Abstand zwischen Schornsteinrohr und Nachbarfenster
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Abstand zwischen Schornsteinrohr und Nachbarfenster

Meine Frage ist, wie groß muss der Abstand zwischen einem Schornsteinauslass und den Fenstern der Nachbarn sein?
Das Problem liegt darin, dass in unserem Neubaugebiet mein Nachbar ein Schornsteinrohr (Heizungsanlage) so platziert hat, dass bei Westwind (der herrscht leider vor) die Abgase sich in den Zimmern im ersten Stock wiederfinden und ein lüften leider zwangsläufig Verbrennungsluft mitbringt :-(
Gibt es Richtlinien, Vorschriften oder Urteile, die dies Thema betreffen?
Udo Heeren
Drensteinfurt
  • Name:
  • Udo Heeren
  1. Fragen sie bei

    Foto von Andrea Leidenbach

    ihrem Bezirksschornsteinfeger nach, der muss den ja auch abgenommen haben oder nicht?
    Der hat bestimmt alle nötigen Texte parat und unserer ist immer sehr hilfsbereit.
  2. Abnahme  -  na ja.

    Abnahme, na ja, das ist so eine Sache.
    Noch sind wirin einem Neubaugebiet.
    Gebaut wird nach dem vereinfachten Verfahren und mein Nachbar hat in Eigenleistung gebaut.
    Der Bezirksschornsteinfeger war noch nicht da, nicht mal bei mir ...
    Aber ich wede versuchen, ihn zu erreichen.
    • Name:
    • Udo Heeren
  3. Keine Abnahme?

    Foto von Andrea Leidenbach

    Bin selber nur BH, aber bei uns war der Mann in Schwarz bereits gucken bevor wir überhaupt loslegen durften, beim Nachbarn wurde die Verlegung wegen ein paar Knicke zu viel sogar abgelehnt, ich dacht die muss man immer vorher fragen.
    Da würde ich mich aber doch mal schnell erkundigen, vielleihct auch den Heizungsbauer noch mal ansprechen.
  4. wir haben auch nach dem vereinfachten Verfahren gebaut

    klar, eine Bauabnahme gibt's dabei nicht. Wenn ein Bauträger gegen die LBOAbk. verstößt, muss man sogar privatrechtlich gegen ihn vorgehen, denn dem Bauamt interessiert's nicht die Bohne ...
    Aber: Egal ob vereinfachtes Verfahren oder nicht, der Schornsteinfeger kommt auf jeden Fall! Der wird dann die Heizungsanlage inkl. Schornstein abnehmen, dann können sie ihn darauf mal auf Ihre Bedenken hinweisen.
  5. Habe mit dem Schornsteinfeger telefoniert

    und er sagt, der Abstand eines Abgasrohres (Gas) von einem Fenster muss mindestens 1,5 Meter betragen.
    Das ist es mindestens, weil ja noch eine Auffahrt dazwischen liegt.
    Nun liegt es an mir, zu beweisen, dass ich mehr als durch das BGBAbk. erlaubt, belästigt werde :-(
    Mal sehen, ob ich mit meinem Nachbarn gütlich eine Einigung erzielen kann.
    • Name:
    • Udo Heeren
  6. Es gibt Vorschriften:

    Ich bin Schornsteinfeger,
    Ihre Frage gehört zu denen die uns täglich beschäftigen. Die notwendige Höhe einer Abgasleitung über Dach ist in verschiedenen Vorschriften geregelt. Welche Vorschrift gilt, ist u.a. auch von dem Bundesland in dem Sie wohnen abhängig. Die Unterschiede sind zwar mittlerweile marginal, aber dennoch vorhanden.
    Als oberster Grundsatz gilt aber eines: Es darf niemand durch eine Abgasanlage bzw. deren Emissionen dauerhaft belästigt oder gefährdet werden!
    Um Ihre Frage jetzt auch mal zu beantworten ;-) ,
    Die Vorschriften sind:
    TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen);
    DINAbk. 18160 (Hauschornsteine);
    FeuVo (Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes) eigentlich als massgeblichste Verordnung, von der aber auch je nach Stand der Technik durch Einzelzulassungen abgewichen werden darf;
    TA-Luft (Technische Anleitung)
    wenn es sich um einen gemauerten Schornstein handelt: entweder 40 cm über den First oder im Abdach: im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen muss der Abstand Sch-Mündung zur Dachfläche 1 m betragen. Bei sog. Außenwandgeräten mit senkrechter Dachdurchführung (die heißen wirklich so, man sieht nur ein Metallrohr mit ca. 10  -  15 cm Durchmesser) muss der Abstand zur Dachfläche 40 cm betragen. Dachaufbauten oder Öffnungen (Fenster) bis zu einer Entfernung von 1,5 Meter müssen um 1 Meter überragt werden! Mit jedem weiteren Meter Entfernung (des Fensters vom Schornstein) darf der Schornstein 30 cm weniger hoch sein)
    Aber: In der FeuVo NRW steht: Wenn Belästigungen zu befürchten sind, können weitergehende Anforderungen gestellt werden.
    Ich bitte aus meiner beruflichen Erfahrung heraus nur eines zu bedenken: Der Unterschied zwischen reiner Wahrnehmung und einer Belästigung ist naturgemäß subjektiv. Der beste Weg zur Konfliktvermeidung ist ein Gespräch mit dem Nachbarn! Der hat ja in der Regel auch ein Interesse am guten zusammenleben. Ich empfehle dann einen gemeinsamen Termin mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zur Problembeseitigung.
    Sollte der Nachbar sich nicht einsichtig zeigen, kann Sie der Schornsteinfeger auch über weitere mögliche Schritte informieren.
    MfG Thomas Glass
    Schornsteinfegermeister
    • Name:
    • Thomas Glass

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN