Zweieinviertel Jahre nach Einbau Verdacht auf ein Leck  -  Garantie?
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Zweieinviertel Jahre nach Einbau Verdacht auf ein Leck  -  Garantie?

Hallo,
habe bereits weiter unten die Frage gestellt "Heizung muss ein Leck haben.. "
Unser Haus (Bayern) wurde Ende 2003 fertiggestellt, wir sind also vor zweieinviertel Jahren eingezogen. Seit kurzem haben wir dauernden Druckverlust in der Heizung, also man kann täglich bis Normaldruck auffüllen und am nächsten Tag ist wieder auf Null. Ausdehnungsgefäß wurde getauscht ohne Erfolg.
Bin beim Anwalt von Haus und Grund gewesen. Dieser hat mir geraten, keinesfalls irgendwen anderen dran zu lassen, da sonst der Installateur behaupten kann, der habe irgendwas vermurkst.
Wir sollen eine angemessene Nachfrist setzen und wenn die verstreicht sollen wir ein "selbständiges Beweisverfahren" beantragen, damit ein unabhängiger Sachverständiger die Sache beurteilt. Gerichtskosten etc. müsse der Heizungsbauer tragen.
Jetzt habe ich eins vergessen zu fragen, aber es eilt ja schon, und die haben immer nur Ende der Woche Sprechstunde, drum versuch ich es hier.
Jetzt frage ich mich, ob wir überhaupt Garantie-Ansprüche haben! Habe im Netz folgendes gefunden:
"Seit Anfang 2003 wurden die Gewährleistungsfristen in der "Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung) für Bauleistungen (VOBAbk.) " verdoppelt: für Bauwerke auf vier Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück und für feuerberührte Teile auf zwei Jahre. Für maschinelle, elektrotechnische oder elektronische Anlagenteile, deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit von ihrer Wartung abhängt, wird die vierjährige Gewährleistung auf zwei Jahre verkürzt, wenn der Auftragnehmer nicht auch den Auftrag zur Wartung erhält (Beispiel: Wasserenthärtungsanlage). "
Fakten:
  • Wir finden im Moment den Vertrag von damals nicht, wissen daher nicht ob VOB oder BGBAbk.  -  aber wenn es mind. 4 Jahre sein müssen, wären wir ja auf jeden Fall noch drin, oder?
  • Da die letzten beiden Jahre aus persönlichen Gründen sehr turbulent waren, können wir uns auch nicht mehr erinnern, ob die Heizung (Gas) gewartet wurde oder nicht (v.a. hat uns der Installateur am Anfang gesagt, man müsse die gar nicht warten ...), da sowieso Aufgrund von diesem und jenem immer wieder der Installateur kommen musste (viel Pfusch, leider).

So, nun könnt ihr uns schlagen oder spotten, dass wir mit Verträgen und Wartung etc. so schlampig umgehen und nun halt bekommen was wir verdient haben ... aber das hilft dann auch nicht weiter. Daher meine Frage:

  • Heizungsbauer unternimmt nichts und sagt es müsse ein Leck sein
  • Ein Leck kann nicht von fehlender Wartung kommen, oder?
  • Egal ob BGB, VOB oder sonst was  -  ist das ein Garantiefall?

Danke für kompetente Antworten!
Isa

  • Name:
  • Isa
  1. Schwierig

    Wenn Ihr keinen Wartungsvertrag habt und auch keinen Vertrag, dürfte das weitere Vorgehen schwierig werden. Der Installateur hat sich ja offensichtlich schon seiner Verantwortung entzogen. Ohne handfeste Argumente (Papier!) dürfte da nicht viel zu machen sein. Auch ein Anwalt wird Euch danach fragen! Das Argument, dass ein Leck kaum durch mangelnde Wartung entstanden sein kann ist sicher offensichtlich. Dagegen wird der Installateur halten, dass es seine Anlage offensichtlich 2 Jahre dicht war und er wird Euch unterstellen, dass Ihr irgendwo gebohrt habt, oder sonst irgend etwas unanständiges getrieben habt.
    Im Zweifelsfalle würde ich das Geld eher zu einer Fachfirma schaffen und nicht zu einem Anwalt. Das Leck muss doch zu finden sein, wenn am Tag mehrere Liter Wasser weggehen! Eventuell mit gefärbtem Wasser nachfüllen. Ihr könnt auch Strang für Strang absperren und beobachten, bei welchem das Leck verschwindet. Die Absperrschieber sollten nicht so elend teuer sein. Bei kleineren Lecks gibt es wohl Reparaturflüssigkeiten, die man einfüllen kann, bei Euren Mengen hilft das aber eventuell nicht.
  2. Vertrag

    Hallo Rene,
    danke für deine Antwort. So weit ich informiert bin (aber das ist ja eben die Frage), gilt automatisch BGBAbk., wenn es keinen Extra-Vertrag gibt, oder? Aber das würde ich ja eben gerne wissen.
    Meiner Ansicht nach ist es ein handfestes Argument, dass der gute Mann die Heizung eingebaut hat. Zu sagen, es sei ja zwei Jahre dicht gewesen und dann könne es nicht am Einbau liegen, würde jede Garantie witzlos machen. Natürlich können Probleme auch später auftreten oder? Schlecht verpresste Rohre, die sich mit der Zeit lockern  -  was weiß ich? Und dass wir nicht gebohrt haben, dürfte ja nachzuweisen sein, sobald das Leck gefunden ist.
    Leider habe ich keine Ahnung wie das gehen soll, dass man einzelne Stränge absperrt.
    Ob es hier jemanden gibt, der sagen kann, wie das rechtlich aussieht mit der Garantie?
    Nochmals danke,
    Isa
    • Name:
    • Isa
  3. Moment

    Garantie oder Gewährleistung
    Oft verwechselt der Kunde Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, während die Garantie eine reine Kulanzleistung des Herstellers darstellt.
    Der Begriff "Garantie" steht nicht im BGBAbk.. Es ist jedoch erlaubt eine Garantie im Rahmen eines Vertrages (Kaufvertrag, Geschäftsbedingungen) zu gewähren.
    Der Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht zu nehmen, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.
    Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich eindeutig geregelt und ist keine freiwillige Leistung des Herstellers.
    Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreien Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651 c ff. BGB).
    Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandlung, Minderung, Rücktritt oder in manchen Fällen sogar den Schadensersatz.
    Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung.
    So und ich wiederhole nochmal den wichtigen Satz
    ... eine Sache oder ein Werk in mangelfreien Zustand abzuliefern.!
    War das der Fall wird es schwer, den jetzt müssen sie beweisen das zum Zeitpunkt der Abnahme schon ein Mangel vorlag.
    Das geht ohne SV nicht (auch die Kosten richtig Asche )
    Solche Sache ziehen sich über Jahre, bringen dem RA und dem SV richtig Talers, Ihnen nutz das nichts, am Ende kommt ein Vergleich heraus und dann?
    Das soll nur zum Nachdenken aregen, keine Rechtsberatung!
    Sorry! Wer so schlampich mit Verträgen umgeht das die nach 2,25
    nicht aufzufinden sind hat es nicht besser verdient.
    Der ist nichts besser als der schlampige Unternehmer.
  4. Mündlicher Vertrag

    @ Jürgen:
    War ja klar, dass irgendein Schlaumeier genau diese (letzten) Sätze bringen würde, darum habe ich es schon vorweg genommen, nicht gelesen? Was soll das "sorry"? Tut Ihnen doch nicht leid, oder?
    Ich gehe davon aus, dass ein Unternehmer sehr genau weiß, was er tut, weil es sein tägliches Geschäft ist, während es ja wohl gerade beim Hausbau so ist, dass man das nur einmal im Leben baut und darum aus Unerfahrenheit und Vertrauensseligkeit Fehler macht. Zum Beispiel MÜNDLICHER Vertrag!? Ich gehe nämlich inzwischen davon aus, dass es keinen schriftlichen gibt; das Angebot von damals haben wir nämlich sehr wohl noch, aber da steht nur drauf, was das alles kosten soll, nichts weiter. Und für solche Fälle dürfte das BGBAbk. gelten, oder nicht?
    Bei einem Leck in einem Heizungsrohr das erst vor 2 Jahren verlegt wurde, sehe ich auch nicht, warum es so schwer sein soll nachzuweisen, dass der Mangel schon beim Einbau bestand. Ein ordnungsgemäß eingebautes Heizungsrohr kann unserer Ansicht nach nicht schon nach zwei Jahren ein Leck aufweisen.
    Isa
    • Name:
    • Isa

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