Bauleiter fordert Schadensersatz/Stornogebühr
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Bauleiter fordert Schadensersatz/Stornogebühr

Liebes Expertenteam,
wir befinden uns gerade in der Abschlussphase unseres Hausbaus mit einer Baugesellschaft. Bislang ist alles weitgehend relativ entspannt abgelaufen, aber der Bauleiter treibt uns zur Verzweiflung. Nachdem er uns mehrfach mit saftigen Nachträgen versorgt hat, haben wir nun beschlossen die letzten beiden Gewerke, Garage und Außenanlagen, zu kündigen. Uns liegen günstigere Alternativangebote vor. Die Garage war laut Aussage des Bauleiters mit 1300 € kalkuliert, die Außenanlagen mit 3500 €. Unsere schriftl. Kündigung der beiden Gewerke beantwortete der Bauleiter mit dem Kommentar, uns 15 % der Summe für Geschäftskosten in Rechnung zu stellen.
Im Werksvertrag ist diese Klausel nirgends zu finden. Dort befindet sich nur ein Passus, der besagt, dass bei Kündigung vor Baubeginn dem Auftragnehmer eine Pauschalentschädigung in Höhe von 7 % des Festpreises zusteht, bei Nachweis sind auch höhere Schadensansprüche geltend zu machen.
Wie sollte man jetzt vorgehen?
Vielen Dank im Voraus,
S. Schuh
  • Name:
  • S. Schuh
  1. Hallo S. Schuh, ich sehe das so: ...

    Hallo S. Schuh ,
    ich sehe das so:
    wenn im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass eine Herausnahme von Leistungen nicht möglich ist, steht Ihnen das Recht zu, Leistungen zu kündigen und in Eigenleistung auszuführen oder selbst zu vergeben.
    Allerdings müssen Sie sich eventuelle bereits erbrachte Aufwendungen (z.B. Ausschreibungen erstellen etc.) der Baufirma/Bauleiters gegen rechnen lassen. Und auf jeden Fall hat m.E. die Baufirma einen Anspruch auf entgangenen Gewinn.
    Vielleicht sollten Sie vorher aber prüfen, ob Sie wirklich günstigere Angebote bekommen. Und vergessen Sie die Gewährleistung nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
  2. Und vielleicht prüfen,

    ob Sie wirklich rechtswirksam "gekündigt" haben. Nicht dass da noch Fallstricke wirken.
  3. Sie werden auf jeden Fall für diese Gewerke ...

    Foto von Ralf Wortmann

    Sie werden auf jeden Fall für diese Gewerke den entgangenen Gewinn bezahlen müssen. Das muss nicht im Vertrag erwähnt werden, sondern ergibt sich bei BGBAbk.-Vertrag aus § 649 Satz 2 BGB und beim VOBAbk.-Vertrag aus § 8 Ziff. 1 Absatz 2 VOB/B. Herr Schwabe hat das im Ergebnis schon richtig zusammengefasst.
    Aber eine Pauschale kann ihre Baufirma nicht verlangen, BGH NJW 2000, S. 653. Sie muss zur Geltendmachung ihres entgangenen Gewinns ihre Kalkulation offenlegen. Um Ihre Baufirma dazu zu zwingen, reicht es aus, dass Sie die Richtigkeit der behaupteten Pauschale (schriftlich per Einwurfeinschreiben) mit Nichtwissen bestreiten und die Offenlegung der Kalkulation fordern.
    Sie haben mit ihrer offenbar voreiligen Kündigung einen echten Fehler gemacht und hätten zuvor besser Rechtsrat einholen sollen.
    Wenn einem Nachträge als ungerechtfertigt und zu hoch erscheinen, ist es oftmals erfolgversprechender, solche Nachträge auf ihre Berechtigung überprüfen zu lassen, statt sie einfach zu akzeptieren. Statt dessen weitere Gewerke frei zu kündigen, ist die falsche Reaktion und kostet meistens Geld.
    (Alle Tipps sind ohne Gewähr und können eine juristische Beratung am konkreten Einzelfall nicht ersetzen.)
    Viele Grüße
    Ralf

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