Frage zur Heizkostenberechnung
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Frage zur Heizkostenberechnung

Hallo,
in unserem 15 Parteienhaus werden die Heizkosten zu 50 % nach der Wohnfläche und 50 % des Verbrauchs berechnet.
Da wir äußerst sparsam unsere Thermostate eingestellt haben und regelmäßig 14 Tägig 3-4 Tage unsere Wohnung nicht nutzen, erscheint mir die Berechnung nicht zu meinem Vorteil.
Es gibt einige Mieter die ihre Heizung von Anfang bis Ende der Heizperiode auf Maximum stellen und somit den den Verbrauch nach oben kurbeln, an deren Kosten ich auf Grund meiner Wohnfläche anteilmäßig dazu zahle. Kann ich eine andere Berechnung nach dem wirklichem Verbrauch erreichen?
Die Auswertung wird durch Heizkostenverteiler der Firma Brunata vorgenommen.
die Kosten unserer 102,00 Quadratmeter Wohnung schlüsseln sich wie folgt auf:
50 % Grundkosten nach Wohnfläche= 435,82 DM
50 % Verbrauchskosten = 304,52 DM
Danke für eventuelle Antworten.
Freundliche Grüße Fred B.
  1. Beispiel aus der Praxis (leider negativ)

    Ich hatte ähnliches Problem mit einer Wohnung, die ich nur 2 Tage in der Woche genutzt habe. Ich schlug dann vor, direkt nach Verbrauch abzurechnen. Natürlich waren die anderen Mieter dagegen.
    Bei mir ist es dann so geblieben. Nachfrage beim Mieterverein war auch negativ.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. das geht eher in die Richtung Mietrecht

    Ganz allgemein gesagt, wenn ein Verbrauchschlüssel in einem Mietvertrag festgelegt ist (z.B. eine 50/50 %ige Verbrauchsumlegung) und dieser Vertrag beiderseitig unterschrieben ist, dann muss man sich auch daran halten. Auch als Mieter.
    Meine Meinung wäre: Wieso sollte der Vermieter den Vertrag bzw. die Abrechnungsmodalitäten ändern? Der Mieter hat sie doch mit seiner Unterschrift akzeptiert ...
    Ob es speziell in Ihrem Fall auch so ist, kann ich nicht sagen. Darf ich auch nicht, denn ich bin kein Rechtsanwalt ... ;-)
    • Name:
    • Reg2003-WA
  3. Klar ist die Unterschrift verbindlich

    da ich auf diese für mich schwernachvollziehbare Abrechnung nie gekommen wäre, (wo liegt der Sinn bzw. Nutzen für den Vermieter?)
    war ich wohl etwas nachlässig bei dem Vertragsabschluss.
    Das ich mich an die Unterschrift gebunden fühle ist selbstverständlich, nur ärgerlich bin ich trotzdem.
    Gruß Fred
  4. das Gesetz

    schreibt die Abrechnung vor. Danach darf der Vermieter nur 50 % oder 70 % (habe die genaue Zahl nicht im Kopf) nach Umlage abrechnen. Sie fühlen sich zwar benachteiligt, aber es gibt auch Mieter die am Giebel, paterre oder sonst eine ungünstige Lage ihrer Wohnung haben. Um diese Ungerechtigkeiten auszuräumen schreibt das Gesetz das so vor. Ansonsten hilft nur Haus kaufen und nur bezahlen was verbraucht wird.
    • Name:
    • Alexy
  5. Wo ist das Problem?

    In der Zwischenzeit heizen Ihre Nachbarn ja Ihre Bude mit. Andersherum, wenn Sie nicht die Nachbarwohnungen mitheizen, müssen die halt ihre Heizkörper aufreißen. Das ist nun mal so im Mehrparteienhaus. Beschwert sich Ihr Nachbar im Dachgeschoss? Eine andere Abrechnung außer die gesetzliche ist nicht ...
    Nebenbei: Verlangen Sie von Ihrer Krankenkasse auch die nicht genutzten Beiträge zurück, wenn Sie keine Kosten verursachen? Oder Ihre Zahlungen in die Rentenkasse? So etwas nennt man Solidargemeinschaft ...
    Das schreibt Ihnen übrigens auch ein Mieter :-)

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