Bauantragsunterlagen anders als jetziger Arbeitsplan
BAU-Forum: Fertighaus

Bauantragsunterlagen anders als jetziger Arbeitsplan

Hallo Fachleute,
wir bauen bald ein Fertighaus und haben den Bauantrag schon vor langer Zeit gestellt. Jetzt geht es an die Werkplanung unseres Anbieters. Dabei stellt sich heraus, dass viele Kleinigkeiten in Bezug auf Maße anders sind als bisher angenommen. Die Bauleistungsbeschreibung war wirklich schlecht, daher haben wir darauf geachtet, dass viele Dinge noch vor Vertragsabschluss reinkommen. Aber es reichte anscheinend nicht.
Zum Beispiel der Kniestock wurde u.a. mit 2,40 m angegeben, aber sonst nichts. Jetzt stellt sich raus, dass es nicht ab OKFE ist (hat aber der Architekt so im Bauantrag geschrieben) sondern ab Rohfußboden. Ich vermute, dass ich nichts machen kann. Aber hätten die nicht schreiben müssen, wie es zu verstehen ist?
Eine andere Sache ist aber, dass wenn wir auf unsere Galerie gehen und am Treppenloch vorbei wollen (daneben ist nur 1 m Platz) am Brüstungsgeländer nur eine Höhe von 1,92 m haben und nicht über 2 m  -  wie angenommen, da unsere Firma wieder ab Rohfußboden misst. Ich dachte 2 m ist DINAbk.-Norm. Man hat aber auch vorher keinen Hinweis geliefert und wir wollen es auch nicht so haben. Mein Mann ist groß. Jetzt wird die Firma das Dach  -  wenn wir wollen  -  anheben, sollen es aber bezahlen. Ich weiß noch nicht wie teuer. Müssen die nicht von vornherein so planen, dass es DIN gerecht ist. So geht es wahrscheinlich weiter. Wer weiß, was als nächstes kommt.
Habe ich ein Recht darauf, auf meine 2 m zu beharren ohne Aufpreis. Ist die Firma nicht verpflichtet, zu schreiben, wie was gemeint ist?
Noch eine Sache. Wir haben im Vertrag zwei Oberlichter, die jetzt aber in der Größe nicht mehr passen. Ich musste aber vorher meinen Kniestock von 2,20 m auf 2,40 ändern lassen, damit diese passen und jetzt klappt es dennoch nicht. Es soll wegen unserer Aufdachdämmung nicht funktionieren. Die war aber schon vorher geplant. Kann ich darauf bestehen.
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.
Jetzt bitte keinen Verweis auf "Super-billig-Bau" geben. Billig ist das Haus nicht.
  1. kein Verweis auf Billigbau

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    aber versucht bin ich, auf dem Kommentar von

    Zum Kniestock: eine Legaldefinition, wie zu messen ist, gibt es nicht. Definitionen in Bebauungsplänen beziehen sich i.d.R. auf den Rohfußboden, weswegen die Baufirma möglicherweise "betriebsblind" auf nähere Angaben verzichtet hat. Den Bauherrn interessiert aber regelmäßig der fertige Zustand. Bei extremer Betrachtung liegt hier ein Dissens im Vertrag vor: beide glauben es sei geregelt, aber beide verstehen den Vertrag anders. Ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung gemäß Ihrem Verständnis besteht nach meiner Einschätzung nicht. Der Punkt muss neu geregelt werden, incl. der Vergütung hierfür.
    Zur Galerie: so wie ich es verstehe, ist die 1 m breite Galerie zugleich Treppenpodest, damit Bestandteil einer Treppe und unterfällt evtl. der DINAbk. 18165. Die DIN 18165 müsste aber vereinbart werden. Selbst wenn sie vereinbart wäre, würden die 2 m Höhe nur im Bereich der Lauflinie gelten. Am seitlichen Rand von Treppen und Podesten darf das Lichtraumprofil um bis zu 25 cm in der Höhe eingeschränkt werden. Andere DIN-Normen, aus denen 2 m Höhe am Geländer abzuleiten wären, sind mir nicht bekannt.


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