Haftung der Subunternehmer?
BAU-Forum: Fertighaus

Haftung der Subunternehmer?

Hallo,
wir ärgern uns etwas über die Bauausführung eines Fertighauses der Firma Kampa, bei der wir uns bekanntermaßen leider nicht mehr beschweren können.
Wir sind noch kein Jahr drin, da stellen wir fest, dass Fliesen am Fußboden sich lösen (liegen wohl hohl), und der Verputz reißt an etlichen Stellen.
Hat es überhaupt Sinn, zu versuchen, die Subunternehmer haftbar zu machen? (Wobei ich überhaupt erst mal rauskriegen müsste, welche Anschrift die haben).
Viele Grüße
Albert
  • Name:
  • Albert
  1. Haben Sie einen Vertrag mit dem Suppi gehabt

    Nö! Sondern mit Kampa! Sie können also ihre rechtlichen Ansprüche nur bei Kampa anmelden und Kampa reguliert (oder eben nicht) diesen Anspruch nach ihrem Vertrag mit dem Suppi.
    Sie können Haftungsansprüche beim Suppi nur geltend machen, wenn Sie von Kampa eine Gewährleistungsabtretungserklärung haben, bei der Kampa die Gewährleistungsansprüche aus dem Vertrag Kampa-Suppi direkt an Sie abtritt. Haben Sie sowas? Vermutlich nicht!
    Das wäre so die Standardlösung, glaub nicht, dass es noch was anderes gibt.
    Gruß aus Berlin
  2. Hallo Herr Tilgner, ich muss mal die Verträge ...

    Hallo Herr Tilgner,
    ich muss mal die Verträge genau studieren. Vermutlich haben Sie ohnehin recht.
    Bei der Eigentumswohnung, die wir zuvor hatten, waren für so einen Fall die Gewährleistungsansprüche abgetreten. Seufz, wer hätte auch bei Kampa mit einer Insolvenz gerechnet?
    Wir hatten einen Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus. Heute kann ich mich nur noch ärgern darüber, denn die Leistungen für Fußböden etc. waren recht teuer; also für gutes Geld schlechte Leistung.
    Viele Grüße
    Albert
  3. Da bin ich genau andersrum informiert.

    Leider weiß ich es nicht wirklich, aber gehört (nicht nur einmal) habe ich, dass der AG im Falle einer Insolvenz des AN die Subunternehmer direkt für Mängel in Anspruch nehmen kann. Schließlich hätte der AN die Mängelrüge des AG ja auch anj den Verursacher weitergereicht. Dies erscheint mir auch logisch, und unser Rechtssystem ist weitgehend logisch.
  4. logisches Recht

    Ja, Herr Stodenberg, logisch sind zumindest viele unserer gesetzlichen Regelungen. Habe auf Ihren Einwand hin noch mal auf online-Anwaltsseiten geschmökert. Gewährleistungsansprüche gegen Subunternehmer eines insolventen Bauträgers oder Generalunternehmers lassen sich nur nach vorheriger Gewährleistungsabtretung erzielen. Eine solche Gewährleistungsabtretung stellt vielleicht in letzter Minute noch der Insolvenzverwalter aus, hat man auch diese Chance verpasst ist Sense.
    Begründung: In einer Gewährleistungsabtretung steht drin, welcher SUB (Name und Geschäftsadresse) welche Leistungen auf Basis welchen Vertrages (Datum) erbracht hat.
    Ohne all diese Angaben haben Bauherren keinen Beleg, dass diese Firma tatsächlich einen Auftrag hatte, auf der Baustelle war und für die mangelhaften Arbeiten verantwortlich ist und eine Postadresse der Firma haben die Bauherren dann meist auch nicht. Wie will ein Bauherr ohne all diese anspruchsbegründenden Angaben einen rechtlichen Anspruch (Gewährleistung) anmelden und durchsetzen? DARAN SCHEITERTS!
    Die Firma könnte einwenden: "Ich war auf dieser Baustelle nie, ich kenne das Objekt gar nicht, das muss ein Missverständnis sein! "

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