Ungewöhnliche? Klausel im Vertrag
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Ungewöhnliche? Klausel im Vertrag
Hallo,
wir haben nun den Entwurf für den Architektenvertrag bekommen. Bis auf eine Klausel, die uns etwas ungewöhnlich erscheint, ist der auch OK Als Schlussbestimmung steht: "wenn die Honorartafel während der Vertragslaufzeit angepasst wird, ... gilt diese für die noch zu erbringenden Leistungen". Ist das üblich? Die Bank kann den Zinssatz, der vertraglich festgelegt ist bei Änderung auch nicht einfach anpassen? Oder denke ich hier wieder mal zu einfältig?
I. Kaussler
wir haben nun den Entwurf für den Architektenvertrag bekommen. Bis auf eine Klausel, die uns etwas ungewöhnlich erscheint, ist der auch OK Als Schlussbestimmung steht: "wenn die Honorartafel während der Vertragslaufzeit angepasst wird, ... gilt diese für die noch zu erbringenden Leistungen". Ist das üblich? Die Bank kann den Zinssatz, der vertraglich festgelegt ist bei Änderung auch nicht einfach anpassen? Oder denke ich hier wieder mal zu einfältig?
I. Kaussler