Mängelbeseitigung nach der Bauabnahme  -  Fertighaus
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Mängelbeseitigung nach der Bauabnahme  -  Fertighaus

Liebe Teilnehmer des Forum,
nach erfolgter Bauabnahme [ BGBAbk.-Werkvertrag ] am 05.09.2003 ergab sich eine recht umfangreiche Liste mit Mängeln, die bis
zum 03.10.2003 beseitigt sein sollten.
Ich habe die Begleichung der Schlussrate in Höhe von 10 % der
Gesamtsumme mit dem Hinweis auf die noch vorhandenen, teils
gravierenden Mängeln abgelehnt. Bis zum Ablauf der Frist waren
nur wenige der Mängel tatsächlich bseitigt. Ca. 80 % der Mängel
sind bis zum heutigen Tage nun endlich beseitigt. Ich habe daher
in der vergangegen Woche unserem Bauleiter noch einmal eine
aktualisierte Aufstellung der Mängel zukommen lassen und eine
Frist bis zum 26.11.2003 gesetzt. Ich habe ferner darauf
verwiesen, dass ich nach Ablauf der Frist örtliche Handwerker mit
der Mängelbeseitigung beauftragen werde und die entstehenden
Kosten von der Schlussrechnung in Abzug bringe. Unter anderem ist
die Duschabtrennung seit Monaten überfällig, ergo eine Benutzung
derselben nicht möglich.
Ich habe auf mein Telefax keine Antwort bekommen und diese
Frist ist nun auch abgelaufen.
Welche weitere Vorgehensweise ist sinnvoll bzw. rechtlich zulässig?
Vielen Dank für die hoffentlich recht zahlreichen Beiträge!
Jochen
  • Name:
  • Jochen Reu

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