Fehleinschätzung Baukosten  -  Honorarminderung möglich?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Fehleinschätzung Baukosten  -  Honorarminderung möglich?

Hallo!
Kann man bei Fehleinschätzungen des Bauleiter bzgl. der Gesamtbaukosten um 60 % (in Worten: sechzig)! Honorar zurückverlangen bzw. vorenthalten? Wäre diese Summe im Vorgespräch genannt worden hätte eine Beauftragung nie stattgefunden.
Gruß
Mark
  1. Wer hat denn was gesagt und wer hat was beauftragt

    Natürlich können Schätzungen daneben liegen. Darum ist es ja ein Schätzung. Natürlich sind 60 % etwas weit daneben.
    ABER:
    Die Frage müsste aber schon viel früher ansetzen.
    Wer hat das gesagt (der von Ihnen beuaftragte Architekt?)
    Zu welchem Zeitpunkt hat er das gesagt oder anders Formuliert, WAS haben Sie denn schriftlich vereinbart. Oder gab es nur einen mündlichen Auftrag
    Welche Änderungen seitens Bauherr sind nachträglich gemacht worden? Gab es Veränderung im Umfeld (schwieriger Boden etc.)
    Erst dann könnte klären ob der Architekt total daneben lag, oder ob die genaueren Kosten erst Aufgrund der Planung herauskamen.
    Die HOAIAbk. sieht doch mit den Leistungspasen, genau dies vor.
    Kostenschätzung, Planung, genauere Ermittlung derr Kosten. Und Sie könnten dann eigentlich in jeder Phase noch "Stopp" sagen.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.
  2. Die Kostenabschätzung hat der Bauleiter getroffen, nachdem er ...

    Die Kostenabschätzung hat der Bauleiter getroffen, nachdem er unsere Pläne gesehen hat. Das war im Vorgespräch, in dem genau dieses Thema, die Machbarkeit in welchem Zeitraum zu welchenm Preis, geklärt wurde.
    Auch der Vertrag mit ihm und die Kostenschätzung im Bauantrag weisen den zunächst angenommenen Betrag aus. Das mit den Leistungsphasen stimmt. Ich würde ihn ja auch gerne entsprechend der Leistungsphase bezahlen.
    Nur wären die Kosten für weitere Leistungen nie angefallen, wenn er sich nicht so extrem verschätzt hätte. Die erste Kostenschätzung waren 200.000 €. Bei der genauen Kostenermittlung kamen dann über 300.000 € raus. Hätte er das bei der groben Schätzung schon angedeutet, hätten wir zu diesem Zeitpunkt gestoppt. Eine Änderung der Gegebenheiten gab es auch nicht.
  3. Die Kostenabschätzung hat der Bauleiter getroffen, nachdem er ...

    Die Kostenabschätzung hat der Bauleiter getroffen, nachdem er unsere Pläne gesehen hat. Das war im Vorgespräch, in dem genau dieses Thema, die Machbarkeit in welchem Zeitraum zu welchenm Preis, geklärt wurde.
    Auch der Vertrag mit ihm und die Kostenschätzung im Bauantrag weisen den zunächst angenommenen Betrag aus. Das mit den Leistungsphasen stimmt. Ich würde ihn ja auch gerne entsprechend der Leistungsphase bezahlen.
    Nur wären die Kosten für weitere Leistungen nie angefallen, wenn er sich nicht so extrem verschätzt hätte. Die erste Kostenschätzung waren 200.000 €. Bei der genauen Kostenermittlung kamen dann über 300.000 € raus. Hätte er das bei der groben Schätzung schon angedeutet, hätten wir zu diesem Zeitpunkt gestoppt. Eine Änderung der Gegebenheiten gab es auch nicht.

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