser Haus bauen lassen und haben nun nach mehrmaliger ergebnisloser Nachbesserung durch den Generalunternehmer erreicht, dass wir die Mängel in Eigenleistung beheben sollen. Unsere Kosten sollen wir dem Generalunternehmer in Rechnung stellen.
Es handelt sich um das Anbringen von einigen Übergangsleisten zwischen verschiedenen Fußbodenbelägen.
  • Die Leisten selbst habe uns € 30,- gekostet. Das ist einfach.
  • Werkzeug und Verbrauchsmaterial (Dübel etc.) haben uns nochmals € 30,- gekostet. Auch hier denke ich, dass wir das problemlos ersetzt bekommen.
  • Arbeitszeit zum Entfernen bzw. Anbringen der Leisten beträgt ca. 4 Stunden. Der Generalunternehmer berechnet für seine Stunden € 49,-. In meinem Beruf (EDV) verrechne ich € 70,- je Stunde. An anderer Stelle habe ich gehört, dass man für Eigenleistung € 16,- je Stunde verrechnen kann. Was können/sollten wir angeben?
  • Wie sieht es aus mit den 2 Stunden, die ich benötigt habe um Werkzeug/Material einzukaufen?

Danke für Infos und Grüße
Andreas

  1. Na Ihren Stundensatz

    das ist doch das Problem des Generalunternehmer, wenn er sagt, Sie sollen ihm Ihre Kosten in Rechnung stellen. Ganz schön blöd, dies zu einem selbständigen Bauherren zu sagen. Immerhin konnten Sie ja in der Zeit nicht für Ihre Kunden tätig sein. Also ist es quasi verlorener Gewinn. Und sicher haben Sie ja die Arbeiten nicht nach Feierabend ausgeführt. Wären Sie Arbeitnehmer hätten Sie Urlaub nehmen müssen. Und wenn Sie erst mal 70 € ansetzen haben Sie noch viel Luft nach unten. Setzen Sie gleich 16 an bekommen Sie sowieso nur 10, so kommen Sie eventuell mit 35 raus! Ich würde es probieren und genau so argumentieren.
  2. na toll Herr jähn

    andere frage an den eigentlich geschädigten  -  waren sie ansonsten mit der Leistung des gu zufrieden?  -  möchten sie sich beim rasieren gerne im Spiegel betrachten? möchten sie  -  oder müssen sie  -  wie ihr gu  -  Lohnnebenleistungen (und das im Bauhauptgewerbe nicht zu knapp) bezahlen?  -  melden sie diese Einnahmen dem Finanzamt?  -  der Berufsgenossenschaft? schmunzel.
    so  -  jetzt sollten sie eigentlich wissen was zu tun ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    jens raabe
  3. Danke für die Stellungnahmen

    Hallo,
    unser Generalunternehmer ist eine Holzbaufirma, die ihre Holzarbeiten (es ist ein Holzhaus) ordentlich gemacht haben und wir sind damit auch zufrieden. Die restlichen Gewerke wurden von unserem Generalunternehmer an Subunternehmer vergeben und mit diesen Leistungen  -  vor allem die Koordination durch den Generalunternehmer- sind wir gar nicht zufrieden.
    Ich denke, dass wir weder die € 70,- noch die € 16,- ansetzen werden, sondern einen Mittelweg nehmen werden. Ich denke da so an die € 49,- als Verhandlungsbasis.
    Aber wieso müssen wir das Geld versteuern? Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, denn wir werden den Betrag von der Schlussrechnung abziehen und geben gegenüber dem Finanzamt nur angeben, dass die Baukosten entsprechend geringer ausfallen.
    Andreas Dürr
  4. prima

    Hallo Herr dürr,
    ich freue mich über ihre Entscheidung.
    MfG
    jens raabe

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN