Luftdichtigkeit: Mangel bei Verletzung der Dampfsperre?
BAU-Forum: Fertighaus

Luftdichtigkeit: Mangel bei Verletzung der Dampfsperre?

Guten Tag,
liegt ein Mangel an der Luftdichtigkeit des Fertighauses vor, wenn folgende "Fehler" (aus meiner Sicht) gemacht worden sind:
1.
Der Elektriker hat beim Bohren der Hohlwanddosen die hinter der Gips- und Holzwerkstoffplatte liegende Dampfbremsfolie beschädigt und nicht wieder verklebt. Jedoch hat er luftdichte Hohlwanddosen verwendet und erklärt, dies sei ausreichend, um die Luftdichtigkeit zu gewährleisten, somit liege ein Mangel insoweit nicht vor.
2.
An den Stellen, an denen die Dampfbremsfolie an der Decke auf die Unterlattung aufgetackert worden ist, wurden die Tackerklammern nicht mit dauerhaftem Klebeband überklebt.
Liegt insoweit ein Mangel vor?
3.
Beim Aufbringen der Konterlattung haben die Handwerker ca. 4 mm zu lange Schrauben verwendet, sodass die Schraubenspitzen sich durch die dahinterliegende Dampfbremsfolie gebohrt haben.
Liegt hier ein Mangel vor?
Für alle Antworten schon einmal herzlichen Dank!
MfG
RRMeister
  1. Mängel

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Grundsätzlich: Sie haben Anspruch auf eine Bauausführung entsprechend dem Stand der Technik. Beschädigungen im Zuge der Bauausführung sind kein Stand der Technik.

    Zu 1: Hier dürfte ein Mangel vorliegen  -  an der Hohlwanddose kommt zwar keine Luft durch, aber die Luftwege sind weiter. Also ist die Konstruktion nicht mehr luftdicht. Wenn die Luftdichtigkeit der Folie nicht gebraucht würde: Warum ist sie dann eingebaut?

    Zu 2. : In der Regel nicht.

    Zu 3. : Ja. Bei Wind bewegt sich die Folie und es ist mit größerer Beschädigung im Laufe der Zeit zu rechnen. Da keine dauerhafte Verbindung ist, dürfte schon beim Luftdichtigkeitstest Luft durch strömen.

    Die Einhaltung der Grenzwerte nach EnEVAbk. ist eine staatliche Forderung, die Einhaltung der Regeln der Technik wird damit nicht bewiesen  -  das steht extra in der DINAbk..


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