Pappdocken und Wärmedämmung?
BAU-Forum: Dach

Pappdocken und Wärmedämmung?

Hallo,
uns wird gerade eine Doppelhaushälfte zum Kauf angeboten. (BJ 1982)
Das obere Stockwerk mit den Dachschrägen ist
bereits ausgebaut. (Satteldach ca. 45 Grad Neigung)
Die Wärmedämmung besteht aus 100 mm alukaschierter
Mineralwolle als hinterlüftete Zwischensparrendämmung.
Allerdings sind die Pfannen auf Pappdocken verlegt.
Nun bin ich über die Aussage gestolpert, das
Pappdocken bei gedämmten Dächern nicht eingesetzt
werden dürfen? Und wenn Sie schon da sind?
Ist bei einer Sanierung/Erneuerung der bestehenden
Dachisolierung eine Unterspannbahn zusätzlich erforderlich?
Könnte diese auch zwischen den Sparren befestigt werden ohne
das Dach aufzunehmen.
Oder können die Pappdocken als Unterspannbahn gelten?
Hierzu gibt es Netz leider widersprüchliche Aussagen.
Ich dachte an folgenden Aufbau:
(Längslattung auf die Sparren um von 15 cm auf 19 cm
Sparrentiefe zu kommen)
1.) hinterlüftete 160 mm Mineralwolle
2.) Dampfsperre
3.) Querlattung mit 40 mm Mineralwolle (20 % von 200 mm)
4.) Gips oder Lehmbauplatte (ggf doppelt beplankt)
Der Spitzbogen selbst ist nicht isoliert, die Obergeschossdecke ist/soll auf Höhe der Kehlbalken nach dem selben
Muster isoliert werden. Für ausreichende Hinterlüftung
sollten demnach gesortgt sein?
Gruß und Dank
Daniel
  • Name:
  • Daniel Kröger
  1. Dokken = Dampfsperre

    Werter Fragesteller
    Die Pappdocken bilden eine Dampfsperre, von innen in das Bauteil gelangende Feuchte kann nicht entweichen.
    Es kommt zu Tropfwasserbildung, welches die Dämmung durchfeuchtet.
    Also bei Dachgeschossausbau runter damit.
  2. ja die Doggen,

    Das Prob bei den Bitu  -  Docken ist, dass die hier nicht mehr als zusätzliche Maßnahme bezüglich Regensicherheit im Zusammenhang Anforderung an den Dachausbau gelten.
    Das mit der Dampfsperre würde ich nicht so sehen, da einerseits
    bei ausreichender Belüftung über der WDAbk. ein Abtransport von
    Feuchte erfolgt, anderseits gibt es Dampfsperren, die
    raumseitig (aber luftdicht bitte ) angebracht werden können.
    Grüße
  3. Siehe auch

    Werter Fragesteller
    Ähnliche Diskussion siehe unter Forum Dach Frage 2148, insbesondere auch Beitrag Herr Ibold.
  4. Ergänzung

    Ja, jetzt bin ganz verwirrt.
    Offensichtlich waren die Docken wohl mal
    erlaubt, schließlich ist das obere/erste Stockwerk
    ja ausgebaut und bewohnt.
    Eine Entfernung ist wohl ohne Neueindeckung nicht
    möglich, die Docken und Pfanne haben sich die letzten
    zwanzig Jahre "verbacken". Dieses kommt aber aus Kostengründen
    nicht in Frage.
    Zu den Fachregeln fand ich folgende Aussagen:
    Regensicherheit von Dachdeckungen
    Dipl.  -  Ing. Heinz Zanger
    Docken sollen nicht unter 25 ° Dachneigung
    eingesetzt werden.
    Docken können, wenn keine erhöhten Anforde
    rungen an die Dachdeckung gestellt werden,
    bei Unterschreitung der Regeldachneigung bis
    zu 6 ° eingesetzt werden. Wird das Dachgeschoss
    insbesondere zu Wohnzwecken genutzt,
    können Docken nur bei Einhaltung der Regel
    Dachneigung eingesetzt werden. Beim Einsatz
    von Docken über wärmegedämmten Dächern
    ist auf eine ausreichende Hinterlüftung zu
    achten.
    Windsogsicherheit von Dachdeckungen
    Dipl.  -  Ing. Hans-Peter Baum
    3.3 Luftdurchlässigkeit der
    Deckunterlage
    Unter Deckunterlage werden hier die
    Schichten unter der Dachdeckung
    verstanden.
    Sind sie luftdurchlässiger als die Dachdeckung,
    spricht man von offener
    Deckunterlage. Das sind z.B. :
    ■ Unterspannungen,
    ■ Docken,
    ■ keine Deckunterlage.
    Meine Frage war deshalb, ob oben genannte Iso-Maßnahmen als
    Hinterlüftung ausreichen, insbesonders ob eine diffusionsoffen
    Unterspannbahn zwischen den Sparren erforderlich ist bzw
    Sinn macht.
    Vielen Dank noch mal ...
  5. Sorry, sollte natürlich keine Ergänzung, sondern eine Nachfrage sein

    wg. oben
  6. richtig erkannt

    es geht lediglich um die zusätzliche Anforderung an eine
    Dacheindeckung, die nach Fachregel, eine Eindeckung mit Docken ablehnt. Werden Sie sich jetzt selbst vor den Kadi zerren, weil Sie gegen die Fachregeln verstoßen haben, sollten? :)
    Grüße
  7. noch mal gefragt ...

    Ich will mich nicht selbst verklagen.
    Das Haus ist ja noch nicht mal gekauft.
    Wie oben gesagt ist im Moment noch die alte Iso drunter.
    Mir geht es darum ob ich die Dachschrägen wie
    ich ganz oben angedacht habe dämmen kann?
    Und vielleicht hat noch jemand einen Tipp
    ob in dem oben beschrieben Verfahren (Zwischen und
    Untersparrendämmung kombiniert
    als Dampfbremse eine 100 % Sperre oder
    eher eine Dampfsperre durch die Restfeuchte
    zurück in den Raum difundiert zu verwenden wäre.
    Danke schon mal ...
  8. Wenn ich selber vor dieser Frage steh,

    mich nicht selbst verklage, ohjemine.
    Würd' ich's machen wie beschrieben.
    Würd' eine Bremse nehmen mit viel Spiel,
    im Sommer wenig, im Winter viel.
    Würd' doch trotzdem allem, auf die Ziegel gucken hi und da,
    ob da doch nicht einer fehlt und der Regen meine Dämmung quält.
    Grüße

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