Hobbyraum mit Heizkörper, Abrechnung mit Fläche?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Hobbyraum mit Heizkörper, Abrechnung mit Fläche?

Hallo,
wenn eine Teilungserklärung keine Bestimmung zur Heizkostenabrechnung beinhaltet, wie wird nach Heizkostenverordnung folgende Konstellation behandelt:
Mehrfamilienhaus (WEGAbk.) mit Hobbyräumen im Keller (ausschließliches Nutzungsrecht). Hobbyräume haben Heizkörper. Laut HKV § 7 sind mind. 50 % verbrauchsabhängig zu berechnen, der Rest "nach Wohn- oder Nutzfläche (Wohnfläche, Nutzfläche) oder nach dem umbauten Raum".
Heißt das, entweder nach Wohnfläche, oder nach Nutzfläche?
Oder sowohl nach Wohnfläche und zusätzlicher Nutzfläche?
Nutzfläche ist ja auch eine Bezeichnung für gewerblich genutzte Flächen, könnte aber auch z.B. einen Hobbyraum oder ausgebauten Dachboden bezeichnen (der nicht als Wohnraum zählt).
Ganz speziell möchte ein Eigentümer zwar die Verbrauchseinheiten des Heizkörpers zahlen, nicht aber den Anteil für die Fläche des Hobbyraums.
Weiß jemand, wie das tatsächlich handzuhaben ist? Vielleicht kenn jemand Gerichtsurteile dazu?
Danke schon mal.
Gruß Jö
  • Name:
  • Joe

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.