stillgelegter Heizöltank
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

stillgelegter Heizöltank

Wir sind kurz davor ein Haus zu kaufen. Gestern sagte uns unser Makler, dass auf dem Grundstück ein alter Öltank (gereinigt und mit Sand gefüllt) vergraben ist. Ich weiß, dass dafür eine Bescheinigung vorliegen muss. Ich weiß aber auch, das nur die beiden genutzten Öltanks für das Grundstück eingetragen sind. Meine Frage ist, wer muss diese Bescheinigung haben? Muss so ein stillgelegter Tank eingetragen sein? Was kann auf uns zu kommen?
Wäre über jeden Tipp dankbar.
  • Name:
  • Jessica
  1. Bescheinigung

    sollte sein, muss aber nicht unbedingt. Wenn der Tank vor langer Zeit stillgelegt wurde (vor Inkrafttreten VAWS) war keine Stilllegungsbescheinigung erforderlich.
    Es sollte aber zumindest eine Rechnung o.ä. über die Verfüllung vorliegen.
    Für evtl. Schäden, die von dem Tank ausgehen (Ölschaden) haften Sie als künftige Eigentümer (mit). Da stellt sich natürlich die Frage: warum wurde der Tank stillgelegt?
  2. Bescheinigung

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Warum der Tank still gelegt wurde, weiß ich leider nicht. Ich gehe davon aus, dass die Heizung erneuert wurde. Die Heizung wird noch mit Öl betrieben und es stehen jetzt 2 Tanks in einem Anbau.
    Gibt es eine Möglichkeit evtl. Ölschäden auszuschließen?
    Wir würden uns natürlich gerne vor Kauf des Hauses absichern und da keine Risiko eingehen. Der Makler versichert uns zwar eine ordnungsgemäße Reinigung, aber wir möchten nicht gerne die Katze im Sack kaufen.
    • Name:
    • thelerin@yahoo.de
  3. 100 %-ig

    kann man das nicht ausschließen. Am einfachsten ist eine Regelung im Kaufvertrag. Möglich ist eine Bohrung am ehem. Domschacht neben dem Tank. Dazu muss man allerdings die Lage genau kennen. Ölschäden an Tanks sind meistens nicht auf undichte Tanks zurückzuführen (gibt es auch, aber selten) sondern auf Überfüllung. Ist bei selten befüllten Privattanks eher selten, aber halt nicht auszuschließen.
    Wenn der Makler die ordnungsgemäße Reinigung versichert und keine Bescheinigung hat war er wahrscheinlich persönlich dabei ;-)
  4. Mietbagger und los geht es.

    Wenn das das einzige Wagnis beim Hauskauf ist und sonst alles passt, dann einen Minibagger ausleihen und den Tank freilegen. Dann hat man zum einen Gewissheit und zum anderen kann man ihn gleich entsorgen lassen.
    Und Spaß macht es bestimmt auch.
    Gruß
  5. Never ending Story

    Erstmal nochmal vielen Dank für die Antworten und Tipps!
    Dabei war der Makler nicht, es muss schon etwas länger her sein als der Tank still gelegt wurde.
    Das mit dem Bagger haben wir uns auch schon überlegt.
    Wir haben uns erkundigt. Es sind für das Grundstück zwei Öltanks eingetragen. Ich gehe davon aus, das es die sind die im Stall stehen. Oder müssen nur die Tanks eingetragen die in der Erde liegen.
    Ich bin leider sehr unwissend in den Sachen. Deshalb bin ich so dankbar über die hilfreichen Antworten. Ich lerne so doch eine ganze Menge dazu.
    • Name:
    • Jessica
  6. Minibagger?

    um einen Tank mit vermutlich 10 m³ oder mehr aufzureißen, auszuleeren und zu heben sollte der Minibagger schon 15 t haben. Außerdem kann man das schwerlich auf einem noch nicht gekauften Grundstück machen. Die Untere Wasserbehörde sollte Unterlagen über den Tank besitzen. Zur Einsicht benötigen Sie aber eine Vollmacht des Eigentümers.

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