Ungewöhnliche? Klausel im Vertrag
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Ungewöhnliche? Klausel im Vertrag

Hallo,
wir haben nun den Entwurf für den Architektenvertrag bekommen. Bis auf eine Klausel, die uns etwas ungewöhnlich erscheint, ist der auch OK Als Schlussbestimmung steht: "wenn die Honorartafel während der Vertragslaufzeit angepasst wird, ... gilt diese für die noch zu erbringenden Leistungen". Ist das üblich? Die Bank kann den Zinssatz, der vertraglich festgelegt ist bei Änderung auch nicht einfach anpassen? Oder denke ich hier wieder mal zu einfältig?
I. Kaussler
  • Name:
  • I. Kaussler
  1. Ist i.O. ...

    Müsste auch ohne solche Klausel genau so ausgeführt werden, da die HOAIAbk. PreisRECHT ist.
  2. und wie war das mit der MwSt.?

    richtig! GENAUSO!
  3. Keine Angst ...

    Keine Angst bis die Honoratafeln der HOAIAbk. angepasst werden, ist Euer Haus längst fertig ;-)
    Freundliche Grüße

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