Hochwasserforum im Bau.net? Wann?
BAU-Forum: Hochwasser

Hochwasserforum im Bau.net? Wann?

Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

Danke Hr. Lutz für die Anregung! Ich Stelle Beitrag

nachfolgend ein. Hr. Lutz hat in diesem Beitrag das Schreibrecht.

  • Name:
  • GP
  1. Hochwasserforum im Bau.net? Wann?

    Hallo liebe Bauexperten,
    wieso gibt es in solchen Zeiten wo halb Deutschland mit Hochwasser kämpft, hier noch kein "Hochwasserforum", um den Betroffenen
    1. VORHER ein paar nützliche Erfahrungen
    2. Tipps für die Trocknung + Sanierung hinterher
    zu geben. Manchmal hilft auch ein guter Rat zu rechten Zeit mehr, als 1000 Sandsäcke!
    • Name:
    • Lutz
  2. Maßnahmen bei Hochwasser /Vorsorge-Link da

    Vorsorge-Link, Erfahrungsberichte vom Rhein
    • Name:
    • LG
  3. Kostenlose Sanierungsgutachten für Hochwasseropfer in Sachsen

    Kostenlose Sanierungsgutachten für Hochwasseropfer
    Das Energieberatungszentrum e.V.  -  EBZ Sachsen hat für die Hochwasseropfer in den neuen Bundesländer einen Solidaritätsfonds gegründet und finanziert damit für vom Hochwasser betroffene Hausbesitzer kostenlose Sanierungsgutachten.
    Die Sanierungsgutachten werden im Rahmen der Vor-Ort-Energieberatung erstellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft fördert im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms die Beratung für Wohnhäuser die vor 1989 errichtet wurden. Der erforderliche Eigenanteil des Hausbesitzers wird durch den EBZ? Solidaritätsfonds übernommen.
    Die Sanierungsgutachten umfassen die Vor-Ort-Besichtigung des Hauses, eine Computersimulation, einen umfassenden Beratungsbericht und ein Abschlussgespräch.
    Anhand der von uns aufgenommen Daten erfolgt eine Einstufung des Gebäudebestandes und der Statik des Hauses. Über eine Computersimulation erarbeiten wir individuelle Vor-Schläge zur Sanierung und bewerten diese im Hinblick auf deren technische, wirtschaftliche und ökologischen Potentiale. In einem Beratungsbericht werden die wesentlichen Ergebnisse und Einsparungsvorschläge vergleichend dargestellt.
    Der Beratungsbericht wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geprüft. Das Gutachten ist anbieter- und produktneutral (anbieterneutral, produktneutral) und umfasst auch weitere Informationen über staatliche Zuschüsse und Förderprogramme (z.B. das KfW-Gebäudesanierungsprogramm).
    In einem persönlichen Abschlussgespräch stellen wir Ihnen den Beratungsbericht vor und erläutern die darin enthaltenen Sanierungsvorschläge sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten.
    Nutzen Sie die Chance für eine wirklich unabhängige Sanierungsberatung durch das Energieberatungszentrum Sachsen. Für weitere Informationen bzw. zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an:
    Energieberatungszentrum e.V.
    Ullrich Jahn, Telefon 034298 29012
    Jan Pongs, Telefon 0179 3237380
  4. kritisch nachgefragt, Herr Jahn!

    guten tag, Herr Jahn,
    ich möchte sie bitten, mir einmal folgende frage zu beantworten:
    wie hoch ist der eigenanteil der Bauherren bei einer von der Bundesregierung geförderten Energieberatung?
    desweiteren:
    wenn ich es mir nämlich recht überlege, unterstützen sie mit einer solchen Aktion die Zweckentfremdung staatlicher Fördermittel. was wird der Bund der Steuerzahler dazu sagen?
    die Finanzierung der flutkatastrophe muss sicherlich geregelt werden, aber ein "solidaritätsfond" auf kosten eines für eine Energieberatung eingerichteten förderprogramms hinterlässt einen etwas faden beigeschmack. immerhin ist es nicht ihr Geld, das sie hier so sorglos feilbieten. mit wem wurde das eigentlich so abgestimmt? von wem kommen die mittel eigentlich, die sie dort einsetzen? vom Land Sachsen oder vom Bund?
    damit wir uns nicht falsch verstehen: mir geht es jetzt nicht darum, das den betroffenen nicht geholfen werden soll., ich frage eben nur mal kritisch nach, ob eine solche Aktion Sinn macht. meines Erachtens ist dies nicht der fall.
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  5. hier irrt hr. rossi ;-)

    so sinnvoll ich energiesparmaßnahmen finde: bei e. womöglich einsturzgefährdeten
    Haus gibt es wichtigeres, als energetische Sanierungen durchzuführen.
    da es mich aber allmählich nicht mehr juckt, wofür steuern (oft) verschleudert
    werden: sollen's doch machen ...
    das ist im übrigen ein pappenstiel im Vergleich zu den steuerlichen Belastungen,
    die uns das Hochwasser noch bringt. wer diese Belastungen zu tragen haben
    wird, ist auch klar: du und ich, ulli und jan und viele andere sind im club ...
    deshalb: wann machst du deine Sanierungsfilialen auf? ;-)
    denn e. reine Energiesparberatung ist in dieser Situation kaum ausreichend.
  6. womit irre ich?

    das Sanierungstätigkeiten über eine fördermaßnahme abgerechnet werden sollen, die eigentlich für einen anderen Zweck bestimmt ist? hmmm ...
    • Name:
    • Herr Rossi
  7. Aufklärungsbedarf

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ich habe mir das entsprechende Bafa-Verfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mal angesehen. Da ist zu lesen:
    • 1. Zuwendungszweck

    1.1. Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort  -  Vor-Ort-Beratung  -  ist eine wichtige Hilfe zur Vornahme von Energieeinsparinvestitionen im Gebäudebereich. Eine mit Investitionen erzielte Senkung von Wärmebedarf und -verbrauch in Gebäuden vermindert unmittelbar Umweltbelastungen, insbesondere CO2-Emissionen. Zur Durchführung der Vor-Ort-Beratung können deshalb Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewährt werden.

    • 2. Gegenstand der Förderung

    Förderungsfähig ist eine ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -Verteilung bezieht, unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien.

    • 4.7. Soweit Beratungen ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist eine Förderung nach diesen Richtlinien nicht möglich (Kumulierungsverbot).

    Ich hoffe, Herr Jahn, dass Sie sich mit Ihrem Vorhaben nicht in die Nesseln setzen, so ganz im Sinne des Erfinders der Förderung scheint das Ganze nicht zu sein. Sicher kann man an einem hochwassergeschädigten Bau Energieberatung durchführen, aber der Zweck einer solchen Beratung wird doch gewaltig verbogen und Sie bewerben auch etwas ganz anderes. Ob durch den Solidaritätsfond der Anspruch auf Förderung ganz verloren geht (Kumulierungsverbot), kann ich nicht beurteilen.
    Wenn Sie das Ganze legal und gratis für die Kunden hinbekommen, dann Hut ab. Die Konkurrenz macht es nämlich nicht umsonst, siehe Link.

  8. da das ganze mit Sicherheit

    von keinem parlament so gemehmigt ist, nehme ich mal an, das die Sache so gar nicht durchführbar sein dürfte. die Frage ist, ob den Kunden des Energieberatungszentrums später die Kosten für das
    gutachten aufgedrückt werden, wenn festgestellt wird, das die Fördermittel für diesen Zweck nicht eingesetzt werden dürfen.
    ich warte ja immer noch auf die Stellungnahme von Herrn Jahn oder von Herrn pongs. ob da noch etwas kommt? schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  9. Sandsackverkäufer?

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    rossi, den Eindruck habe ich auch dass das nicht funktioniert. Zurzeit spart keine offizielle Seite mit Hinweisen auf Hochwasserhilfen. Auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist aber nichts über dieses Angebot zu finden. Wenn das mal gut geht ...
    Schade, so bekommt das Angebot einen schalen Beigeschmack und energieberatungscentrum.com muss sich bis auf Weiteres in die Riege der eigennützigen Sandsackverkäufer einordnen. Gerne würde ich diese Einschätzung zurücknehmen. Gibt es nichts Positives zu berichten, einen kleinen offiziellen Segen von oben vielleicht, Herr Jahn?
    Seriöser und nachvollziehbarer wären Hinweise auf Einmalzuschüsse des Landes für nicht versicherte Schäden, volle Absetzbarkeit im Rahmen besonderer Aufwendungen und dann noch die klare Ausweisung des Finanzierungsbetrags aus dem Solidaritätsfond. Lässt man dann noch Energieberatung und Computersimulation weg, Leistungen, auf die ein Hochwassergeschädigter derzeit locker verzichten kann, sollte ein sehr kostengünstiges Gutachten dabei rauskommen.
  10. @Herr Rossi aus Zeitgründen nur soviel

    Unser Kollege und Gutachter Dr. Kaschmierzeck ist mit seinem
    frisch saniertem Haus in Bennewitz bei Wurzen ebenfalls abgesoffen. Wenn man die zustörten Siedlungen gesehen hat
    will man nur noch helfen, wie ist erstmal egal.
    Es ist selbstverständlich mit BAFA abgestimmt der Eigenanteil
    (im Osten sowieso lächerlich gering 102 EUR) wird über Spenden finanziert.
    Es kommt kostenlos ein Statiker mit usw.
    Wir haben wirklich z.Z. andere Sorgen als lange über das WIE zu diskutieren.
    Zu verdienen gibt es da eh nichts, es deckt nicht mal die Aufwandskosten!
    Waren den heute in Grimma, da geht es mit massenhaft Leuten die helfen schon wieder aufwärts ...
  11. keine lange Lyrik, sondern Infos und Hilfe gegen Wasserschäden

    Über Gutachter und Sandsäcke dürften diese Zeilen vorerst reichen.
    Für nasse Räume gibt es allerlei Trocknungsmethoden. Darüber sollten wir an dieser Stelle mehr diskutieren. Nicht jeder kann 20 kW-Heizer und Trockner einsetzen.
    Ein sehr nützliches Hausmittel war bei meiner letzten kleinen Kellerüberschwemmung ein Wassersauger (ca. 150 DM) und ein großer Ventilator, der wenig Strom brauchte.
    Durch die starke Luftbewegung kann man auch mit weniger Energieverbrauch schon Erfolge erzielen. Man sollte aber auch wissen, dass 30 Grad warme Sommerluft mehr Wasser enthält als kalte Kellerluft. Deshalb besser zu kühlen Tageszeiten lüften!
    MfG Lutz
    • Name:
    • LG
  12. Sehr richtig Lutz! Nachts und in den Morgenstunden Lüften!

    Darauf weisen wir Vor Ort hin.
    Die feuchtwarme Luft am Tag kondensiert bei offenen Fenstern am Tag noch zusätzlich an den kalten feuchten Innenwänden.
    Also tagsüber lieber Fenster zu auch beim Betrieb von Kondenstrocknern uä. Entfeuchtungsgeräten, sonst trocknet man die Außenluft und nicht die Bausubstanz!
  13. Kostenlose Sanierungsgutachten

    Bei der Sanierung eines Hauses im Katastrophengebiet ist auch die neue Energie-Einsparverordnung anzuwenden. Neben dem Energieberatungszentrum Sachsen bietet auch die Architektenkammer Sachsen den Betroffenen ein kostenloses Erstgutachten an. Von Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bestehen keine Bedenken gegen die Aktion des EBZ Sachsens. In den Hochwassergebieten drohen auf Jahrzehnte hin Gebäudeschäden und Einsturzgefahren. Fallen die Häuser den Wassermassen nicht direkt zum Opfer, droht der Zusammenbruch durch langfristigen Pilzbefall oder eine zerstörte Statik. Schuld an diesem Desaster sind oftmals die selbst Bewohner. Viele Häuser sind vom Einsturz bedroht. Aber die Menschen ignorieren die Warnungen einfach. Die Flutopfer wollen so schnell wie möglich zurück in ihre gesäuberten Heime. Schon jetzt werden Renovierungsarbeiten eingeleitet, Holzvertäfelungen eingezogen, Wohnungen wieder eingerichtet  -  viel zu früh. Mauern und Holzbalken sind durch die Flut völlig durchweicht. Werden die feuchten Stellen zu früh abgedeckt, bilden sich Pilze und Schimmel. Die verbreiten sich wie Metastasen. Über Jahre frisst sich der Pilz durch Holzbalken und zerreibt das Mauerwerk  -  bis zum Einsturz. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Altbauten ohnehin schon von Schwamm und Feuchtigkeit angegriffen waren. Um den Pilzbefall einzudämmen, sollten Betroffene für zirkulierende Luft sorgen, notfalls die Innenräume mit Luftentfeuchtern austrocknen. Fußböden, Holzdielen und Fließen landen sowieso auf dem Müll. Vielfach müssen Wände oder Decken eingerissen werden, wenn durchweichte Dämmstoffe nicht abtrocknen können. Jedes vom Hochwasser betroffene Haus müsste eigentlich von Gutachtern auf Sicherheit und Sanierungspflichten untersucht werden. Daher sind die kostenlosen Beratungen des Energieberatungszentrum und der Architektenkammer Sachsen eine sinnvolle Angelegenheit und Sie nutzen den betroffenen Menschen Vor Ort.
  14. Danke für die Klarstellungen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Besonders eindrucksvoll ist auch die Schilderung des Bürgermeisters von Wurzen. Den 'Sandsackverkäufer' nehme ich hiermit, solchermaßen sensibilisiert, gerne zurück. Unten noch der Deep Link zum Angebot der AK Sachsen. Wie wäre es mit einer Bilderdatenbank von Schadensbildern und einer Matrix der jeweils empfehlenswerten Maßnahmen? Bin weit vom Schuss, aber Webspace und Kenntnisse für schnelles Gratis-Umsetzen ins Web sind vorhanden.

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