Ausbildung: Grund- und Weiterbildung
Verdingungsrecht, Verdingungsverfahren und Baupreisrecht
Hallo,
ich habe in Kürze ein Vorstellungsgespräch. In der Aufgabenbeschreibung steht unter anderem " in Fragen des Verdingungsrechts, Verdingungsverfahrens und des Baupreisrechts beraten.
Nach meinen bisherigen Ermittlungen, gibt es das Baupreisrecht seit Juli 1999 nicht mehr, sodaß hier evtl. die VO PR 30/53 gemeint sein könnte.
Ersetze ich Verdingunsrecht durch Vergaberecht, so gibt es für mich einen Sinn.
Vergabeverfahren gibt für mich auch einen Sinn.
Kann es sein, daß die in der Aufgabenbeschreibung gewählten Bezeichnungen einfach falsch sind.
Es würde mich sehr beruhigen, wenn nicht ich es bin, der sich geirrt hat.
Kann mir hierbei jemand helfen?
Gruß Michael Hamann aus Duisburg
Wie können wir Ihnen über dieses Forum hinaus helfen?
Zur Beurteilung der Situation vor Ort oder bei juristischen Fragen können oftmals nur Experten in Ihrer Nähe helfen. Unter 0800 723 536 71 (kostenfrei) nennen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Sachverständige und/oder Juristen.