Honorarentwicklung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Honorarentwicklung

Hallo zusammen,
ist es korrekt, dass schon bereits gezahlte Phasen wie z.B. Grundlagen, Vorplanung und Entwurfsplanung sich nachträglich mit steigenden anrechenbaren Kosten noch erhöhen, obwohl diese schon erbracht und bezahlt sind?
Gruß
Frank
  1. Näher erläutern?

    Wie ist Ihre Frage zu verstehen? Wurden die einzelnen Leistungsphasen separat abgerechnet oder wurden Abschlagszahlungen gestellt? Grundsätzlich gilt als Grundlage für die Abrechnung der beschriebenen Leistungsphasen die Kostenberechnung, die im Zuge von Leistungsphase 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung)) erstellt wird. Vorher können die Kosten i.d.R. nur annähernd geschätzt werden. Das bedeutet im Endeffekt, wenn sich das Bauvolumen im Zuge der Planung ändert, ändern sich auch die anrechenbaren Kosten und damit das Honorar.
  2. Jetzt etwas genauer

    Hallo Herr Wolz,
    bei uns wurden Abschlagszahlungen gestellt. Dabei waren z.B. mit der ersten AZ die Phasen 1-4 zu 100 % bezahlt, allerdings mit den zu diesem Zeitpunkt anrechenbaren Kosten. Inzwischen ist das ganze natürlich fortgeschritten und die anrechenbaren Kosten haben sich erhöht (wie so oft). Somit erhöhen sich auch noch die Kosten der Phasen 1-4. Ist das so korrekt.
    Es erscheint mir nur unlogisch, das bereits abgerechnete Leistungen, sich nachträglich durch steigende Baukosten erhöhen.
    Wo ist da der Anreiz für den Architekten kostengünstig zu bauen?
    Viele Grüße
    Frank
  3. Ein klares Jain ...

    Grundlage der Abrechnung der Leistungsphasen 1  -  4 ist die Kostenberechnung. Wenn z.B. durch Planungsänderungen die Kosten steigen, kann sich das auch auf die Kostenberechnung auswirken.
    Ist die Kostenberechnung aber einfach "nur" geringer ausgefallen als die Rechnungen (z.B. wg. Preissteigerungen), dann gilt die Kb als Abrechnungsgrundlage.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN