Flachdachrichtlinie bei überdachtem Balkon? Anschlusshöhe/Schwelle
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Flachdachrichtlinie bei überdachtem Balkon? Anschlusshöhe/Schwelle
Flachdachrichtlinie bei überdachtem Balkon? Anschlusshöhe/Schwelle
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Jaja, sie gilt! Das heißt für Sie:
Jaja, sie gilt! Das heißt für Sie: -
bodengleicher Übergang
bodengleicher Übergang -
wenn das Haus oder die Wohnung
wenn das Haus oder die Wohnung -
na denn
na denn -
Die Flachdachrichtlinie gilt!
Gilt die Flachdachrichtlinie auch bei einem überdachten Balkon? MIr geht es um die oft zitierte Bestimmung zur Anschlusshöhe von mindestens 15 cm, welche auf 5 cm reduziert werden kann:
Flachdachrichtlinien, Pkt. 4.4. (2): "Eine Verringerung der
Anschlusshöhe ist möglich, wenn durch die örtlichen Verhältnisse
zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf sichergestellt ist und
Spritzwasserbelastung minimiert wird. In solchen Fällen soll die
Anschlusshöhe jedoch mindesten 0,05 m (5 cm) über Oberkante
Belag betragen. "
Der Einsatz von Drainrosten ist regelgerecht und bequem, da mit ihnen
die Anschlusshöhe der Abdichtung auf 5 cm reduziert werden darf.
Mir passt es nicht, dass auch auf einem überdachten Balkon eine Stolperschwelle eingebaut werden muss.
Ich finde aber keine Antwort auf die Frage, ob die Richtlinie auch bei überdachten Balkonen - hier mit 250 cm Dach - anwendbar ist. Die Überflutungsgefahr ist gering - nur bei starkem Regen und starkem Wind werden die Fenster überhaupt nass werden. Wegen des Rostes und der Überdachung dürfen Sie die Anschlusshöhe von 15 cm auf 5 cm reduzieren.
Damit sind Sie doch zufrieden, oder wollten Sie gar keine Schwelle, so eine Art Rollstuhlschwelle?
Grüße Ich hätte halt gerne einen Bodengleichen Übergang vom Wohnraum auf die Terrasse.
Dies ist natürlich auch rollstuhlgerecht. Ihr Eigentum ist, können Sie diesbezüglich wohl machen was Sie wollen.
Wenn Sie jetzt und hofftlich nie einen Rollstuhl brauchen,
würde ich versuchen, Ihnen die angestrebten Höhenverhältnisse auszureden.
Es ergeben sich aus meiner Sicht für den Wohnraum und die Tür selbst mehr Nachteile
was Feuchte- und Schmutzbelastung betrifft als Vorteile in der praktischen Nutzung.
Aber vielleicht bin ich da auch etwas konservativ oder altmodisch
... und die Planer hier haben andere Erfahrung mit den neuen Wohntrends und neuen Produkten gemacht.
Grüße Ich verstehe das Regelwerk nicht.
Wenn unter dem Balkon keine Wohnung ist, dann ist es doch kein Dach. Was soll also die Berufung auf die Flachdachrichtlinie?
Der Hinweis auf Schmutz und Feuchtigkeit kommt immer.
Aber wo soll der Dreck und das Wasser bei einer Balkontiefe von 250 cm und einem darüber liegenden Dach mit 250 cm her kommen? Die Flachdachrichtlinie gilt natürlich.
Denken Sie auch an den Notüberlauf, den Sie ab einer bestimmten Größe brauchen.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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