Lagerhalle und Asbestdach
BAU-Forum: Ökologisches und biologisches Bauen

Lagerhalle und Asbestdach

Direkt neben unserem Grundstück befindet sich ein eine relativ große Lagerhalle. Das Dach ist asbesthaltig. Ich für meinen Teil habe immer verstanden, dass wenn nicht gebohrt, gesägt etc. wird, auch keine Gefahr von solchen Dächern ausgehen. Allerdings ist es oben auf dem Hügel immer relativ windig  -  kann da Asbest freigesetzt werden? Dieses Dach soll in den nächsten Jahren vom Eigentümer erneutert werden. Könnte es dann rein theoretisch sein, dass er einfach ein Dach "aufsetzt", oder ist er verpflichtet, dass alte abzureißen. Und wenn er es abreist, was bedeutet das dann für uns? Unsere Wohnung ist ca. 6 Meter Luftlinie entfernt ...
Vielen Dank,
Jürgen
  • Name:
  • Jürgen
  1. Sie haben recht!

    eine von solchen Asbestzementdächern ausgehende Gefährdung wird allgemein nicht gesehen. Deshalb sind sie auch nach wie vor zulässig. Theoretisch könnte der Nachbar vielleicht ein Dach draufsetzen lassen. Eine solche Maßnahme ist jedoch gemäß TRGS 519 meldepflichtig beim zu zuständigen Amt für Arbeitsschutz. Die geben in der Regel dafür keine Genehmigung, sodass das Dach runter muss. Wenn die Demontage fachgerecht gemacht wird (anfeuchten, Bruch vermeiden) gibt es keine Gefährdung. Sicherheitshalber oder besser gesagt zur Beruhigung können Sie ja dann die Fenster zulassen.

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