Blockheizkraftwerk / KWK und zwei Häuser
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Blockheizkraftwerk / KWK und zwei Häuser

Hallo, ich habe zwei Altbauten (noch Ofenheizung), die beide einzeln oder zusammen eine neue Heizanlage bekommen sollen.
Ursprünglich dachte ich an getrennte Brennwertkessel je Haus. Die Entfernung zwischen den beiden Häusern beträgt ca. 20 m (Sandboden, Tiefe für Kanal egal).
Die Wohnfläche beträgt 400 m² (3 WEAbk.) im ersten und 240 m² (1 WE) + Einlieger im 2. Haus.
Nach einem Gespräch mit der Energieberatung NRW wurde mir der Vorschlag der KWK (in 1 Haus, beheizt beide) gemacht. In den schriftlichen Unterlagen (Fotokopien) findet sich aber dass KWK nur bei Reihenhäusern sinnvoll ist (1 Anlage für mehrere Häuser).
Was ist richtig? Gibt es da Erfahrungswerte?
Alternativ wurde mir eine Pellets Heizung vorgeschlagen. Lässt sich der Pelletsbedarf im DGAbk. lagern? Gewicht? Frage gilt für das kleinere Haus, da kein Keller, und wg Einlieger im EGAbk. kein Platz.
Brauche ich dann auf jedenfall die (teureren Säcke?)
Schon mal im Voraus Danke
  • Name:
  • Rainer Myshrall
  1. KWK im Wohnungsbau

    Blockheizkraftwerke werden um möglichst wirtschaftlich betrieben werden zu können, üblicherweise so ausgelegt, dass sie eine Wärmegrundlast abdecken. Die Wärmebedarfsspitzen werden z.B. mit einem konventionellen Kessel abgedeckt.
    Ob ein BHKW sich rechnet hängt von vielen Einflussfaktoren vor allem vom Wärme und Strombedarf und denn aktuellen Bezugskosten für Brennstoff und Strom. Der erzeugte Strom sollte möglichst im Objekt selber genutzt werden, da die Einspeisevergütung regional unterschiedlich und meistens nicht sehr hoch ist. Das ein BHKW nur in Reihenhäusen Sinn macht kann man so pauschal nicht sagen.
    Bei der von Ihnen genannten Objektgröße könnte eventuell ein Miniblockheizkraftwerk (z.B. Dachs HKA, ecopower) in Verbindung mit einem Kessel Sinn machen. Dies müsste aber mit Ihren spezifischen Gegebenheiten berechnet werden. Vertragspartner der genannten BHKW-Firmen bieten oft kostenlos eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die spezifischen Gegebenheiten an. Da diese allerdings verständlicherweise auch ihre Geräte verkaufen wollen, sind solche Berechnungen mit Vorsicht zu genießen.
    Zu Pelets kann ich nicht viel sagen, aber hier gibt es einige Experten in diesem Gebiet. Zu der Lagerung: Ist in dem kleineren Haus keine Lagermöglichkeit vorhanden bietet sich eventuell auch hier eine Nahwärmelösung an mit einer Heizzentrale im größeren Objekt und einer Übergabestation im kleineren.
    • Name:
    • M. Paulus
  2. Pellets würde auch gehen für Nahwäre, siehe Link

    Entweder im Dach (Statiker fragen 1 m³ sind 650 KG), in einer separaten Garage (+ Anlage) oder mit Erdtank. Schauen Sie mal den PDF-Link von Paradigma an. Pellets gibt es bis 31 kW, mehrere sind auch Koppelbar, auch mit Solar.
    Ich hatte das auch in der Überlegung, nur das Nachbarhaus wollte nicht. So habe ich jetzt eine 10 kW für mein Haus. Ist aber trotzdem noch auf 20 kW erweiterbar. Nachbarhaus kann also immer noch ran :-)
    Lt. Heizungsbauer gibt es nun auch flexible Rohre für Heizung für die Erdverlegung.
    BKHW hatte ich auch schon überlegt. Senertec war hier im Gespräch. Ist jedoch für 1-Fam. Haus noch zu teuer. Für mehrere sicherlich sehr interessant. Sie erzeugen auch noch Strom und sind von Mineralölsteuer befreit. Sind auch Koppelbar, wenn eine nicht reicht.
  3. Noch eine Anmerkung

    Noch eine paar Gedanken zur Stromerzeugung: Schwierig könnte sich bei vermieteten Objekten unter Umständen die Stromabnahme gestalten. Da Sie Ihre Mieter nicht dazu zwingen können Strom aus Ihrem BHKW abzunehmen, ist es notwendig dies im Vorfeld mit den Mietern abzuklären. Da ein BHKW zumeist nicht 100 % des Strombedarfes deckt muss mit einem Versorger ein Vertrag bezüglich des Reststrombedarfes geschlossen werden. Außerdem muss man eine Lösung finden wie dann der Strom mit den Mietern abgerechnet wird, denn dieser will wahrscheinlich keine zwei verschiedenen Rechnungen für den Strom bekommen. (rechtlich überhaupt zulässig, wenn Vermieter kein zugelassenes EVU?)
    • Name:
    • M. Paulus
  4. Noch eine Anmerkung zum Strom von H. Paulus

    stimmt, mit dem Strom beim Vermieten könnte es kompliziert werden. Wobei die meisten BKHW Anlagen Netzparallel arbeiten. Somit könnte der Strom auch auf nur einen Zähler laufen. Meist hat ja jeder Mietpartei einen eigenen Zähler. Sollte es einen gemeinsamen geben und Unterzhähler hätten alles was davon (weniger Strombezug vom Hauptzähler). Ansonsten müsste halt 1 Zähler mit dem "höchsten" Stromverbrauch dafür herhalten. Man kann ja auch noch einen Zwischenzähler in die Rückspeisung einbauen, dann ist klar, wieviel Strom das BKHW erzeugt hat. Das mit dem separaten Vertrag habe ich nicht verstanden. Ich habe ja den normalen EVU-Strom-Vertrag. Netzparallel heißt nun dass das BKHW Strom erzeugt und daher der "normale" Zähler weniger liefert. Erst bei Überschuss wird Rückgespeist. Zumindest bei PV auf dem Dach gibt es einen Rückspeisezähler. Nur gibt es halt wie schon erwähnt je nach EVU im Gegensatz zur PV recht wenig Geld für erzeugten Strom. Die 0,99 DM bei PV wären da ganz toll, gibt es aber leider nicht (mein EVU wollte mir aber auch nicht sagen wieviel es bei BKHW gibt). Fazit: Strom ist wohl bei Vermietung eher "Nebenprodukt" wg. Abrechnung. Lt. Hersteller ist Strom dann Interessant, wenn Konstant Strom UND Wärme anfallen (z.B. Schwimmbad, Schule, Industrie). Im Privathaushalt ist dies eher nicht gegeben. Bei mehreren Wohnungen vielleicht dann eher. Ggf. lässt sich ja mit großem Pufferspeicher und Intelligenter Steuerung die Lastspitze ausgleichen. Eine neutrale Amortisationsrechnung ist hier wohl zwingend notwendig.
  5. Zuerst schon mal Danke für die bisherigen Antworten ...

    Zuerst schon mal Danke für die bisherigen Antworten.
    Zum Strom: da habe ich mittlerweile einen ca. Wert von 4 Pf /kWh für die Einspeisung beim EVU. Der Nutzen liegt wohl eher beim Selbsttnutzen anstatt 22 Pf / kWh vom EVU zu bezahlen.
    Das mit dem Mietvertrag wird sich wohl regeln lassen, da im Endeffekt der Mieter ja auch spart. Werde mir hier aber nochmal Infos über Vertragstexte besorgen. Hat aber noch Zeit, da ich jetzt erstmal die Sanierungskosten am sammeln bin.
    In den bisherigen Diskussionsbeiträgen sind kWh Zahlen pro m² von 54  -  70 genannt worden, und immer mit der Kernaussage, Brenner zu groß dimensioniert.
    Habe Massivbauweise (24-36 cm Klinkersteine Außenwand, Außendämmung nicht möglich) Fenster Dach und Boden werden neu gemacht. Mit welchem Richtwert sollte ich rechnen?
    • Name:
    • Rainer Myshrall
  6. Wärmebedarfsberechnung bzw. Heizlast nach DIN 4701

    ist wohl das was Sie dafür benötigen. Fragen Sie mal den Energieberater wer das für Sie macht. Sie wollen ja "Renovieren". Also Energiesparmaßnahmen. Da sollte der doch was wissen. Evtl. gibt es ja noch Geld/Kredit (Kfw z.B. ). Müsste evtl. auch der Heizungsbauer ausrechnen. Denn zu groß ist nix, zu klein auch nix. Sollte schon so passen.
  7. Wir haben das selbe vor

    Hallo,
    wir haben eine ähnliche Anlage in Planung.
    Zu versorgen sind ein altes 2-Familien-Haus und ein neu zu errichtendes Einfamilienhaus. Abstand von ca. 30 mtr. bedeutet kein Problem.
    Wir werden eine 49 kW Holzhackschnitzelheizung bauen. Wir haben uns für Hackschnitzel entschieden, weil diese im Gegensatz zu Pellets bei uns in der Region weit verbreitet sind und somit kein Versorgungsengpass (Preis) entstehen kann. Wir bekommen z.B. Recycling-Material für 15,- DM/m³.
    • Name:
    • Ulrich
  8. Frage nach Dämmung

    Hallo,
    danke für den Hinweis. Wie wird eigentlich die Strecke gedämmt?
    Ich weiß, das werde ich bei der konkreten Planung erfahren, bin aber jetzt schon mal neugierig.
    In welcher Region wohnen Sie?
    Wer weiß ob es es in Mecklenburg-Vorpommern (Waren/Müritz) eine ausreichende Versorgung mit Pelets oder Hackschnitzel gibt?
    • Name:
    • Rainer Myshrall
  9. Zur Stromzählung und Hr. Ostertag

    Einen Rückspeisestromzähler braucht man in jedem Fall, man muss mit dem Netzbetreiber ja den eingespeisten Strom abrechnen. Die Vergütungen sind Deutschlandweit sehr unterschiedlich einige Anbieter vergüten nur 4 Pf/kWh andere (wenig) auch bis zu 20 Pf/kWh.
    Ein BHKW rechnet sich nur dann wenn Sie entweder den Strom weiterverkaufen können (nach meiner Erfahrung reichen hierzu die meisten Rückspeisevergütungen nicht) oder selbst nutzen. Sind alle Wohnungen vermietet und es gibt keinen separaten Zähler für das BHKW profitieren nur die Mieter. Der Betreiber des BHKW hat hierdurch keinen Vorteil und die Amortisation ist nahezu unmöglich.
    P: S: Herr ist nicht ganz zutreffen :-)
    • Name:
    • M. Paulus
  10. Dämmung (der Rohre in Erde?)

    Da werden gern fertig gedämmte flexibele Rohre (mehrere in einer Gesamtdämmung/Isolierung) vom laufenden Meter eingesetzt. Stichwort Microflex hier im Forum.
  11. Zur Wirtschaftlichkeit

    Foto von Ralf Sparwel

    Hallo
    Wir sind selber Senertec  -  Partner, und spreche jetzt mal aus Erfahrung.
    Die Aussage das ein BHKW nur bei einem Reihenhaus sinnvoll ist, halte ich für äußerst Fragwürdig.
    Wie schon gesagt muss der Einzelfall betrachtet werden.
    Dann kommt dazu ob man eine ökologische Heizung wünscht, oder eine insgesamt ökonomische!
    So In Ihrem Fall dient das BHKW zur Grundversorgung mit Warmwasser und Heizung, für die Spitze kommt ein Kessel dazu!
    Wärmebedarf zwischen 45 und 83 kW Gesamt Leistung (Altbau zwischen 70 und 130 W pro m² Wohnfläche, je nach Dämmung und Nutzung. (Aufgrund mehrere Wohnungen mit getrennten Nutzern ist auch im Winter eine hohe Gleichzeitigkeit zu erwarten)
    Das hieße als Beispiel, ein BHKW Senertec 12,5 kW thermische Leistung + Pufferspeicher + ein Nachgeschalter Brennwertkessel 60 kW.
    Praktisch läuft dann das BHKW recht lange, und nur die Spitze im Winter wird durch den Kessel erzeugt.
    Vorteil hohe Wirtschaftlichkeit, da lange Laufzeit und hohe Stromverfügbarkeit.
    Damit die Anlage insgesamt sich für Ihren Geldbeutel lohnt, sollte es so sein, das ein Hauptstromzähler vorhanden wäre, und die Mieter jeweils einen Zwischenzähler haben.
    Vorteil Ihr selbsterzeugter Strom kann von Ihnen für den gleichen Preis verkauft werden wie der normal bezogenen Strom, dadurch wird recht schnell eine Amortisation erreicht.
    (Diese Lösungen gibt es oft bei älteren Mietshäusern, in den neueren haben meist die Versorger auf einen eignen Zähler bei jedem Mieter bestanden.)
    Dann wird es schwieriger, bzw. unwirtschaftlich. Gerade in NRW ist die RWE ein erstklassiger Verhinderer, neuer Techniken!
    (Einspeisevergütung für unser BHKW 3,9 Pf/Kwh, ich mach mir nicht mal mehr die Arbeit der Abrechnung, lohnt sich bei uns gar nicht.)
    (Gerade die RWE ist ein Lobbyist welcher es geschafft hat, unseren Wirtschafts Minster zu überzeugen, das wir keine Regulierungsbehörde im Strombereich brauchen, und kein Kontrollorgan) Aussage der RWE wird fördern selber den BHKW Bereich! (Ich weiß bis heute bloß nicht wie?)
    Ab dem 11.2002 gibt es eine KWK-Gesetzt, was die Vergütung anhebt um 2,6 Cent ca. (je nach Anlage, dies gilt dann aber nur für Netzeingespeisten Strom, und scheint jetzt schon die Ausrede zu sein für die RWE die normale Vergütung nicht wieder anzuheben.
    Die Fernwärmeleitung ist kein Problem, Microflex, oder aber auch ECOflex. Fertig isoliertes Doppelrohr, oder aber auch einzel Rohr.
    Preiswert, leicht zu verlegen und robust.
    Beide weiteren Fragen bitte kurze Meldung.
    MfG Ralf Sparwel

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