Architektenhonorar bei
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar bei

Guten Tag!
Wir sind momentan mehr als unzufrieden mit unserem Architekten. Er hat uns zwar anfangs toll beraten (wir planen einen 60 m²-Anbau an ein 80 m²-Altbau), aber die Baugenehmigung liegt jetzt seit Anfang März vor und weiter hat sich nicht viel getan.
Wir haben bislang also die Baugenehmigung mit allen notwendigen Vorplanungen erhalten und zurzeit werden durch den Architekten Angebote für die größten Gewerke angefordert. Wir kommen aber seit Wochen keinen Schritt näher an den Baubeginn, wir haben nicht einmal eine ungefähre Kostenschätzung, sodass wir im Grunde nicht einmal wissen, ob wir das Vorhaben tatsächlich umsetzen geschweige denn die Finanzierung schon angehen könnten.
Die Frage ist nun, was der Architekt an Honorar in Rechnung stellen kann, wenn wir jetzt sagen, dass wir nicht weiter mit ihm zusammen arbeiten möchten (bzw. ggf. das Bauvorhaben nicht angehen wollen)?
Im Übrigen hat er sich geweigert einen Architektenvertrag mit uns zu schließen und beruft sich nur auf die Mindestgrenze der HOAIAbk., es gibt also keinerlei Grundlage und bislang haben wir lediglich einen Auftrag zur Erstellung des Bauantrages unterschrieben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
SaskiaH
  • Name:
  • SaskiaH
  1. Vorsicht ...

    Wenn Sie jetzt "einfach so" kündigen, hat der Kollege Anspruch auf (fast) das volle Honorar für alle Leistungen, deren Beauftragung durch Sie er nachzuweisen in der Lage ist. Mündlicher Auftrag reicht!
    Hierzu bitte unbedingt den Rat eines Fachjuristen einholen.
    Aber eine Kostenschätzung hätte der Kollege Ihnen schon in der Phase der Bauantragsplanung (vor Bauantrag) geben MÜSSEN.
    Wie wollen Sie sonst wissen, ob Sie sich das beantragte überhaupt leisten können.
    Können Sies nicht, müssten Sie ja nochmal neu beantragen (kleiner/anders) oder hätten das ganze völlig vergeblich beantragt.

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