Fußbodenheizung im Altbau
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Fußbodenheizung im Altbau

Hallo,
wir möchten im Zuge einer Sanierung (teilweise Entkernung)
eine Fußbodenheizung bei uns installieren. Die Fassade wird mit
12 cm 035 gedämmt.
Es handelt sich um ein 2-Familienhaus mit Keller (unbeheizt).
Wir haben von Oberkante Rohfußboden bis Unterkante verputzte
Decke insgesamt 260 cm.
Ein Heizungsmensch machte uns folgenden Vorschlag:
  • Systemplatte 30 mm (Wärmedämmung + Trittschall)
  • Aluminium-Verbundrohr 16 mm
  • Estrich (Zementestrich) 44 mm über Rohr
  • Bodenbelag (Fliesen) 10 mm
  • Gesamtaufbau wären 100 mm

Kellerdecke sagte er solle mit 5 cm PURAbk. 025 gedämmt werden.
Mehr gibt die Decke nicht her.
Wir hätten dann vom Treppenhaus eine Stufe von 4 cm
in die Wohnung. Die Fliesen sollen in den nächsten
2 bis 3 Jahren im Treppenhaus erneuert werden. Da könnte
man das dann angleichen.
Die 4 cm wären nicht die Welt. Wir hätten dann immer noch
eine Deckenhöhe von 250 cm
Was haltet ihr davon?
Viele Grüße
Sammy

  1. Die Raumhöhe ist nicht entscheidend

    Eine Altbausanierung ist immer von Kompromissen begleitet. Deshalb ist der Wunsch nach einer Fußbodenheizung immer mit der Nicht-Einhaltung von Normvorgaben verbunden, so meist bei der Wärmedämmung, um die Gesamtaufbauhöhe so gering wie möglich zu halten.
    Der Ihnen vorgeschlagene Kompromiss von 30 mm (welche Wärmeleitgruppe?) + 50 mm PUR025 ist schon sehr gut und erfüllt fast die Norm, genau so wie die Heizestrichdicke. Über die Estrichqualität (Zusatzstoffe, o.ä.) sollten Sie sich vom Estrichleger beraten lassen.
    Was jedoch viel wichtiger ist, sind die vorhandenen Türhöhen. Auch diese werden ja um gut 10  -  11 cm niedriger. Alle Türblätter müssen gekürzt werden (Glastüren vorhanden?). Das Tür-Normmaß ist bekanntlich 2,015 m. Passen nach Einbau der Fußbodenheizung die Türhöhen auch noch für längere Menschen? Sie müssten sich ansonsten ducken ...
    Mit sonnigem Gruß ... Lb

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN