Dacheindeckung Farbwahl trotz Bebauungsplan
BAU-Forum: Dach

Dacheindeckung Farbwahl trotz Bebauungsplan

Dacheindeckung Farbwahl trotz Bebauungsplan Hallo, in unserem Bebauungsplan ist die Farbe der Dachziegel mit rot angegeben. Wir möchten jedoch die Dachziegel in der Farbe grau oder anthrazit. Aufgrund dessen, dass im gleichen Baugebiet, in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Haus mit Holzverkleidung und schwarzer Dacheindeckung schon vorhanden und demzufolge genehmigt wurde, haben wir einen Nachtrag bei der Gemeinde eingereicht, mit der Bitte um Genehmigung der Dacheindeckung in grau und dem Hinweis auf das Nachbargrundstück. Wir haben den Nachtrag mit gleicher Bauweise (Holzverkleidung) angegeben. Da die Gemeinde wahrscheinlich merkt, dass sie unseren Antrag genehmigen müsste meint nun die Gemeinde, dass wir unsere unmittelbaren angrenzenden Grundstücksnachbarn (wahrscheinlich aus ästhetischen Gründen) um Genehmigung bitten müssten. Das Problem hierbei ist nur, dass es auf der einen Seite zwar einen Nachbarn gibt, doch auf der anderen Seite das Grundstück noch nicht verkauft, demzufolge der Gemeinde gehört und daran stößt sich jetzt unsere Gemeinde, mit der Aussage, dass Sie die graue Dacheindeckung, genau aus diesem Grund wahrscheinlich nicht genehmigen können. Meine Frage nun: Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, wie die Gemeinde entscheiden kann oder hat die Gemeinde hier das Hoheitsrecht? Muss ich meinen Nachbarn um Genehmigung fragen? Sollte die Gemeinde nicht alle gleich "Behandeln"? Was kann ich tun, um die Gemeinde doch noch umzustimmen oder welche rechtlichen Möglichkeiten (außer Klage) habe ich? Noch eine Anmerkung: Die Gemeinde hat ca. 2000 Einwohner, ein neues und ein altes Baugebiet. In diesem "alten Baugebiet" (Luftlinie 100 m) sind kürzlich 2 Häuser mit schwarzer Dacheindeckung entstanden, jedoch kennen wir hierzu den alten Bebauungsplan nicht. Auch ein Anruf beim zuständigen LRA brachte nicht den erwünschten Erfolg. Die Aussage des LRA: "Die Gemeinde hat das Hoheitsrecht, ob und wieviel schwarze Dächer genehmigt werden, obliegt allein ihr". Das heißt im Umkehrschluss ja, dass die Gemeinde frei aus dem Bauch heraus entscheiden kann.
  • Name:
  • spezirano
  1. Wir haben einen Nachtrag eingereicht ... Ne  -  ...

    Wir haben einen Nachtrag eingereicht ... Ne  -  Wir haben einen Nachtrag eingereicht ... Ne  -  ganz sicher nicht, weil Sie wohl kaum Bauvorlageberechtigt sein werden!

    Das wird also Ihr Entwurfsverfasser gemacht haben! Der hat den Antrag zu begründen und muss das nun mit der Gemeinde "ausfechten".

    Der soll sich mal die Rechtsgrundlage für diese Forderung nennen lassen. Dann sehen Sie weiter!

  2. Herr Dühlmeyer, stimmt den Nachtrag hat ...

    Herr Dühlmeyer, stimmt den Nachtrag hat natürlich unser Bauträger für uns eingereicht. Der Antrag wurde wie oben beschrieben begründet, daraufhin hat die Gemeinde nun wohl beschlossen einen "anderen" Weg zu wählen und die Nachbarn vorzuschieben, da eine Ablehnung Aufgrund des schon bestehenden Hauses mit schwarzer Dacheindeckung schwer möglich ist.
    • Name:
    • spezirano
  3. tja

    und weil einer Ihrer Nachbarn (noch) die Gemeinde selbst ist, darf Sie dann die Zustimmung verweigern. Das sorgt dann dafür, dass aus dem anfänglich bauordnungsrechtlichen Problem ein nachbarrechtliches Problem wird, für das andere (begrenztere) Widerspruchsmöglichkeiten gelten. An sich schon schlau, wie das die Gemeinde macht.

    Man muss sich auch mal überlegen: Warum sollte die Gemeinde erst eine Gestaltungssatzung für das Baufeld aufstellen, wenn sich dann jeder mit einem einfachen Fingerzeig auf einen einzigen Nachbarn nachträglich davon freistellen lassen können sollte?! Wie sinnvoll sind dann solche Gestaltungsvorgaben?

  4. Gleichbehandlungsgrundsatz ...

    sollte jedoch gegeben sein und das hat denke ich mit einem Fingerzeig nichts zu tun. Wenn ich einem eine "Ausnahme" zugestehe, sollte ich es bei dem anderen wohl auch tun ... oder gar nicht genehmigen wäre für mich auch OK!
    • Name:
    • spezirano
  5. Naja ...

    diese Frage hätte sich die Gemeinde bei der ersten Ausnahme stellen sollen! Der Sündenfall hat stattgefunden und eine Ausnahme von der Zustimmung von zwei Nachbarn abhängig zu machen, ist gelinde gesagt seltsam. Was ist mit dem gegenüber oder dem 3 Häuser weiter?

    Außerdem wäre zu prüfen, ob bei der ersten Ausnahme auch nachbarliche Zustimmungen verlangt wurden.

    Ich würde mir diese "Auflage" zur Genehmigung der Ausnahme erstmal schriftlich mit Begründung geben lassen. Da scheidet sich dann schon die Spreu vom Weizen.

  6. Sündenfall ...

    hin oder her ... erstmal vielen Dank für die Antworten. Da ich heute Abend einen Termin bei dem Bürgermeister habe, werde ich mit etwaigen Argumenten versuchen ihn umzustimmen und diese Begründung mir schriftlich geben lassen. Und das mit der ersten Ausnahme und den nachbarschaftlichen Zustimmungen, denke ich wird der Knackpunkt werden. Ich ärgere mich nur über solche Willkür, die dann dazuführt, dass eine Gemeinde sich mit allen erdenklichen Mitteln versucht zu wehren, damit zukünftige Bauherren in ihrer eigentlichen "Baufreiheit" weiterhin eingeschränkt werden, zumal es in dem "Dorf" genug schwarze Dächer gibt.
    • Name:
    • spezirano
  7. genehmigt?

    Wenn das schwarze Dach genehmigt sein sollte kann unter Berufung auf die Umgebungsbebauung diese für Sie nicht verweigert werden. Es könnte auch "einfach so gemacht worden sein", also entgegen dem Bebauungsplan, dann hat die Gemeinde das Problem der "Duldung" und möchte keine weiteren schwarzen Dächer. Die Festlegung ist sowieso Quatsch da die Dächer mit Solar vollgepflastert sind und man die roten Ziegel sowieso nicht sieht. Nachbarn haben kein Recht an der Gestaltung ihres Hauses mitzuwirken, das ist reine Schikane der Baubehörde. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN