HEBA Fertighaus Baujahr. 1972. Einige Fragen an das geschätzte Forum :-)
BAU-Forum: Fertighaus

HEBA Fertighaus Baujahr. 1972. Einige Fragen an das geschätzte Forum :-)

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
ich beabsichtige für eine Übergangszeit von ca. 5-7 Jahren ein Fertighaus von HEBA zu erwerben. Gestern las ich das Gutachten mal sehr intensiv und stieß auf Eternit Außenwände. 1972 dürfte es sich um Asbest gehandelt haben.
Der Preis des Hauses ist damit für mich auf 1,00 € gesunken und ich sollte mich auf den Erwerb des Erbbaurechtes konzentrieren und das Haus als Goodie hinzubekommen :-)
Selbstverständlich erwähnte der Gutachter mit keinem Wort Asbest. Er zitierte lediglich einen Forenbeitrag aus fachwerk.de von einem Herrn Bernhard, der mit seinem "schadstofffreien" HEBA Haus sehr zufrieden wäre. Ich halte den Gutachter für unseriös. Außerdem ist das Gutachten gerade 5 Wochen nach Beginn der Finanzkrise erstellt worden und damit der Schätzwert Makulatur. Die Liste der flammhemmenden Stoffe liest sich ebenfalls nicht so "gut". Muffig riecht es auch. Die dafür verantwortlichen Stoffe sind mir geläufig.
Die Wohnlage ist sehr ruhig, bevorzugt und die Nachbarn sind ruhig und auch angemessen weit "weg".
Die Heizung soll einem Brennwertkessel (Vaillant oder Brötje) weichen. Der Schornstein ist nicht verrohrt. Die Garage auch mit Asbest gedeckt.
Das Haus weist 124 kWh (m2/a) auf. Wie ich meine mit einer Therme von 1981 recht gut. Der Keller ist nicht feucht.
Die Heizkörper sehen "komisch" aus (klein, gedrungen). Enthalten diese auch noch Asbest?
Was meinen Sie? Den Grund, respektive das Ebbaurecht, für 50.000  -  70.000 € kaufen und das Haus für 1,00 €?
Sollte ich den Gutachter wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten belangen lassen? Er wurde von den Verkäufern bezahlt. Ich sehe ferner ein strafrechtlich relevantes Verhalten bei dem Gutachter.
Ich denke, in dem Haus sind noch ca. 35.000  -  50.000 € zu investieren.
Wie sieht das mit der Asbestgefahr aus? Das Haus soll, wie gesagt, nur 5-7 Jahre überbrücken. Dann geht es aufs Land :-).
Der Herr Bernhard, wenn er nicht mit meinem Gutachter identisch ist, darf sich gern bei mir melden und alle anderen natürlich auch unter: Fertighaus_1972@yahoo.de oder hier im Forum.
Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre Unterstützung.
E250 TD
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  • E250 TD
  1. Und wo ist das Problem mit Asbest

    wollen Sie das essen? Mal im Ernst. Natürlich ist Asbest nicht gesund. Wenn Sie es Inhalieren oder sonst wie in größeren Mengen in "Körper" bekommen.
    Aber solange das Asbest "gebunden" ist passiert da auch nichts. Erst wenn Sie Umbaumaßnahmen vornehmen, wo Asbest FREI wird.
    Gebunden ist Asbest also "harmlos", lose dann nicht mehr. Das ist der Unterschied.
    Aber ich bin nur Laie, keine Fachberatung oder gar Rechtsberatung
    Wenn Sie sich wg. Asbest unsicher sind, dann ein Gutachten einholen oder vom Preis "runterhandeln" oder wie auch immer.
    Ist ja eh nur 5 Jahre ...
    Und natürlich verstehe ich Ihre Bedenken. Nur muss man das immer von zwei Seiten sehen. Das Benzin im Auto ist auch nicht gesund, aber Trinken Sie das?
  2. Fertiges Fertighaus?

    Wenn es sich um zementgebundenen Asbest handelt ist dies wohl das kleinste Problem. Wenn Sie den typischen Muffgeruch schon wahrgenommen haben ist dies ein klarer Hinweis auf Chloranisole als Zerfallsprodukte.
    Probleme in Fertighäuser aus dieser Zeit machen unter anderem:
    • Pentachlorphenol (PCP)  -  fungizid
    • Hexachlorcyclohexan bzw. Lindan- insektizid
    • Formaldehyd bzw. Methanal

    .- ...
    Wenn das Haus wirklich saniert werden soll, bleibt da nicht mehr viel übrig nach der Entfernung der Fassaden, der Dämmungen und der behandelten Hölzer ...
    Das Haus ist eher nicht als "Goddie" zu betrachten, sondern dürfte erhebliche Entsorgungskosten mit sich bringen.
    Mehr dazu unter angehängtem Link.
    Gruß aus Wiesbaden,
    Christoph Kornmayer

  3. schwer verständlich

    wer hat denn den Gutachter mit welchem Ziel beauftragt.
    Grundsätzlich gibt es für Asbestzementprodukte (Eternit) keine Sanierungspflicht und sie erfüllen in der Regel den ihnen zugedachten Zweck. Mithin wäre es schwer, einen Mangel daraus zu konstruieren. Beim Umbau sieht das anders aus  -  eine Ertüchtigung ist wegen des Wiederverwendungsverbots oft nicht möglich.
    Die Abbruch- und Entsorgungskosten (Abbruchskosten, Entsorgungskosten) steigen gegenüber einem "normalen" Haus nicht wesentlich. Allerdings wird der Eigentümer von der 1 €-Idee möglicherweise nicht so begeistert sein.
  4. Gutachter belangen ist Quatsch ...

    "Sollte ich den Gutachter wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten belangen lassen? Er wurde von den Verkäufern bezahlt. Ich sehe ferner ein strafrechtlich relevantes Verhalten bei dem Gutachter. "
    Wie kommen Sie darauf? Der Gutachter hat nach seiner Beauftragung gehandelt und ein Privatgutachten erstattet. Ich nehme an, er ist vom Verkäufer bestellt und hat ein Wertgutachten erstattet. Im Rahmen eines solchen Gutachtens ist er nicht verpflichtet, nach Sachdstoffen und sonstigen, nicht offensichtlichen Mängeln zu fahnden. Dazu hat er schlicht keinen Auftrag, und wenn er es doch tut und ohne Auftrag nach nicht offensichtlichen Schäden sucht und die sogar ins Gutachten schreibt oder dem Käufer benennt, dann verliert er wahrscheinlich sogar seinen Honoraranspruch, bis hin zu Schadenersatz dem Besteller gegenüber.
    Einen Gutachter, der sich aktiv in die Verkaufsverhandlungen einmischt und dann noch auf Internetforenbeiträge verweist, kann man vielleicht für einen "Schlechtachter" halten, aber mit verletzten Berufspflichten hat das noch nichts zu tun, und strafrechtlich ist da schon mal gar nichts vorgefallen.
    Aber bei Immobilien ist es so: Der Markt macht den Preis, nicht das Wertgutachten. Das Gutachten stellt nur eine Orientierung und Unterlage über das Haus dar. Wenn Sie sagen, das Grundstück ist mir einen bestimmten Betrag Wert, das Haus sehe ich aber eher als Belastung an, da ich es eh abgereißen würde, dann ist das Ihr gutes Recht so zu argumentieren. Entweder der Verkäufer geht drauf ein oder eben auch nicht. Dann heißt es, wo anders kaufen. Ganz einfach.
    Gruß
  5. wie Andreas schon schrieb: Preisbildung durch Angebot und Nachfrage ... sofern der Verkäufer nicht auf den Kopf gefallen, in einer Notlage oder sich beschwatzen lässt.

    ... wie Andreas schon schrieb: Preisbildung durch Angebot und Nachfrage ... sofern der Verkäufer nicht auf den Kopf gefallen, in einer Notlage oder sich beschwatzen lässt.
    Man muss auch nicht gleich den Teufel an die Wand malen: Ein leerstehendes ungelüftetes Haus muffelt nun mal.
    Sie dürfen es gerne mal mit dem Grundstückswert probieren. Der Schuss kann aber böse nach hinten losgehen. Genauso wie ich einen dicken Hals bekomme wenn Immobilien völlig überbewertet angeboten werden (wir suchen auch gerade ...) hat auch der Verkäufer das Recht sich Vera ... t zu fühlen, wenn ein abwegig tiefer Preis angeboten wird.
    Er wird dann vielleicht sehr schnell einen besseren Preis akzeptieren, auch wenn der unter dem Wunschpreis liegt.
    Ein besserer Preis kommt vielleicht sehr schnell zustande. Dazu bruacht es nur eine andere Bewertung des Hauses. Auch eine mögliche Schadstoffbelastung muss nicht unbedingt das Haus komplett entwerten. Mit einem guten Berater an der Seite findet sich vielleicht eine viel kostengünstigere Lösung als eine komplette Sanierung ...
    Gruß
  6. Hat sich ohnehin erledigt.

    Ich zahle keine 80.000,00 € für ein Haus, das ich abgerissen hätte. Leben wollte ich in Asbest- und Formaldehydverseuchten (asbestverseuchten, formaldehydverseuchten) "Hütte" ohnehin nicht.
    E250 TD
    • Name:
    • Herr Car-2467-Di

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