Ist ein Statiker Honorar gerechtfertigt?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Ist ein Statiker Honorar gerechtfertigt?

Hallo,
Ich habe Anfang dieses Jahres damit begonnen, mein Zweifamilienhaus in Baden Württemberg, in dem ich selber nicht wohne, sanieren zu lassen.
Die Bausumme hätte ca. 195000 € betragen sollen.
Dazu habe ich einen Architekten gesucht, der die Sanierungsmaßnahmen, sowie die bauliche Erweiterung plant, genehmigen lässt und baulich überwacht.
Also das ganz normale, denke ich mal.
Einen schriftlichen Vertrag habe ich mit dem Architekten nicht abgeschlossen.
Ebenso wenig einen Vertrag mit irgendeinem Ingenieur.
Ich habe in bestimmten Abständen Rechnungen über die Architektentätigkeit erhalten, so genannte Abschlagszahlungen, die ich auch beglichen habe.
Ansonsten habe ich lediglich noch ein vom Architekten empfohlenes Ingenieurbüro (ebenfalls mündlich) damit beauftragt, die Energieberechnung zu machen. Das war spätes Frühjahr 2007 als ich die Energieberechnung erhielt.
Aufgrund privater Umstände wurde dann allerdings aus der Sanierung in diesem großen Stil doch nichts, da ich mich entschlossen habe, das Haus zu verkaufen.
Also wurde alles umgeplant. Keinen Anbau mehr und auch ansonsten nur noch günstig sanieren. Nur das eben nötige, um verkaufen zu können.
Der Architekt hat alles Notwendige umgeplant, bis er dann vor kurzem verstorben ist.
Jetzt auf einmal bekomme ich eine Rechnung von dem Statiker über die Energieberechnung im Frühjahr 2007 und zusätzlich noch über die Berechnung der Statik und deren Änderung im Oktober 2007, obwohl ich diese Leistung nie beauftragt habe. Natürlich wusste ich aus einem Schreiben des Architekten an mich, dass er "den Statiker Stahlmengen ermitteln ließ", wie er es nannte, aber ich war der Meinung, dass diese Leistungen der Architekt beauftragt und somit auch übernimmt, sie somit also in seinem Honorar schon enthalten sind. Im Übrigen habe ich zwar die Energieberechnung, aber keinen Energiepass bekommen  -  bis heute nicht, seit Frühjahr 2007.
Wie sind meine Chancen? Muss ich den Statiker zahlen. Mir ist nicht bekannt, dass in Deutschland Verträge (Architekt und Statiker) zu Lasten Dritter (mir) zulässig sind. Muss ich die Energieberechnung zahlen, obwohl ich die zwar im Frühjahr 2007 erhalten habe, aber ich bis heute den Energiepass nicht bekommen hab?
Ich bitte um schnelle Antwort, der Statiker sitzt mir mit dem Rechtsanwalt im Nacken.
Vielen Dank!
  • Name:
  • Helmut Knippel
  1. Ab zum Rechtsanwalt für Baurecht

    Nachdem der Statiker schon mit RA droht, kommen Sie nicht umhin auch einen Anwalt zu kontaktieren, der sich im Baurecht auskennt! Rechtsberatung darf hier sowieso niemand geben ... also einen Fachanwalt kontaktieren und diesen befragen ...
    Viel Glück!
    • Name:
    • Frau Gab-1542-För
  2. Was steht den im Bauantragsformular?

    Ich kenne das in Baden-Württemberg geläufige Bauantragsformular. Dort wird auch der Tragwerksplaner eingetragen und der unterschreibt dafür, dass er beauftragt wurde und der Bauherr unterschreibt, dass er diesen beauftragt hat. Damit ist das Bauamt dann zufrieden und die Statik muss nicht eingereicht werden. Schauen Sie mal, ob der Statiker da schon drin steht und Sie dort unterschrieben haben. Ansonsten ist bei einer Umbauplanung die statische Berechnung eine wichtige Planungshilfe für den Architekten. Aber wie schon gesagt, da hilft dann wohl nur eine Beratung beim Anwalt.
  3. HOAI-Text lesen

    dort steht, glaube mich zu erinnern, dass der Architekt die Arbeiten Dritter für den Bauherren koordiniert, nicht aber, dass er selbst z.B. Bodengutachten, Statik, Haustechniker, Landschaftsgärtner, etc. beauftragt und bezahlt. Dazu fehlt ihm i. Allgem. die Generalvollmacht des Bauherren. Die nachweislich vom Statiker für Sie (und vermutlich in Ihrem Auftrag) erbrachten Leistungen werden Sie vermutlich zahlen müssen. Zu prüfen wäre, wann die Statikplanung gemacht worden ist und wann Sie den Auftrag der statisch relevanten Umbauten beim Architekten zurück gezogen haben. Dieser hätte dann wohl auch den Statiker stoppen müssen. Um das Honorar für nachträgliche Weiterarbeit ohne Abstimmung mit dem Architekten ließe sich dann sicher streiten.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN