mangelde Qualität  -  was nun?
BAU-Forum: Dach

mangelde Qualität  -  was nun?

Bei einer Dachsanierung kommt es zu "Schönheitsfehlern" folgender Art:

1) Übergangsbleche schließen nicht sauber aneinander an

2) Dachrinnen gehen nicht bis zum Dachende, sondern enden 2 bis 5 cm vorher

3) Unterschiedliche Anzahl Dachziegelreihen auf den beiden gleich langen Dachseiten

6) Ziegel rutschen nach unten

4) Silikonfugen nicht sauber glattgezogen

5) Abblendbleche wellig

7) Schieferplatten an Dachgauben auf beiden Fentsterseiten mit unterschiedlicher Überdeckung

Fragen

  • a) Wie sind die Ansprüche auf Nachbesserung / Preisminderung?
  • b) Sind nur technische Mängel ein Preisminderungsgrund oder welche der o.g. "Schönheitsfehler", ggf. in welcher Höhe?
  • c) Welche Rechtgrundlage VOBAbk. oder BGBAbk.?
  • d) sonstige Anmerkungen

Danke.

  • Name:
  • cowo
  1. Zunächst erst mal ...

    Zunächst erst mal feststellen, ob es überhaupt Mängel sind. Manches, was aussieht wie, ist keiner. trotzdem Mängelrüge schreiben, einigen. Falls keine Einigung zustande kommt, öbSuV zu Rate ziehen

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