Sind Technikgewerke (Sanitär + Elektro) anrechenbare Baukosten für LP 6-9 des Architektenhonorar obwohl Ausschreibung, Vergabe und Überwachung nicht von ihm geleistet wurden?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Sind Technikgewerke (Sanitär + Elektro) anrechenbare Baukosten für LP 6-9 des Architektenhonorar obwohl Ausschreibung, Vergabe und Überwachung nicht von ihm geleistet wurden?

Mein Architekt hat in seiner Endabrechnung auch die Gewerke Elektro und Sanitär in die anrechnenbare Baukosten hineingerechnet obwohl er die Werkplanung, Ausschreibung und Vergabe und auch die Bauüberwachung nicht hierfür durchgeführt hat. Andere Gewerke wie Türen, Bodenbelege und Malerabeiten hat er allerdings herausgerechnet. Darf der Architekt die genannten Gewerke in seine anrechenbaren Kosten für die Leistungsphasen 6,7 und 8 ansetzen obwohl er die Leistung nicht erbracht hat? Nach meinem Verständnis (ich arbeite im Einkauf) sollte der Architekt nur für seine Leistungen bezahlt werden (so steht es jedenfalls in einigen Merkblättern).
  • Name:
  • Dirk Pfeffer
  1. Ja, er darf.

    Das er sich nicht um die Ausschreibung und Bauleitung gekümmert hat, bedeutet ja nicht, dass er dafür GAR KEINE Leistungen erbracht hat.
    Er hat die Objekte eingetragen, die Leitungswege berücksichtigt, ggf. Schlitze geplant und gezeichnet usw. usw. usw.
    Er muss nur nachweisen, dass die Technikkosten nicht mehr als 25 % der sonstigen anrechenabren Koste betragen, bzw, sollten es mehr als 25 % sein, nach einer besonderen Formel rechnen.
    Allerdings hätte er auch Türen, Maler usw. mit rechnen dürfen  -  dann aber wieder etwas für die nicht erbrachten Leistungen nachlassen müssen! .

    Hätte er für Sani, Elt usw. auch noch LVAbk. und Bauleitung gemacht, hätte er ein ZUSÄTZLICHES Honorar abrechnen können.

  2. Ist das nicht in der LP 5 Werkplanung abgefangen?

    Danke für die Info. Dass der Architekt mit der Technik seinen Planungsaufwand ausweisen kann ist mir bewusst. Das ist aber nach meinem Verständnis in der LPAbk. 5  -  Werkplanung verständlicherweise anzusetzen. Mir geht es um Ausschreibung, Vergabe und Bauaufsicht. Hier hat der Architekt keine Leistung erbracht. Das haben wir in Absprache mit dem Architekten aus Kostengründen selbst übernommen. Jetzt haben wir die Kosten aber trotzdem. Dann hätte der Architekt auch die Leistung erbringen können. Liege ich in meiner Sichtweise falsch?
    • Name:
    • Dirk Pfeffer
  3. Bauleitung für Sanitärinstallateur & Co ...

    hätte ein WEITERES Honorar für den Architekten ausgelöst.
    Die mit Rechnung beim Gebäude bezieht sich darauf, dass er ja z.B. die Installation dahin prüfen muss, ob die von ihm betreuten Gewerke (z.B. Putz, Estrich) nicht gestört werden oder er entsprechenden Beschwerden nachgehen muss.
    Die Abrechnungsweise ist korrekt (soweit ich sehen kann)

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