Suchefunktion BAU.DE Forum Bauen mit Eigenleistungen (Selbstbauhäuser, Ausbauhäuser etc.) 190: Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen

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Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07
Hallo,
suche Hilfe zu folgendem Sachverhalt.
Wir haben Werkvertrag für Bau des EFH abgeschlossen. In dem Vertrag wurden Fenster in Eigenleistung vereinbart. Die Rede war immer über Wohnbereichfenster, Kellerfenster sollte BU liefern. Leider im Vertrag fehlt dieses Vermerk.
BU hat die Kellerfenster bestellt und geliefert. Und nun fordert er die Zahlung der Kellerfenster von uns und bezieht sich auf Werkvertrag.
Wir hätten die Kellerfenster viel günstiger kaufen und einbauen können.
Wie ist hier die Rechtslage? Wir wohnen in Rheinland-Pfalz.
Danke für die Hilfe.
Name: Thomas Heinz  

  1. was wurde denn nun vereinbart? 19.11.07
    Zitat:"In dem Vertrag wurden Fenster in Eigenleistung vereinbart"
    oder
    Zitat:"Kellerfenster sollte BU liefern" ??
    wenn doch vereinbart war, dass der BU die Fenster liefern sollte, dann hat er doch alles richtig gemacht und sollte auch sein Geld bekommen.
    wenn er ungeeignete Fenster geliefert hat, muss man drüber reden.
    Im Nachgang allerdings festzustellen, dass es eine Leistung anderswo günstiger gibt und daraufhin die vereinbarte und gelieferte Leistung anzuzweifeln ist nicht ganz in Ordnung.
    eventuell können Sie Ihre Frage etwas konkreter stellen?
    Name: Jana Krause   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07 20.11.07
    Hallo Frau Krause,
    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube, ich habe den Sachverhalt nicht eindeutig beschrieben.
    Im Vertrag wurde wie folgt vereinbart: " Fenster im Eigenleistung". Gesprochen allerdings wurde über Wohnbereichfenster, die wir auch selbst bestellt und eingebaut haben. Der BU hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert. Diese hat er auch dementsprechend selbst bestellt und eingebaut. Nun 4 Monate nach der Einbau fordert er die Zahlung der Kellerfenster, da diese nicht im Vertrag separat ausgewiesen sind.
    Noch Mal zusammengefasst:
    - Im Vertrag sind " Fenster in Eigenleistung" vereinbart
    -Mündlich wurden Kellerfenster separat betrachtet, BU hat die Lieferung zugesagt.
    -BU hat Fenster bestellt und eingebaut
    -BU verlangt von uns Kostenerstattung für die Fenster.
    Müssen wir diese Fenster bezahlen? Wir haben ja diese nicht bestellt und unseren BU auch nicht beauftragt. Gilt diese mündliche Zusage + Bestellung der BU als Vertragsbestandteil?
    Wie sehen Sie die Rechtslage?
    Gruß
    Name: Thomas Heinz  

  3. iss scho kloar ;-) 20.11.07
    Sind auch im Keller Wohnraumfenster?
    Gibt es (k)eine Baubeschreibung,
    die unterteilt in Keller und Wohngeschosse?
    Die Rechtslage bzw. der Vertragsinhalt ist unklar,
    weil sich heute keiner mehr genau an das Gesprochene erinnern kann oder will.
    Hier brauchts dann Zeugen?
    (Laienmeinung)
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. also die Rechtslage... 21.11.07
    ...kann und darf hier nicht beurteilt werden (Rechtsberatungsgesetzt..).
    es ist aber nunmal so, dass sie durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten dem BU gegenüber signalisiert haben, dass Sie mit dem Einbau der Fenster durch ihn einverstanden sind. Bis zur Aufforderung der Bezahlung-so habe ich es hier verstanden- war auch alles von Ihnen akzeptiert worden.
    Aber den einen Satz versteh ich immer noch nicht: Zitat"Gesprochen allerdings wurde über Wohnbereichfenster, die wir auch selbst bestellt und eingebaut haben."
    Wer hat den nun die Fenster eingebaut? Sollten Sie die "falsch vom BU" gelieferten und eingebauten Fenster direkt wieder demontiert und ihre eignen eingebaut haben - dann liegt nicht unbedingt schlüssiges Verhalten von Ihnen vor und die Möglichkeit, dass Sie auf den Vertrag verweisen und die Zahlung verweigern besteht.
    Aber reden Sie doch miteinander - das hilft manchmal mehr als gleich mit schwerem Geschütz aufzufahren.
    Name: Jana Krause   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Dann 21.11.07
    Zitat: "Der BU hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert"
    .
    kommt es auf den genauen Wortlaut dieser Bestätigung an.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07 21.11.07
    Hallo an alle, die sich gemeldet haben. Vielen Dank erstmal.
    Es sind tatsächlich noch Erläuterungen erforderlich.
    Es gibt Werksvertrag über schlüsselfertiges Bau über die Summe X, die wir auch bezahlt haben. Wir haben als Option vereinbart, dass Fenster in Eigenleistung eingebaut werden können. Wir haben diese Option genutzt. Dafür haben wir Gutschrift über die vereinbarte Summe Y bekommen. Gesprochen wurde über Kellerfenster. Wir haben Fenster im Wohnbereich bestellt und eingebaut. Im Vertrag steht nur Fenster in Eigenleistung. BU hat uns gesagt, dass Kellerfenster dazu nicht gehören (kein Wohnbereich) und hat diese Fenster selber bestellt. Wir waren der Meinung, dass Kellerfenster im Gesamtpreis enthalten sind und die Einbau durch BU von Ihm vorgesehen und in dem Gesamtpreis einkalkuliert ist. Warum sollte er doch sonst bestellen.
    Nun will er separate Vergütung der Kellerfenster.
    Hätten wir von Anfang an Info bekommen, dass Kellerfenster nicht im Gutschrifspreis enthalten sind, hätten wir diese selber bestellt und eingebaut oder auf die Ausführung in Eigenleistung verzichtet.
    Gruß
    Name: Thomas Heinz  

  7. sowas 21.11.07
    regt mich auf!
    ne Gutschrift über Fenster, bei der nicht mal die Anzahl und Qualität benannt ist ;-(
    Sorry!
    Um welche Summe geht es denn bei den Kellerfenster-Einsätzen?
    -
    Ich komme mit dem Satz hier nicht klar:
    "Hätten wir von Anfang an Info bekommen, dass Kellerfenster nicht im Gutschrifspreis enthalten sind, hätten wir diese selber bestellt und eingebaut oder auf die Ausführung in Eigenleistung verzichtet."
    Grüße
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. Beitrag 6 21.11.07
    macht nicht schlauer, was dieses Schreiben angeht:
    Zitat:"Der BU hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert"
    .
    was steht denn da nun genau drin?
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  9. und auch da steht: 21.11.07
    "Gesprochen wurde über Kellerfenster"
    Ja was denn?
    Kein Wort über drin oder nicht drin?
    Ausstattung -> (Mehr)-Kosten?
    unklar
    Name: Uwe Michael Filusch   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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