Beschichtung auf Gussasphalt
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Beschichtung auf Gussasphalt

Hallo,

ich brauche zu folgendem etwas verzwicktem Fall eine fachliche Einschätzung und Informationen wie ich weiter vorgehen soll:

Ein Ing. -Büro hat einen Gussasphalt mit anschließender Bodenbeschichtung bei einem Fachbetrieb beauftragt.

Der Fachbetrieb hat den Gussasphalt korrekt ausgeführt und einen Subunternehmer mit der Beschichtung beauftragt. Der Subunternehmer (ich) hat das ursprüngliche LVAbk. nicht gesehen, sondern nur eine Bodenbeschichtung nach mündlichen Absprachen ausgeführt. Da vergleichbare Beschichtungen kurz vorher an anderer Stelle ebenfalls ausgeführt wurden. Diese Beschichtungen wurden (wahrscheinlich, genaue Infos müssen noch eingeholt werden) durch das Ing-Büro begutachtet und die Ausführung so bestätigt.

Auf Gussasphalt kann eine Bodenbeschichtung problemlos ausgeführt werden, jedoch kann vor der Beschichtung nicht gespachtelt werden, um ggf. kleiner Unebenheiten weiter auszugleichen. (hierzu liegen mir Bestätigungen von verschiedenen Herstellern vor) Eine Spachtelung jedoch war vom Ing. -Büro ausgeschrieben worden. (genaues LV liegt mir noch nicht vor, da Fachbetriebsbesitzer noch im Urlaub ist ...) Da mir das LV nicht vorlag, wusste ich nichts von der Spachtelung. Somit habe ich auch keine Bedenken angemeldet, sondern die Beschichtung fachgerecht ausgeführt.

Da eine Beschichtung Aufgrund der Schichtdickenmaße ohne Spachtelung nicht 100 % eben sein kann empfinde ich die nun verweigerte Abnahme Aufgrund "starker optischer Beeinträchtigungen" nicht als rechtens. Zumal die angemerkten optischen Mängel nur bei seitlichem Lichteinfall zu sehen sind.

Der Bauherr hat bereits einen Gutachter beauftragt. Mir als einfachem ehrlichen Handwerker fehlen aber die nötigen Kompetenzen, Erfahrungen und montären Möglichkeiten um Gleiches zu tun.

Wie soll ich mich weiter verhalten? Wo kann ich Hilfe bekommen? Aus meiner Sicht ist vermutlich schon das LV nicht korrekt. Kann von einem Ing-Büro nicht erwartet werden, dass es sich mit seinen Ausschreibungen fachlich auskennt? Zumal ich keine schriftliche Abnahmeverweigerung erhalten habe und die Schlussrechnung bereits gezahlt wurde. Im meiner Abrechnung wurde auch nur eine Oberflächenbeschichtung mit Versiegelung abgerechnet  -  keine Spachtelung. Scheinbar wurde auch bereits festgestellt, das die Ebenheitstoleranzen eingehalten wurden. (Hierzu liegt mir aber noch nichts schriftliches vor.)

Bundesland Sachsen

  • Name:
  • Melanie
  1. Beschichtung auf IC

    Foto von wiki

    Hallo Melanie. Irgendwie werde ich aus Deinem Text nicht schlau. Abgesehen davon, dass Gussasphaltestriche nur mit elastifizierten Reaktionsharzen auf Polyurethanbasis beschichtet werden sollten (alles andere ist suizidgefährdet) ist eine zusätzliche Spachtelung einer IC-Oberfläche hoch kritisch. Alles baut Spannungen auf, die ein Thermoplast nicht verzeiht Insofern liegt tatsächlich die Vermutung sehr nahe, dass bereits die Ausschreibung eher das Scheitern der Maßnahme als den Erfolg zur Folge haben wird. Dass die Schlussrechnung bereits gezahlt wurde, liegt nun die Umkehr der Beweislast vor und damit beim Bauherrn. Damit wäre doch aus meiner Sicht (zunächst einmal) alles in Ordnung und "Friede an der Front". Nur: mit großer Wahrscheinlichkeit wird es in den nächsten Wochen "krachen". Was bedeutet, dass die Fläche (vielmehr der Gussasphalt) kurz und klein reißen könnte. Wer kennt sich damit aus? Nun, das sind die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Gewerk >Fußböden<. Schicke mir bitte das LVAbk. einmal via Email zu. Derzeit beruflich mehrtägig in östlichen Gefielden unserer Republik unterwegs werde ich ab Dienstag wieder in meinem Büro sein. Homepage:

    Gruß: K.R.


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