Wer baut bezugsfertig?
BAU-Forum: Fertighaus

Wer baut bezugsfertig?

Wir suchen einen Fertighaushersteller, der wirklich bezugsfertig/Schlüsselfertig baut, sodass man dann einziehen kann. (Keine Eigenleistungen möglich)
Bitte um Namen solcher Hersteller und wenn möglich auch um (positive oder negative) mit diesen.
DANKE
  • Name:
  • Stefan Heimpel
  1. Fast jeder, wenn Sie es bezahlen

    Wissen Sie, wie viele Hersteller es gibt? Was haben Sie davon, wenn Ihnen der eine oder andere genannt wird? Sie müssen selber an Anbieter herangehen, die sie interessant finden. Wenn Sie die direkt und deutlich fragen, können Sie auch klare Antworten erwarten. Schlüsselfertig im Sinne von wirklich komplett fertig darf allerdings nicht zu billig werden, sonst ist erfahrungsgemäß Gefahr im Verzug. Die Materialien müssen gut sein, die Handwerker müssen gut arbeiten, und nicht zuletzt die Planung und der Ablauf müssen in Ordnung sein. Das kostet alles Geld, sowohl beim Fertighaushersteller als auch beim Bau mit einem Architekten. Und Fremdgewerke, die beim Fertighausanbieter als Generalunternehmer durch die Bücher laufen müssen, wirken u.a. wegen des doppelten Gewährleistungsrisikos (Fertighausanbieter und Handwerker müssen garantieren) auch nicht kostensenkend. Es gibt allerdings auch eine seltene anzutreffende Mischorganisation.
    Jedenfalls: Sie müssen aktiv werden und aktiv bleiben und viel Kommunikation betreiben und lernen. Ein Haus sollte man auf keinen Fall erwerben wollen wie einen Fernseher. Das geht meist schief.
  2. Denke, ein fast jeder

    Foto von Stephan Langbein

    liefert Ihnen sogar noch die Möbel  -  wenn Sie bezahlt haben, dann ist Einzug mit dem Koffer möglich :-)
  3. Entscheidungshilfe

    Checkliste: Fertighaus
    Wichtige Abstimmungspunkte mit dem Haushersteller
    eines Fertighauses:
    • Ist das Haus ein Niedrigenergiehaus (mit 30 % Senkung

    des Energieverbrauchs zur derzeit gültigen WSVO)

    • Besitzt das Haus ein Siegel der Qualitätsgemeinschaft

    Deutscher Fertigbau oder/und das RAL-Prüfsiegel der
    Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau? Hat sich Ihr
    Anbieter diesen Qualitätskontrollen unterworfen?
    (oder schließt es ein!)

    • Welche Leistungen beinhaltet Ist der Kellerbau im Preis

    inbegriffen? Wichtig ist die Formulierung: "Unterkante" oder
    "Oberkante" Keller!?
    .- Über welche Extras verfügt das Musterhaus?
    (Erker, Dachgauben, Sprossenfenster,
    Segmentbogenfenster, spezielle Türen oder Bodenbeläge,
    spezielle Sanitärinstallationen)?

    • In welchen Ausbaustufen wird das Musterhaus angeboten?

    Was ist bauseits, also vom zukünftigen Bauherrn zu
    leisten?
    (ebenso wie für die Wasser- und Stromanschlüsse (Wasseranschlüsse, Stromanschlüsse).)?

    • Wie hoch sind die Zuschläge für gewünschte Extras wie

    z.B. eine Dreifachverglasung?

    • Welche Fassade wird zum Festpreis angeboten?
    • Welche verschiedenen Dachformen beinhaltet das

    Festpreisangebot? Leistet es der Bauvorschrift Genüge?

    • Wann ist die Zahlung fällig? (Üblich ist eine Zahlung nach

    Baufortschritt. Der Hauptbetrag wird nach schlüsselfertiger
    Übergabe fällig, bei einigen Anbietern schon zum ersten
    Aufbautag.)?

    • Wieviel kostet der Keller, wieviel eine Fundamentplatte,

    und wer übernimmt die Arbeiten?

    • Welche Leistungen umfasst das Angebot? Beinhaltet es die

    Erdarbeiten, die Lagerungskosten für den Aushub, die
    Außentreppen und Außentüren?

    • Wie lange dauert es von der Vertragsunterzeichnung bis

    zum Einzug? (Üblich sind acht bis zehn Monate, insofern
    ein Grundstück vorhanden ist.)?

    • Welche Garantie- und Gewährleistungsfristen (Garantiefristen, Gewährleistungsfristen) räumt der

    Anbieter ein? (Auf die konstruktiven Teile des Hauses
    werden üblicherweise fünf bis zehn Jahre Garantie gewährt;
    im Einzelfall sogar 30 Jahre. Eine Gewährleistung erfolgt
    meist für 2/5 Jahre, gemäß VOBAbk..)

  4. alte Checkliste abgeschrieben?

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die scheint nämlich ein paar Jahre auf dem Buckel zu haben. Die "derzeit gültige WSVO" gilt seit über 2 Jahren nicht mehr. Und die Gewährleistungsfrist nach VOBAbk. beträgt inzwischen 4 Jahre und nicht zwei.

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