Dachterrasse  -  mein Dach ist gleichzeitig die Terrasse des Nachbar, wer zahlt Reparaturen
BAU-Forum: Dach

Dachterrasse  -  mein Dach ist gleichzeitig die Terrasse des Nachbar, wer zahlt Reparaturen

Hallo, hat jemand Erfahrungen mit meinem Fall? Betrifft Hessen! Unser Haus steht am Hang und ein Teil unseres Daches ist die Dachterrasse des Hauses über uns. Im Grundbuch ist eingetragen, dass der Nutzer der Terrasse für die Wartung und Instandhaltung der Terrasse zuständig ist. Nun hat es über das Dach bei Starkregen bei mir ins Haus geregnet  -  Schaden laut Gutachter 20-30.000 €. Meine Versicherung zahlt nicht, da ich nicht gegen Regenwasser versichert bin. Nachdem die Nachbarn ihre Terrasse abgedeckt haben wurde festgestellt, dass diese keinen Abfluss hat, sondern nur einen Überlauf, der in ca. 15 cm. Höhe ist. Der Architekt ist leider seit 15 Jahren insolvent! Bis dahin stand auch das Wasser noch Tage nach dem Regenfall. Außerdem ist die Dachfolie an einigen Stellen porös. Der Dachdecker meinte nun, dass ich die Dachfolie erneuern muss und die Versicherung meines Nachbarn auch nicht meinen Wasserschaden bezahlt, da die Folie ja zu meinem Dach gehört und porös ist. Stimmt das? Ich habe keinerlei Zugang zur Dachterrasse und deshalb auch keine Möglichkeit den Ablauf zu überprüfen. Außerdem hatten meine Nachbarn riesige Blumenkübel auf ihrem Dach mit richtigen Bäumen darin, die mit Sicherheit auch dafür gesorgt haben, dass eine größere Abnutzung stattfindet. Wer kann mir helfen zu klären, wer für die entstehenden Kosten zuständig ist?
  • Name:
  • ceb
  1. Das wird nichts ohne einen Fachanwalt für WEG-Recht und Baurecht

    Foto von wiki

    Der Anwalt sagt ihnen genau, was sie aus der Formulierung: "Im Grundbuch ist eingetragen, dass der Nutzer der Terrasse für die Wartung und Instandhaltung der Terrasse zuständig ist. " rechtlich ableiten können. Vielleicht hat der Nachbar seine Wartungs- und Instandhaltungspflicht versäumt und ist nun für den Folgeschaden unterlassener Instandhaltung eintrittspflichtig?! Sie brauchen zuerst einen Anwalt und der wird einen Bausachverständigen als Berater hinzu ziehen wollen.
  2. sch ... WEG

    Die Abdichtung gehört zu Ihrer Einheit, der Belag zum Nachbarn. Alles müsste in der TE geregelt sein. Hier muss der Verwalter tätig werden und eine Beschlusslage herbeiführen. Zahlen müssen Sie, der Verwalter haftet nur wenn er untätig ist. Sie haben das so gekauft und müssen nun damit leben. Rechnen Sie nun mit vielen Prozessen in der WEGAbk.. Schadenersatz trifft nur bei einem Verschulden zu oder die WEG trifft Entscheidungen zu Ihren Ungunsten. Einen Fachanwalt brauchen Sie auf jeden Fall, auch einen Bausachverständigen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. wer wofür verantwortlich ist, kann man noch gar nicht sagen

    Foto von wiki

    Vielleicht ist es gar keine WEGAbk., sondern zwei real geteilte Nachbern, wovon der eine dem anderen die Nutzung seines Daches dauerhaft gestattet hat und dieses Recht steht sogar im Grundbuch. All diese möglichen Konstellationen kann nur ein Jurist auswerten und anschließend definiert dieser dann mit Hilfe des Bausachverständigen, was der obere Nachbar alles als "Instandhaltung der Terrasse" schuldet und ob der Wasserschaden vielleicht durch schuldhafte Pflichtverletzung entstanden ist. Wer weiß, wer weiß?!?!

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