falsche Fenster
BAU-Forum: Fertighaus

falsche Fenster

Wir haben ein Haus mit einem Erker gebaut, (Fertigteil), beim Aufbau viel uns auf, dass wir im Erker statt Bodentiefer Fenster nur normale Fenster haben. Nun wurde nach dem Fehler gesucht. Im Prospekt gibt es Bodebtiefe Fenster, im Plan (schwarz weiß, normale Ansichten) gibt es nur normal große Fenster.
Nun sagt aber die Firma, dass zählt was in dem Bauantrag steht. Aber uns als Laien ist das mit dem Fenster nicht aufgefallen. Weil wir die "Strichzeichnung" auch gar nicht als unser Haus angesehen haben. (ja, ist unser Fehler). Das war völlig anders als unser farbiges Prospekt Haus und weil der Architekt eh das ein oder andere vergessen oder übersehen hat.
Unser Hausverkaufer hat uns zugesichert, dass wir unsere Bodentiefen Fenster bekommen. Nun die Frage, welche Chance haben wir an unsere Bodentiefen Fenster zu kommen?
Es gibt schließlich eine Prospekt und Beraterhaftung.
Der Baubetreuer vor Ort hat uns ausgelacht, nachdem ich sagte, dass ich gerne auch bereit wäre, die Kosten zu übernehmen. Sein Angebot belief sich (immer noch lachend) auf 6.000 €. Das Angebot eines einheimischen Fensterbauers liegt unter 2.000 €.
Sollte ich das ganze über einen Anwalt laufen lassen?
  • Name:
  • Alexander B.
  1. Beraterhaftung ...

    gibt es nur bei Banken!
    Wenn der Prospekt nicht schriftlich als Vertragsbestandteil benannt ist, gilt er so wenig wie eine mündliche Aussage irgendeines Beraters.
    Die 2 T vom Fensterbauer sind die Fenster. Aber für die muss ja ein größeres Loch her.
    Vergessen Sie es schlicht und einfach. Bitter, aber wahr
  2. Beraterhaftung

    Es gibt doch die Produkthaftung. In meinen Augen stellt es eine Täuschung dar. Wir bekommen ein hübsches Prospekt, damit wird uns unser Haus verkauft. Dann bekommt man eine Zeichnung, mit der wir nichts anfangen konnten.
    Wir haben uns auf die Aussagen des Verkäufers verlassen.
    sollte ich vielleicht einfach das Fenster frei einbauen lassen und mir den Ärger ersparen?
  3. Produkthaftung

    Wesentliche Voraussetzung = Beweglich.
    Ein Haus ist eine Immobilie. Immobil = unbeweglich.
    Nix Produkthaftung!
    Sie haben sich von einem schönen bunten Prospekt und einem Verkäufer mit nettem Lächeln, gutem Rasierwasser und schönen Sprüchen einlullen lassen.
    Doch, mit der Bauantragszeichnung kann man etwas anfangen.
    Was Sie machen sollen, können und wollen wir Ihnen nicht sagen. Nur die Chancen und Risiken verdeutlichen.

  4. Mit Zeichnungen kann man etwas anfangen

    Architekten und Ingenieure sprechen immer durch Zeichnungen. Anders kann es bei Fertighausanbietern auch nicht sein.
    Das Prospekt zeigt die Möglichkeiten des Fertighausanbieters auf. Das was der Fertighausanbieter Ihnen schuldet ergibt sich aus dem Vertrag. Zu diesem Vertrag sollten Entwurfszeichnungen und eine Baubeschreibung existieren. Was steht darin oder was ist dargestellt?
    Gruß
  5. meine Glaskugel

    sagt mir: Sie haben es versäumt den Vertrag und die Vertragsinhalte (Zeichnungen) von einem unabhängigen Fachmann überprüfen zu lassen. Wenn ich Zeichnungen nicht lesen kann muss ich auch jemand fragen der sich damit auskennt.
    Zum Fensterproblem: ich würde mir das nicht antun und die Fenster tauschen.
    Gruß Andre

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